#EFAR-Beiträge
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 456/20; PM Nr. 5/2023 v. 31.1.2023).
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Tarifvertrag

26. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch von diesem Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen nicht mehr beeinträchtigt werden.
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Arbeitsschutz

25. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben
Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt seit dem 01.10.2022. Sie wird auf Grund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit Wirkung zum 02.02.2023 vorzeitig aufgehoben (Meldung des BMAS v. 24.01.2023).
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Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschl. v. 1.9.2022 – L 9 AL 106/22 B ER; PM v. 20.1.2023).
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In dem Streit um ein zerkratztes Auto haben zwei städtische Mitarbeiter vor dem LAG Düsseldorf einen Vergleich geschlossen (PM des LAG Düsseldorf v. 19.1.2023).
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Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. Das hat das BAG entschieden (Urt. v. 18.1.2023 – 5 AZR 108/22; PM Nr. 3/23 v. 18.1.2023).
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Ausbildung

17. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Keine Rechtsgrundlage für berufsbegleitende Studien von Lehrkräften im Quereinstieg
Das VG Berlin hat entschieden, dass die vom Senat organisierte Ausbildung von sogenannten Quereinsteigern in den Lehrerberuf in Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage hat (Urt. v. 20.12.2022 – G 5 K 126/20; PM Nr. 2 v. 17.1.2023).
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Kündigung

16. Januar 2023 - EFAR Redaktion
“Krankfeiern” auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer "White Night Ibiza Party" teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein.
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Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und auf Gutschrift von Zeitguthaben. Deshalb ist nach Eintritt in den Ruhestand auch für einen finanziellen Ausgleichsanspruch gegen den Dienstherrn kein Raum. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden (Urt. v. 12.1.2023 – 2 C 22.21; PM Nr. 3/2023 v. 12.1.2023).
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Beamte

11. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei: Ausschluss aus Polizeiausbildung
Ein in der Ausbildung befindlicher Polizeivollzugsbeamter darf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn er bis kurz vor Ausbildungsbeginn über Jahre hinweg zahlendes Mitglied der Partei „Der III. Weg“ gewesen ist. Dies entschied das VG Mainz (Beschl. v. 3.1. 2023 - 4 L 708/22.MZ; PM 01/2023 v. 11.1.2023).
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Das Bundeskabinett hat am 21.12.2022 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung aus dem Jahr 2019 beschlossen.
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Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun. Dies hat das ArbG Lübeck entschieden und die Sache an das schleswig-holsteinische Finanzgericht verwiesen (Beschl. v. 1.12.2022 - Az. 1 Ca 1849/22; PM v. 28.12.2022).
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Personen

4. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Professor Dr. Friedhelm Rost verstorben
Am 31. Dezember 2022 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Professor Dr. Friedhelm Rost im Alter von 78 Jahren verstorben.
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Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt (Mitteilung der Bundesregierung vom 1.1.2023).
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Personen

2. Januar 2023 - EFAR Redaktion
Dr. Ingebjörg Darsow-Faller neue Richterin am Bundesarbeitsgericht
Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Ingebjörg Darsow-Faller, Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
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Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren (Beschl. v. 8.12.2022 - 2 B 10974/22.OVG; PM Nr. 21/2022 v. 29.12.2022).
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Einem Hochschullehrer kann die Führung der Dienstgeschäfte und der Aufenthalt in den Diensträumen der Hochschule mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt werden, wenn er sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird. Dies entschied das VG Mainz (Beschl. v. 20.12.2022 – 4 L 681/22.MZ; PM Nr. 12/2022 v. 28.12.2022).
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Corona

27. Dezember 2022 - EFAR Redaktion
Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig
Die Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die im Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf solche Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das VG Koblenz und wies die Klage eines pensionierten Landesbediensteten ab (Urt. v. 22.11.2022 – 5 K 645/22.KO; PM Nr. 45/2022 v. 22.12.2022).
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