• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Mitteilung zu den Verfahren - 8 AZR 308/24 - und - 8 AZR 4/25 - (immaterieller Schadenersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO)
    Quelle : bundesarbeitsgericht 24.06.2025 - 14:33 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 64 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2025 - 09:06 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neuregelung ab Juni 2025
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2025 - 08:00 Von Kim Julia Sadeghian
  • Mann von vorgesetzten Frauen diskriminiert?
    Quelle : Buse 24.06.2025 - 08:00 Von Alexander Maximilian Kossakowski
  • Der Urlaub – Größte Freude und größtes Ärgernis im Arbeitsverhältnis
    Quelle : ADVANT Beiten 23.06.2025 - 10:43
  • Arbeitsrecht für Insolvenz und Krise mit Eva Wißler – Wenn der hohe Auftragseingang zum Risiko wird
    Quelle : PWWL 23.06.2025 - 09:56 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Kein einfacher Urlaubsverzicht durch (Prozess-)Vergleich
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2025 - 09:00 Von Benedict Seiwerth
  • Keine automatische Verlängerung: Befristung endet trotz Betriebsratswahl
    Quelle : 20.06.2025 - 15:08 Von By: Dr. Merle Steinhuber
  • No room for silence: tackling hate at work
    Quelle : KLIEMT.blog 20.06.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - Benachteiligungsverbot
    Quelle : bundesarbeitsgericht 18.06.2025 - 15:26 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • „Return to Office“ – rechtlicher Rahmen für Arbeitgeber
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 18.06.2025 - 08:42 Von caroline
  • IT-Mitbestimmung als Gegenstand tariflicher Regelungen
    Quelle : KLIEMT.blog 18.06.2025 - 08:00 Von Henrik Lüthge
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 63 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 17.06.2025 - 09:08 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Rechtsprechungsänderung zum Verfall von virtuellen Aktienoptionen
    Quelle : KLIEMT.blog 17.06.2025 - 08:49 Von Dr. Oliver Vollstädt 
  • Rechtssicheres Marketing mit Mitarbeitern als Actionfiguren – Was Unternehmen beachten müssen
    Quelle : Buse 17.06.2025 - 08:00 Von Prof. Dr. Thorsten Behling
  • “Litigation Hacks” – Die Kunst des guten Vergleichs im Kündigungsschutzprozess
    Quelle : PWWL 16.06.2025 - 09:44 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Zurechnung? Fehlanzeige – Betriebsänderungen innerhalb eines Konzerns
    Quelle : KLIEMT.blog 16.06.2025 - 08:00 Von Nikita Bretz
  • AI at work: tips on battling bias
    Quelle : KLIEMT.blog 13.06.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • The Best Lawyers in Germany™: Ogletree Deakins Anwälte in der Ausgabe 2026 gelistet.
    Quelle : 12.06.2025 - 15:59 Von By: Dr. Ulrike Conradi
  • Kein Verzicht auf Mindesturlaub im Rahmen eines Tatsachenvergleichs
    Quelle : RA Blaufelder 12.06.2025 - 12:07 Von Thorsten Blaufelder
Behinderung

Anwendbarkeit des AGG für Praktikanten und Rückwirkung eines Gleichstellungsantrags

  • 13. Januar 2025 |
  • Ruven Bäsemann

Das BAG hatte gleich zwei wichtige Fragen aus unterschiedlichen Themenkomplexen zu beantworten: Ist der Anwendungsbereich des AGG auch für Praktikanten eröffnet? Und muss die Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren beteiligt werden, wenn der Gleichstellungsantrag zwar gestellt, aber noch nicht darüber entschieden wurde?

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Der Kläger war Student an einer Hochschule. Die beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts schrieb im Mai 2020 ein Förderprogramm mit einer monatlichen Förderung i.H.v. 880 Euro aus. An verschiedenen Einsatzorten der Beklagten sollten dabei Zeiten betrieblicher Praxis absolviert werden. Dafür war eine monatliche Praktikumsvergütung i.H.v. 1.570 Euro vorgesehen. Der Kläger bewarb sich Ende Juli um eine Teilnahme beim Förderprogramm und beantragte drei Tage nach der Bewerbung die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX. Mitte August 2020 fand ein Auswahlgespräch zwischen der Hochschule und dem Kläger statt, in dem er die Beklagte über den gestellten Gleichstellungsantrag informierte. Wenige Tage später erhielt er eine Absage für die Teilnahme am Förderprogramm. Mit Bescheid im September wurde der Gleichstellungsantrag rückwirkend zum 31.07.2020 (und damit vor der Bewerbung) bewilligt.

Gegen die Ablehnung seiner Bewerbung ging der Kläger sodann gerichtlich vor und forderte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung nach § 7 Abs. 1 AGG. Nachdem er in den ersten beiden Instanzen unterlegen war, scheiterte auch seine Revision vor dem BAG.

Die Entscheidung des BAG

Das BAG (Urt. v. 23.11.2023 – 8 AZR 212/22) musste sich im Rahmen der Revision mit zwei rechtlich relevanten Themenkomplexen auseinandersetzen:

1. Ist der Anwendungsbereich des AGG auch für Praktikanten eröffnet?

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG werden auch ,,die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten‘‘ vom Anwendungsbereich des AGG erfasst. Deshalb fallen – so das BAG unter Bezugnahme auf die weite Auslegung der europäischen Rechtsprechung – unter den Begriff der ,,Berufsbildung‘‘ auch Praktikanten, sofern sie eingestellt werden um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben.

2. Muss die Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren beteiligt werden, wenn der Gleichstellungsantrag zwar gestellt, aber noch nicht darüber entschieden wurde?

Nach der Beweislastregel des § 22 AGG hat grundsätzlich diejenige Partei, die sich auf eine Benachteiligung beruft, entsprechende Indizien darzulegen und zu beweisen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Kann ein klagender Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass der Arbeitgeber gegen Verfahrens- und Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen nach den §§ 164 ff. SGB IX verstoßen hat, folgt daraus im Prozess nach der Rechtsprechung des BAG regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung. Zu diesen Verfahrenspflichten gehört auch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach §§ 164 Abs. 1, 178 Abs. 2 SGB IX in Form der Unterrichtung und Anhörung. Im vorliegenden Fall war über die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen durch die Behörden noch nicht entschieden worden. Der klagende Bewerber hatte den bereits gestellten Antrag aber gegenüber der beklagten (potentiellen) Arbeitgeberin offenbart. Es stellte sich also die Frage, ob potentielle Arbeitgeber in solchen Fällen bereits vorsorglich die Beteiligungspflichten des SGB IX zu erfüllen haben. Der siebte Senat des BAG hatte dies bereits 2020 im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Arbeitnehmers verneint (Beschl. v. 22.01.2020 – 7 ABR 18/18). Dem schloss sich nunmehr der achte Senat an. Die Entscheidung begründete er u.a. damit, dass der Zweck der Beteiligungsvorschriften zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen nur dann erfüllt werden könne, wenn deren Schwerbehinderteneigenschaft bereits im Bewerbungsverfahren feststehe.

Fazit und Einordnung

Begrüßenswert ist die konsequente Fortsetzung der Rechtsprechung zu einer etwaigen vorsorglichen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei beantragter, aber noch ausstehender Entscheidung über die Gleichstellung. Da eine vorsorgliche Beteiligung nunmehr sowohl bei einer Umsetzung als auch im Bewerbungsverfahren nicht erforderlich ist, dürfte dies auch für andere Maßnahmen wie bspw. Kündigungen gelten. Zur Begründung weist das BAG insofern auch auf die differenzierte Regelung zum Kündigungsschutz nach § 173 Abs. 3 SGB IX hin. Diese lässt zwar eine Rückwirkung zu. Das gilt ausdrücklich aber nur für die Kündigungsschutzvorschriften des SGB IX.

Im Einklang mit vielen anderen (arbeitsrechtlichen) Schutzgesetzen geht das BAG weiterhin davon aus, dass Praktikanten grundsätzlich vom Anwendungsbereich des AGG erfasst werden. Ihnen werden damit die Antidiskriminierungsrechte des AGG (bspw. Leistungsverweigerungsrecht aus § 14 AGG und Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche aus § 15 AGG) zuteil. Bereits der Wortlaut aus § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG beschränkt den persönlichen Anwendungsbereich des AGG nicht auf Personen in einer ,,Berufsausbildung‘‘. Vielmehr spricht dieser von den zur ,,Berufsbildung‘‘ Beschäftigten. Damit werden zunächst all diejenigen erfasst, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Anderes könnte für diejenigen gelten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren. Eine Entscheidung darüber, ob der persönliche Anwendungsbereich auch für Pflichtpraktikanten eröffnet ist, musste das BAG nicht treffen. In das Studium integrierte Pflichtpraktika unterfallen jedenfalls regelmäßig nicht dem BBiG (vgl. BAG, Urt. v. 18.11.2008 – 3 AZR 192/07) oder anderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften wie dem BUrlG (§§ 3, 10 Abs. 2, 26 BBiG, s. a. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.03.2021 – 8 Sa 206/20). Gleiches gilt für die Anwendbarkeit des MiLoG (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG). Es erscheint aber jedenfalls dem Grunde nach sinnvoll, auch Pflichtpraktikanten in den persönlichen Anwendungsbereich des AGG einzubeziehen. Für die Frage der Gewährung des Mindestlohns mag der Ausschluss von Pflichtpraktikanten vor dem Hintergrund erschwerter Praktikumszugänge bei verpflichtender Vergütung nachzuvollziehen sein. Das AGG sieht ausdrückliche Differenzierungen zwischen verschiedenen Praktikumsformen allerdings gerade nicht vor – anders als das MiLoG. Vielmehr soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein effektiver bundeseinheitlicher Schutz vor Diskriminierungen ohne Umgehungsmöglichkeiten gewährleistet werden (BT-Drs. 16/1780, Seite 28 f.).

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Diskriminierung, Schwerbehindertenrecht

  • Ruven Bäsemann

    Rechtsanwalt, Senior Associate bei GvW Graf von Westphalen (Büro Düsseldorf) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite

Ähnliche Beiträge

Diskriminierung Entgeltgleichheit
27. Januar 2025 - Christian Böhm

Entgeltbenachteiligung – Vergütungsdifferenz lediglich zum Medianentgelt des anderen Geschlechts?

Besteht eine ungleiche Vergütung im Vergleich von Frauen und Männern, müssen Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zur unterschiedlichen Vergütung geführt haben. Steht eine geschlechtsbedingte Benachteiligung fest, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Nachzahlung der Entgeltdifferenz.
Lesen
Diskriminierung Sekretärin
15. Januar 2025 - Christian Böhm

Das Geschäftsmodell der zweiten Generation – rechtsmissbräuchliche Bewerbungen von AGG-Hoppern

„AGG-Hopper“ haben ein Geschäftsmodell entwickelt, das nicht nur Arbeitsgerichte, sondern insbesondere Unternehmen beschäftigt und Kapazitäten bindet. Bereits das LAG Hamm hatte dies in der Vorinstanz erkannt und das Vorgehen im konkreten Fall als „Geschäftsmodell der zweiten Generation“ bezeichnet. Mit seiner Entscheidung stärkt das BAG nun die Position von Arbeitgebern, wenn es um Bewerbungen geht, die allein auf eine Geldentschädigung nach dem AGG abzielen.
Lesen
Diskriminierung Teilzeit
6. Dezember 2024 - EFAR Redaktion

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Soldaten und Ehebruch
  • Fälligkeit einer Sozialplanabfindung – Arbeitgeber muss (früher als gedacht) Verzugszinsen zahlen
  • Überstundenvergütung: Arbeitszeiterfassung hätte Arbeitgeber (vermutlich) geholfen
  • Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds – Benachteiligungsverbot
  • Mitbestimmung bei der Betriebsratsvergütung und (sonstigen) Fällen gesetzlicher Entgeltregelungen

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • Amadeus Fire AG (Senior) Legal Counsel (m/w/d) Frankfurt am Main
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.