#EFAR-Beiträge
Corona

24. März 2025 - Dr. Ronja Maihöfer
Urlaubsanspruch bei Freistellung im Zusammenhang mit der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Das BAG hat über den Fall einer Arbeitnehmerin in einem Seniorenzentrum entschieden, wonach bei einer coronabedingten Impfverweigerung kein Urlaubsanspruch für die freigestellte Zeit besteht. Dabei urteilte es, dass die nicht erfolgte Vorlage des Nachweises über die erforderliche Impfung bei der Berechnung des Jahresurlaubes zu berücksichtigen und daher der Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen sei.
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