• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Reputationsschutz bei Whistleblowing durch Arbeitnehmer.
    Quelle : Buse 31.01.2023 - 08:00 Von Dr.Volker Perten
  • BAG zum gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
    Quelle : Beck-Blog 30.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • LAG Köln zur Mitbestimmungspflichtigkeit einer Regelung über Krankenrückkehrgespräche
    Quelle : Beck-Blog 27.01.2023 - 12:52 Von stoffels
  • Personalabbau unter Einbeziehung einer Transfergesellschaft
    Quelle : Küttner Feed 26.01.2023 - 08:00
  • ArbG Stuttgart: Angebot der Arbeitsleistung bei rechtswidriger Anordnung von Kurzarbeit erforderlich
    Quelle : Beck-Blog 25.01.2023 - 12:58 Von stoffels
  • Early expiration of Corona Occupational Health and Safety Ordinance announced
    Quelle : Hogan Lovells 24.01.2023 - 17:26
  • Rechtsrahmen für Wearables: Totale Kontrolle oder nützliche Tools?
    Quelle : Buse 24.01.2023 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Mitarbeiterbenefits als Mittel gegen Fachkräftemangel
    Quelle : CMSHS 24.01.2023 - 06:08 Von Roman Christian Kies
  • Lachen ist menschlich
    Quelle : Beck-Blog 23.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz entfallen früher
    Quelle : Beck-Blog 21.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung angekündigt
    Quelle : Hogan Lovells 20.01.2023 - 12:06
  • BAG zur Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
    Quelle : Beck-Blog 20.01.2023 - 09:46 Von stoffels
  • Freedom Day auch im BMAS - Corona-Schutzmaßnahmen sollen bereits zwei Monate früher entfallen
    Quelle : Beck-Blog 19.01.2023 - 14:13 Von Martin.Biebl
  • Der Sozialplan – Was regelt er? Was ist Pflicht? Was ist Kür?
    Quelle : Küttner Feed 19.01.2023 - 09:00
  • Mitwirkung des Arbeitgebers bei der Urlaubsplanung
    Quelle : Allen & Overy 18.01.2023 - 16:26
  • Was lange währt, wird schließlich gut? Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt endlich.
    Quelle : Buse 17.01.2023 - 08:00 Von Dr. Jan Tibor Lelley
  • Jeopardy! Das ist der Auflöser
    Quelle : ADVANT Beiten 16.01.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Jeopardy! Das ist der Auflöser
    Quelle : ADVANT Beiten 16.01.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • ArbG Siegburg: "Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung
    Quelle : Beck-Blog 16.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • LAG Schleswig-Holstein: Dienst-SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden
    Quelle : Beck-Blog 13.01.2023 - 14:28 Von stoffels

“Nicht-arbeitslose” Arbeitslose: Die Gestaltung der Arbeitsmarktstatistik mit Paragrafen

  • 7. Mai 2018 |
  • Prof. Dr. Stefan Sell

Man kennt das – jeden Monat werden in Nürnberg die Arbeitslosenzahlen verkündet. Und in den vergangenen Jahren gingen die nach unten. Woher kommen die Zahlen? Und sind diese “echt”?

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Man kennt das – jeden Monat werden in Nürnberg die Arbeitslosenzahlen per Arbeitsmarktstatistik verkündet. Und in den vergangenen Jahren gingen die nach unten. Schauen wir auf die aktuellen Werte: Für den März 2018 berichtet die Bundesagentur für Arbeit von knapp 2,46 Millionen Arbeitslosen.

Das gesamte Ausmaß der Menschen ohne Arbeit bildet die offizielle Zahl jedoch nicht ab. Denn knapp 960.000 “De-facto-Arbeitslose” sind nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik enthalten, bei der es sich ebenfalls um eine ganz offizielle Statistik handelt, die von der BA veröffentlicht wird.

Die “ehrlichere” Zahl

Statt 2,46 Mio. müsste also die Untergrenze für von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen bei 3,42 Mio. liegen. Und es wäre schön, wenn die Medien endlich diese “ehrlichere” Zahl verwenden würden, was die meisten aber nicht machen. Wer ist denn faktisch arbeitslos, taucht aber in der klein gerechneten Zahl an “offiziellen Arbeitslosen” nicht auf? Da waren im März 2018 beispielsweise 713.000 Menschen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnahmen oder 81.000, die gerade am Tag der Zählung krank geschrieben waren.

Und in der Liste der semantisch verkleisternd als “Unterbeschäftigte” titulierten Arbeitslosen, die aber rausgerechnet werden, taucht auch diese, viele sicher erst einmal irritierende Zahl auf: 165.000 über 58-Jährige, die innerhalb der letzten 12 Monate kein Jobangebot erhielten.

Was soll das denn, wird der eine oder andere fragen…. 

Arbeitslose zählen nicht als Arbeitslose, weil sie kein Jobangebot bekommen haben? Die sind doch trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) weiter arbeitslos?

So ist das natürlich auch. Also eigentlich, aber eben nicht statistisch. An der Abbildung am Anfang dieses Beitrags sieht man, dass es sich hier nicht um eine kleine, zu vernachlässigende Größe geht. Dahinter verbergen sich mehr als 160.000 Einzelschicksale von Menschen, die älter als 58 Jahre sind und denen das Jobcenter – aus welchen Gründen auch immer – in den zurückliegenden zwölf Monaten kein Stellenangebot unterbreitet hat.

Mit Paragrafen gestalten

Rechtsgrundlage ist der § 53a Absatz 2 SGB II: »Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.«

Es ist hier mehr als offensichtlich, dass es darum geht, die offizielle Zahl der Arbeitslosen nach unten anzupassen. Das wurde und wird seit langem immer wieder kritisiert – und auch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Darüber berichtet Henrike Rossbach in ihrem Artikel “Paragraf gehört abgeschafft”. Dieses als Forderung daherkommende Zitat stammt nicht von ihr, sondern von der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag ist:

Also…Paragrafen weg (?)

“Mit dieser Regelung wird nur die Statistik geschönt”, kritisiert Müller-Gemmeke. “Das geht in einer älter werdenden Gesellschaft gar nicht. Dieser Paragraf muss schleunigst abgeschafft werden.” …  “So werden arbeitslose Menschen schon mit 58 Jahren auf das Abstellgleis geschoben, und andere sollen bis 67 Jahre arbeiten”, kritisiert Müller-Gemmeke. Das passe nicht zusammen. Zudem müssten Jobangebote für ältere Menschen eine Selbstverständlichkeit sein.

Das ist alles richtig – und die Forderung, die § 53a Absatz 2 SGB II-Regelung abzuschaffen kann und darf nur ein Baustein sein für eine halbwegs korrekte Quantifizierung der Arbeitslosen in unserem Land. Die von der BA selbst ausgewiesene Zahl an “Unterbeschäftigten” wäre eine solche Mindestgrenze, die man verwenden sollte.

 

Prof. Dr. Stefan Sell
Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften / Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz

Zum Autorenprofil einschließlich den Kontaktmöglichkeiten zum Autor in den sozialen Medien

 

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Sozialrecht

  • Prof. Dr. Stefan Sell

    Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften / Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz #EFAR - Profil Twitter

Ähnliche Beiträge

Sozialrecht
3. Januar 2023 - EFAR Redaktion

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt (Mitteilung der Bundesregierung vom 1.1.2023).
Lesen
Schwerbehindertenrecht Rollstuhl
24. Oktober 2022 - EFAR Redaktion

Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei unter fünf schwerbehinderten Beschäftigten

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ua. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig beendet.
Lesen
Corona
10. März 2020 - Michel Hoffmann

Telefonische Krankschreibung wegen Coronavirus: Die rechtlichen Fragen

Seit wenigen Stunden können Bescheinigungen auf Arbeitsunfähigkeit (AU) im Zusammenhang mit dem Coronavirus telefonisch angefordert werden. Die Art und Weise dieser "Regelung" wirft rechtliche Fragen auf - für alle Beteiligten.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Desksharing einführen: Die Herausforderungen für Arbeitgeber
  • Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben
  • Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
  • Auto zerkratzt – Hörte die Dashcam mit?

#EFAR – Jobs

  • Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Rechtsanwalt (m/w/d) im Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte w/m/d für den Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE (W/M/D) MIT UND OHNE BERUFSERFAHRUNG FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.