• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • § 20a IfSG… und raus bist Du
    Quelle : ADVANT Beiten 19.08.2022 - 14:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Fünf Mythen zum neuen Nachweisgesetz (NachwG)
    Quelle : CMSHS 19.08.2022 - 09:07 Von Alexander Bissels
  • Does a new Dutch law let employees ‘work where you want’?
    Quelle : KLIEMT.blog 19.08.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Home Office – Ein möglicher Ausweg für Arbeitgeber aus der Energiekrise? (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 18.08.2022 - 08:38 Von Lisa Ryßok-Lösch
  • Aus der neuen NZA-RR: Tablet oder Notebook für den Betriebsrat
    Quelle : Beck-Blog 18.08.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Ablehnung einer Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus: Altersdiskriminierung?
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 17.08.2022 - 10:35
  • Tipps für die Einführung komplexer IT-Systeme – Teil 1: Workday
    Quelle : KLIEMT.blog 17.08.2022 - 08:21 Von Dr. Oliver Vollstädt 
  • BAG fragt EuGH: Muss in angeordnete Quarantäne fallender Urlaub nachgewährt werden?
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 16.08.2022 - 16:43
  • Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und seine Bedeutung für die Praxis
    Quelle : ADVANT Beiten 16.08.2022 - 14:00 Von Dr. Birgit Münchbach
  • Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und seine Bedeutung für die Praxis
    Quelle : ADVANT Beiten 16.08.2022 - 14:00 Von Dr. Birgit Münchbach
  • Schutz von Whistleblowern wirft Fragen im Datenschutz auf.
    Quelle : Buse 16.08.2022 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Bundesregierung beschließt Hinweisgeberschutzgesetz – Was ist neu?
    Quelle : KLIEMT.blog 16.08.2022 - 08:00 Von Jörn-Philipp Klimburg LL.M.
  • Altersdiskriminierung
    Quelle : Beck-Blog 16.08.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Wieder ein Corona-Urteil: BAG zu Erschwerniszuschlag für Tragen einer OP-Maske
    Quelle : KLIEMT.blog 15.08.2022 - 08:00 Von Julia Rempe
  • BAG: Annahmeverzug bei überzogenem Hygienekonzept
    Quelle : Beck-Blog 15.08.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich
    Quelle : ADVANT Beiten 12.08.2022 - 14:00 Von Dr. Barbara Mayer
  • GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich
    Quelle : ADVANT Beiten 12.08.2022 - 14:00 Von Dr. Barbara Mayer
  • LAG Schleswig-Holstein: Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung nach Bewerbung über Ebay-Kleinanzeigen
    Quelle : ADVANT Beiten 11.08.2022 - 14:00 Von Jonas Türkis
  • Regional Labour Court of Schleswig-Holstein: Compensation claim for discrimination after applying for a job via eBay Classified
    Quelle : ADVANT Beiten 11.08.2022 - 14:00 Von Jonas Türkis
  • LAG Schleswig-Holstein: Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung nach Bewerbung über Ebay-Kleinanzeigen
    Quelle : ADVANT Beiten 11.08.2022 - 14:00 Von Jonas Türkis

Angeordnete Maskenpflicht überwiegt individuellen Beschäftigungsanspruch

  • 12. Juli 2021 |
  • Nadine Radbruch

Das Landesarbeitsgericht Köln stärkt die Rechte von Arbeitgebern bzgl. vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Maske zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig.

Sachverhalt

Die beklagte Kommune ordnete in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Ein im Rathaus beschäftigter Verwaltungsmitarbeiter legte zwei Atteste vor, die ihn von der Maskenpflicht und ebenfalls von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreiten. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die beklagte Kommune den Arbeitnehmer jedoch nicht dort beschäftigen. Per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der Mitarbeiter im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung; alternativ wollte er im Homeoffice beschäftigt werden.

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Anträge des Arbeitnehmers zurück. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln steht dem Arbeitnehmer kein Anspruch darauf zu, dass die beklagte Kommune seine Arbeitsleistung im Rathaus ohne das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung duldet (Urt. v. 12.04.2021 – 2 SaGa 1/21; Anm. d. Red.: vgl. LAG Köln: Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen). Gemäß der seit dem 07.04.2021 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW bestehe im Rathaus der beklagten Kommune eine Maskenpflicht. Auch aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 ergebe sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, zum größtmöglichen Schutz der Beschäftigten die Maskenpflicht anzuordnen. Zusätzlich sei diese Anordnung nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts vom Direktionsrecht gedeckt. Denn das Tragen einer FFP-2-Maske diene dem Infektionsschutz sowohl der Mitarbeiter und Besucher des Rathauses als auch des Arbeitnehmers selbst. Sei der Arbeitnehmer ärztlich attestiert nicht zum Tragen der Maske in der Lage, sei er arbeitsunfähig und deshalb nicht zu beschäftigen.

Im vorliegenden Fall verneinte das Landesarbeitsgericht einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes in Form einer Beschäftigung im Homeoffice. Zumindest Teile seiner Aufgaben müssten im Rathaus erledigt werden. Eine partielle Tätigkeit zu Hause würde die Arbeitsunfähigkeit nicht beseitigen, so dass ein Homeoffice-Arbeitsplatz derzeit nicht eingerichtet werden müsse.

Konsequenzen für die Praxis

Die Verpflichtung zum Tragen von Masken in Betrieben (kraft Gesetz/Verordnung/Anordnung im Betrieb) wird auch künftig Fragen aufwerfen. Eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske ist im Einzelfall möglich. Dies genügt jedoch nicht, um einen Anspruch auf Beschäftigung im Betrieb ohne Maske zu begründen. Das Urteil verdeutlicht, welche Bedeutung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den weiteren Arbeitnehmern zukommt, die im Zweifel auch dem individuellen Beschäftigungsanspruch vorgeht. Zudem ist zu beachten, dass Mitarbeiter – je nach konkretem Einzelfall – als arbeitsunfähig anzusehen sein können, wenn sie aufgrund eines ärztlichen Attests entgegen der im Betrieb angeordneten Maskenpflicht keine Maske tragen und nicht im Homeoffice beschäftigt werden können, mit der Folge, dass ihnen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen zusteht. Bliebe es auf unabsehbare Zeit bei einer Maskenpflicht im Betrieb und ist die Unverträglichkeit des Tragens einer Maske für den Arbeitnehmer voraussichtlich nicht therapierbar, könnte im Einzelfall sogar der Ausspruch einer personenbedingten Kündigung in Betracht gezogen werden.

Praxistipp

Legt ein Mitarbeiter ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vor, sollten Arbeitgeber dessen konkreten Inhalt und Aussagekraft zunächst genau prüfen. Ist aus dem Attest die Unverträglichkeit des Tragens einer Maske aus medizinischen Gründen nachvollziehbar, ist weiter zu prüfen, ob der betroffene Arbeitnehmer die Arbeit auch aus dem Homeoffice erbringen kann. Ist dies nicht der Fall, kann auch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes im Betrieb zur Wahrung des Infektionsschutzes in Betracht kommen. Der Arbeitgeber ist dagegen nicht zur Schaffung eines neuen „leidensgerechten” Arbeitsplatzes verpflichtet. Weigert sich ein Arbeitnehmer ohne ein (hinreichend begründetes) Attest, im Betrieb eine Maske zu tragen, besteht die Möglichkeit, ihn ohne Fortzahlung der Vergütung widerruflich freizustellen. Außerdem kann ggf. eine Abmahnung erfolgen und bei einer beharrlichen Weigerung sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht gezogen werden.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Corona, Direktionsrecht

  • Nadine Radbruch

    Rechtsanwältin, Partner, Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht, ADVANT Beiten, München #EFAR - Profil
      #EFAR - Fokusseite
    LinkedIn

Ähnliche Beiträge

Corona
18. August 2022 - EFAR Redaktion

Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs

Der Neunte Senat des BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um die Frage klären zu lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte (Beschl. vom 16.8.2022 – 9 AZR 76/22 (A); Pressemitteilung 30/22 vom 16.8.2022).
Lesen
Corona
13. August 2022 - EFAR Redaktion

Keine Pflicht, nicht geimpftes Pflegepersonal in Seniorenheim zu beschäftigen

Das LAG Hessen hat in zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Urteile vom 11.08.2022, Az. 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22, Pressemitteilung des LAG Hessen v. 11.08.2022) die Anträge von in der Pflege tätigen Klägern abgewiesen.
Lesen
Corona
11. August 2022 - EFAR Redaktion

Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • #ReiseRechtKurios: Vom wilden Affen gebissen
  • Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
  • Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent
  • Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie: Neue Mitbestimmungsregeln bei grenzüberschreitenden Unternehmensreorganisationen
  • Keine Pflicht, nicht geimpftes Pflegepersonal in Seniorenheim zu beschäftigen

#EFAR – Jobs

  • ADVANT Beiten Rechtsanwalt (w/m/d) für den Bereich Arbeitsrecht MÜNCHEN
  • ADVANT Beiten Knowledge Management Lawyer Arbeitsrecht (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit MÜNCHEN
  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte w/m/d für den Bereich Arbeits- und Gesellschaftsrecht Chemnitz
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.