#EFAR-Beiträge
Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg sind bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem TV-L Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen.
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Die Verpflichtung in bestimmten Einrichtungen tätiger Personen, eine Impfung gegen das Corona-Virus nachzuweisen, kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.
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Kurzarbeit

23. Juni 2022 - EFAR Redaktion
Kabinett verlängert Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet (Pressemitteilung des BMAS v. 22.06.2022).
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Ein Unternehmen, das von der coronabedingten Schließungsanordnung für den Einzelhandel ab dem 16.12.2020 betroffen war, hat keinen Anspruch auf die sog. Dezemberhilfe. Dies hat das VG Berlin entschieden.
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Das ArbG Bonn wies mit Urteil vom 14.06.2022 den Antrag des Universitätsklinikums Bonn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (3 Ga 14/22; Pressemitteilung des ArbG Bonn v. 14.06.2022). Damit ist die ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft berechtigt, weiterhin zu Streikmaßnahmen der Tarifbeschäftigten aufzurufen und nicht verpflichtet, ihren Streikaufruf vom 20.05.2022 zu widerrufen.
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Urlaubsrecht

14. Juni 2022 - EFAR Redaktion
Lehrer müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden
Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. Das hat das VG Gelsenkirchen mit jetzt zugestelltem Urteil vom 25.05.2022 entschieden.
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Mindestlohn

10. Juni 2022 - EFAR Redaktion
Bundesrat stimmt Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro ab 01.10.2022 zu
Zum 01.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hatte der Bundestag beschlossen; der Bundesrat billigte am 10.06.2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.
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Corona

8. Juni 2022 - EFAR Redaktion
Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Impfung
Haben Arbeitnehmer bei Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht Anspruch auf Annahmeverzugslohn? Dazu hat das ArbG Bonn entschieden.
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Das BAG hatte sich mit Fragen zur Entschädigung nach dem AGG bei Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung und Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts auseinanderzusetzen.
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Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.
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Wiederauflage je nach Pandemiegeschehen möglich (Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses [G-BA] v. 30.05.2022).
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Umfasst der Rückgewähranspruch eines Insolvenzverwalters das gesamte Arbeitsentgelt - einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns? Zu dieser Frage hat sich das BAG nun positioniert.
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Wie verhalten sich der richterrechtlich entwickelte Wiedereinstellungsanspruch, Betriebsübergang und Insolvenz zueinander? Über diese Frage hatte das BAG zu entscheiden.
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Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das ArbG Berlin entschieden und eine Kündigungsschutzklage abgewiesen.
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Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Homeoffice nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden.
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Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht nach einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern (Pressemitteilung des BMAS v. 20.05.2022).
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Führt das Fehlen der sog. Soll-Angaben zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit? Über diese Frage hatte das BAG zu entscheiden.
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Whistleblowing

18. Mai 2022 - EFAR Redaktion
Hinweisgeberschutzgesetz: DAV fordert mehr Rechtssicherheit
Mit einigen Monaten Verspätung ist der Referentenentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nun in der Verbändeanhörung.
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