#EFAR-Beiträge
Schnelligkeit geht vor Genauigkeit – das meinte wohl eine Bankangestellte und gab in Eile einen Zahlungsbeleg mit einem "leicht fehlerhaften" Betrag ein. Und dann noch der Kollegen im Sekundenschlaf...
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Nur Arbeitnehmer, die brav an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen, bekommen auch ein Weihnachtsgeschenk von ihrem Arbeitgeber.
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Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch eine gerichtliche Auseinandersetzung kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
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Manchmal kann eine Sekunde über recht viel Geld entscheiden - sogar eine bloß „logische Sekunde“. Oder eben gerade nicht. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
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Darf der Betriebsrat mitbestimmen, ob und wie Pflanzen, die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz bringen, zu pflegen und zu gießen sind? Über diese und andere grundlegende Fragen, die die betriebliche Praxis seit Jahrzehnten bewegen ...
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Höflichkeit ist eine Zier. Und Arbeitnehmer sollten sich nicht zieren, ihren Chef zu grüßen – selbst wenn sie ihn außerhalb des Betriebs antreffen. Ob ein unterlassener Gruß allerdings so schlimm ist, dass dieser gleich eine Kündigung rechtfertigt?
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Ist ein Bild mit nackten Frauenbeinen auf einem Firmenwagen eine „pfiffige Werbung“? Hat eine solche Darstellung eine „objektiv diskriminierende Wirkung“, wenn der Mitarbeiter, der das Auto fahren soll, homosexuell ist?
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Arbeitsvertrag

10. August 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist
Arbeitszeugnis: Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung stimmen oft nicht überein. Daher verwundert es kaum, dass es häufig zu Zeugnis-Streitigkeiten kommt. Manchmal sind diese geradezu absurd.
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Wenn einem Arbeitnehmer sein Job stinkt, verursacht das oft Probleme bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht weniger problematisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer im Job stinkt.
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Ein Knaller in der Toilette? Den Knallerwerfer traf jedenfalls eine außerordentliche Kündigung - und den Kollegen in der Toilette kein „Stimmungsaufheller“, so das Arbeitsgericht.
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Gewerkschaften

29. Juni 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Streikverbot für Lehrer: Das BVerfG und die „Rosinenpickerei“ der GEW
Streikverbot für Lehrer: Die BVerfG-Entscheidung zog nicht nur viele Beiträge in der arbeitsrechtlichen Blogosphäre nach sich, sondern auch einen shitstorm auf Twitter.
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Diese weisen Worte stammen von Publilius Syrus, einem römischer Aphoristiker und Possenschreiber. Ein Arbeitnehmer hätte diese wohl bedenken sollen – vorausgesetzt er kannte sie.
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Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung weiß der Autor bis heute nicht, ob ihm sein Kindheitsraum aufgrund einer Geschlechtsdiskriminierung versagt geblieben wäre...
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Wenn eine Mitarbeiterin ein Kind erwartet, wird für die Zeit, in der sie ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, oft eine Vertretung eingestellt. Was aber, wenn die Schwangerschaftsvertretung selbst schwanger ist?
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Zwangsstörungen mit Zwangsvorstellungen, ein gestörtes Sexualleben und schließlich sogar die Scheidung. An all dem sei die E-Mail eines Vorgesetzten schuld, meinte ein Polizeikommissar. Und er forderte nun, dass dieses Geschehnis als Dienstunfall anerkannt wird.
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Soll man alle Kollegen „duzen“ oder doch besser alle „siezen“? Oder vielleicht nur manche „duzen“, andere „siezen“? Und was ist, wenn man als Arbeitnehmer die Kolleginnen und Kollegen nicht "duzen" will?
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Betriebsrat

3. April 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Beförderung zur Führungskraft: Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats?
Der Arbeitgeber beantragte beim Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung und Umgruppierung eines Arbeitnehmers, der künftig als Teamleiter tätig sein sollte. Die Arbeitnehmervertretung verweigerte diese.
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Wer mit einem Sicherheitsschuh (mit Stahlkappen) eine andere Person ins Gesäß tritt, handelt zumindest fahrlässig. Die Verletzungsgefahr ist vorhersehbar. Die Verletzung ist vermeidbar. Das gilt auch für eine Vorgesetzte...
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