#EFAR-Beiträge
Kündigung
12. Oktober 2017 - Lars Reimer
„Caller ID-Spoofing“: Arbeitgeber kann Schäden aus Betrugsanruf nicht auf Arbeitnehmer abwälzen
Das LAG Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass eine Mitarbeiterin einen durch einen Betrugsanruf entstandenen Schaden in Höhe von € 3.720,00 nicht erstatten muss.
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