#EFAR-Beiträge
Ab morgen, dem 24.11.2021, gilt das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es bringt erhebliche Pflichten für Arbeitgeber mit sich.
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