• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Betriebliche Mitbestimmung bei Carve-Outs – ein Überblick
    Quelle : KLIEMT.blog 23.05.2022 - 08:00 Von Laura Louise Schmidt, LL.B.
  • Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher trotz fehlender Überlassungserlaubnis des (ausländischen) Verleihers
    Quelle : ADVANT Beiten 20.05.2022 - 14:00 Von Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
  • Urteile zur einrichtungsbezogenen Impflicht
    Quelle : Beck-Blog 20.05.2022 - 08:55 Von stoffels
  • What are the new green reporting duties in France?
    Quelle : KLIEMT.blog 20.05.2022 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Doch keine Freistellung ungeimpfter Beschäftigter im Gesundheitswesen?
    Quelle : CMSHS 19.05.2022 - 12:11 Von Alexander Bissels
  • Stellungnahme des DAV zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz
    Quelle : Beck-Blog 19.05.2022 - 11:09 Von stoffels
  • Wenn die Rente weniger wert ist (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 19.05.2022 - 09:00 Von Thorsten Lammers
  • Internal Investigations: Kostenersatz bei Compliance-Untersuchungen
    Quelle : KLIEMT.blog 18.05.2022 - 09:17 Von Lisa Ryßok-Lösch
  • Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichteinführung von Kurzarbeit?
    Quelle : Esche 18.05.2022 - 00:00
  • EuGH-Generalanwalt: Bestandsschutz für Gewerkschaftsvertreter beim SE-Formwechsel
    Quelle : Beck-Blog 17.05.2022 - 11:45 Von Cornelius Wilk
  • Nachweisgesetz: Müssen bald alle Arbeitsverträge geändert werden?
    Quelle : KLIEMT.blog 17.05.2022 - 10:05 Von Dr. Dominik Sorber
  • Grün, grün, grün wird nun auch das Gehalt?
    Quelle : Buse 17.05.2022 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Generalanwalt zur Verjährung von Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 16.05.2022 - 15:39 Von stoffels
  • MAV-Wahlen bei der Katholischen Kirche und der Caritas – was tun bei Fehlern?
    Quelle : KLIEMT.blog 16.05.2022 - 09:26 Von Dr. Julia Christina König
  • ArbG Siegburg: Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion
    Quelle : Beck-Blog 14.05.2022 - 15:02 Von stoffels
  • Using ‘mystery calls’ to detect discrimination in recruitment in Belgium
    Quelle : KLIEMT.blog 13.05.2022 - 09:33 Von Ius Laboris
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Anordnung, nur in Pausen zu rauchen, nicht mitbestimmungspflichtig
    Quelle : Beck-Blog 12.05.2022 - 17:19 Von stoffels
  • Teilnahme an „wildem Streik” kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.05.2022 - 14:00 Von Benedikt Holzapfel
  • Ist das noch Zocken oder schon Arbeiten? Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und E-Sport
    Quelle : KLIEMT.blog 12.05.2022 - 10:36 Von Phil Rogge
  • „Trainerentlassung“ wegen Erfolgslosigkeit
    Quelle : CMSHS 12.05.2022 - 08:20 Von Philipp Deuchler

Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

  • 11. November 2021 |
  • EFAR Redaktion

Ein Arbeitgeber hatte in AGB die Zurverfügungstellung essentieller Arbeitsmittel ohne Kompensation ausgeschlossen. Ob diese Regelung wirksam ist, hatte nun das BAG zu entscheiden.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird (BAG, Urt. v. 10.11.2021 – 5 AZR 334/21; Pressemitteilung des BAG v. 10.11.2021).

Nur eine Reparaturgutschrift?

Der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant beschäftigt. Er liefert Speisen und Getränke aus, die Kunden über das Internet bei verschiedenen Restaurants bestellen. Er benutzt für seine Lieferfahrten sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Mobiltelefon. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien, bei denen es sich um AGB handelt. Die Beklagte gewährt den bei ihr tätigen Fahrradlieferanten eine Reparaturgutschrift von 0,25 Euro pro gearbeiteter Stunde, die ausschließlich bei einem von ihr bestimmten Unternehmen eingelöst werden kann.
Der Kläger hat verlangt, dass die Beklagte ihm ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes Mobiltelefon für seine vertraglich vereinbarte Tätigkeit zur Verfügung stellt. Er hat gemeint, die Beklagte sei hierzu verpflichtet, weil es in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Arbeitgebers falle, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen. Dieser Grundsatz sei vertraglich nicht wirksam abbedungen worden. Dagegen hat die Beklagte Klageabweisung beantragt und geltend gemacht, die vertragliche Regelung sei wirksam. Da die bei ihr als Fahrradlieferanten beschäftigten Arbeitnehmer ohnehin über ein Fahrrad und ein internetfähiges Mobiltelefon verfügten, würden sie durch die Verwendung ihrer eigenen Geräte nicht bzw. nicht erheblich belastet. Darüber hinaus seien etwaige Nachteile durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Aufwendungsersatz geltend machen zu können, und – bezüglich des Fahrrads – durch das von ihr gewährte Reparaturbudget ausgeglichen.

BAG: Wesentliche Arbeitsmittel sind zu stellen

Das Hessische Landesarbeitsgericht gab der Klage statt. Die Revision der Beklagten vor dem BAG hatte keinen Erfolg.
Die in den AGB vereinbarte Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons benachteiligt den Kläger unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 BGB und ist daher unwirksam. Die Beklagte wird durch diese Regelung von entsprechenden Anschaffungs- und Betriebskosten entlastet und trägt nicht das Risiko, für Verschleiß, Wertverfall, Verlust oder Beschädigung der essentiellen Arbeitsmittel einstehen zu müssen. Dieses liegt vielmehr beim Kläger. Das widerspricht dem gesetzlichen Grundgedanken des Arbeitsverhältnisses, wonach der Arbeitgeber die für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit wesentlichen Arbeitsmittel zu stellen und für deren Funktionsfähigkeit zu sorgen hat. Eine ausreichende Kompensation dieses Nachteils ist nicht erfolgt. Die von Gesetzes wegen bestehende Möglichkeit, über § 670 BGB Aufwendungsersatz verlangen zu können, stellt keine angemessene Kompensation dar. Es fehlt insoweit an einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Zudem würde auch eine Klausel, die nur die ohnehin geltende Rechtslage wiederholt, keinen angemessenen Ausgleich schaffen. Die Höhe des dem Kläger zur Verfügung gestellten Reparaturbudgets orientiert sich nicht an der Fahrleistung, sondern an der damit nur mittelbar zusammenhängenden Arbeitszeit. Der Kläger kann über das Budget auch nicht frei verfügen, sondern es nur bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Unternehmen einlösen. In der Wahl der Werkstatt ist er nicht frei. Für die Nutzung des Mobiltelefons ist überhaupt kein finanzieller Ausgleich vorgesehen.
Der Kläger kann deshalb von der Beklagten nach § 611a Abs. 1 BGB verlangen, dass diese ihm die für die vereinbarte Tätigkeit als „Rider“ notwendigen essentiellen Arbeitsmittel – ein geeignetes verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes Mobiltelefon, auf das die Lieferaufträge und -adressen mit der hierfür verwendeten App übermittelt werden – bereitstellt. Er kann nicht auf nachgelagerte Ansprüche wie Aufwendungsersatz oder Annahmeverzugslohn verwiesen werden.

Kategorien: #EFAR-News Tags: #EFAR-News

  • EFAR Redaktion

    #EFAR - ProfilLinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

#EFAR-News
3. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche Arbeitsleistungen

Muss die dreimonatige Arbeitsleistung von Pflegekräften für eine Corona-Prämie zusammenhängend erfolgen? Diese Frage hat das LAG Berlin-Brandenburg nun entschieden.
Lesen
#EFAR-News
2. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung – Auslandsbezug

Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt i.S.v. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG aF, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF sind in diesem Fall nicht erfüllt (BAG, Urt. v. 26.04.2022 – 9 AZR 228/21; Pressemitteilung des BAG v. 26.04.2022).
Lesen
#EFAR-News
29. April 2022 - EFAR Redaktion

Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie

Nach Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg sind die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 kein unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
  • Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben
  • #EFAR-Basics: Whistleblowing
  • Hinweisgeberschutzgesetz: DAV fordert mehr Rechtssicherheit
  • VG Düsseldorf: Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte

#EFAR – Jobs

  • Küttner Arbeitsrechtler (m/w/d) mit Berufserfahrung Köln
  • DLR Volljuristin oder Volljurist (w/m/d) Bonn - Bad Godesberg
  • Hays Volljurist/ Inhouse Counsel (m/w/d) Mannheim
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE MIT BERUFSERFAHRUNG (W/M/D) FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.