#EFAR-Beiträge
Arbeitszeit
8. Dezember 2022 - Dr. Sebastian Kroll
BAG veröffentlicht Gründe zum Arbeitszeiterfassungs-Beschluss – Handlungspflicht und Mitbestimmung
Arbeitgeber sind ohne Übergangsfrist verpflichtet, Beginn sowie Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber keine unionsrechtlich zulässige Ausnahmeregelung getroffen hat. Form und Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung unterliegen – vorbehaltlich einer künftigen gesetzlichen Regelung – (zurzeit) der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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