#EFAR-Beiträge
Tarifvertrag
5. Juni 2023 - Sonja Müller
Auch im tarifpluralen Betrieb: Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft gegen Durchführung tarifwidriger BV
Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft ist, dass der Arbeitgeber an die kollidierenden Tarifverträge, auf die sich die Gewerkschaft stützt, unmittelbar und zwingend gebunden ist. Das gilt grundsätzlich auch in einem tarifpluralen Betrieb, der den Tarifwerken verschiedener Gewerkschaften unterfallen kann.
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