#EFAR-Beiträge
GeschGehG
28. Februar 2023 - Dr. Maximilian Koschker, LL.M.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten
Bei der Arbeit im Homeoffice sowie beim mobilen Arbeiten generell gelten erhöhte Anforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, deren Nichteinhaltung gravierende rechtliche und tatsächliche Konsequenzen für ihren Inhaber haben kann.
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