#EFAR-Beiträge
Arbeitnehmerstatus

4. November 2024 - Lisa-Lorraine Christ, LL.M.
Kurstrainer im Fitnessstudio als regelmäßig abhängig Beschäftigte
Das Bayerische LSG befasste sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Kurstrainern in Fitnessstudios. Konkret ging es um die Frage, ob diese als freie Mitarbeiter oder als abhängig Beschäftigte im Sinne des Sozialversicherungsrechts einzustufen sind. Die Entscheidung beleuchtet dabei wesentliche Kriterien zur Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung, wie die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in den Betrieb sowie das Vorliegen eines unternehmerischen Risikos.
Lesen