#EFAR-Beiträge
Kündigung

27. Mai 2019 - Dr. Eckard Schwarz
Ausbildungskosten: Keine Rückzahlungspflicht bei Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Ein neues Urteil des BAG liefert interessante Aspekte im Zusammenhang mit Rückzahlungsklauseln, u.a. auch, dass die Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers auslösen kann.
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