#EFAR-Beiträge
Arbeitsvertrag
15. Oktober 2020 - Nadja Roß-Kirsch
Grippeschutzimpfung und künftige Impfung gegen SARS-CoV-2: Haftungsfragen für Arbeitgeber
Das BAG hat in 2017 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der eine Grippeschutzimpfung anbietet und die anfallenden Kosten dafür übernimmt, grundsätzlich nicht für auftretende Impfschäden haftet. Wenn die Kommunikation im Vorfeld stimmt! Gilt dies nach wie vor? Und was gilt für die künftige Impfung gegen das Coronavirus?
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Sozialrecht
9. August 2018 - Nadja Roß-Kirsch
Grippeschutzimpfung: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschaden
Ein Arbeitgeber, der eine Grippeschutzimpfung anbietet und die anfallenden Kosten übernimmt, haftet grundsätzlich nicht für auftretende Impfschäden - wenn die kommunikation im Vorfeld stimmt!
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