#EFAR-Beiträge
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll auch im Arbeitsrecht den „digitalen Wandel“ durch den Verzicht oder die Absenkung von Formerfordernissen beschleunigen, gleichzeitig wurden aber viele datenschutzrechtliche Forderungen nicht umgesetzt.
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Die Schaffung eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes ist eines der Ziele der amtierenden Regierungskoalition. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben Vorschläge für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz erarbeitet.
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