#EFAR-Beiträge
Die Rechtsprechung musste sich aufgrund der Coronapandemie und der dadurch oft notwendigen Einführung von Kurzarbeit mit verschiedenen Fragestellungen und in unterschiedlichen Konstellationen mit den Folgen der Kurzarbeit beschäftigen. So hat das BAG bereits klargestellt, dass bei Kurzarbeit mit längeren Zeiträumen ohne Arbeitspflicht der Jahresurlaub entsprechend gekürzt werden darf. Nun haben sich die Erfurter Richter mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während Kurzarbeit „null“ auf die Urlaubsberechnung auswirken.
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