#EFAR-Beiträge
Arbeitsvertrag

4. November 2021 - Anne Lachmund
Digitale Unterschrift bei befristeten Arbeitsverträgen führt zur Unwirksamkeit: Und nun?
Ein in einfacher elektronischer Form unterschriebener befristeter Arbeitsvertrag genügt nicht den Formvorschriften für eine wirksame Befristung. Zur Erfüllung der Schriftform hätte es einer handschriftlichen Unterschrift oder einer qualifiziert elektronischen Signatur (qeS) bedurft, urteilen Arbeitsgerichte.
Lesen