#EFAR-Beiträge
Arbeitnehmerüberlassung

8. August 2019 - Dr. Thomas Leister
Erleichterung von Restrukturierungen: Reduzierung von Zeitarbeitnehmern stellt keine Betriebsänderung dar
Es handelt sich nicht um eine mitbestimmungswidrige Umsetzung einer Betriebsänderung, wenn ein Arbeitgeber sich bereits vor dem Scheitern eines Interessensausgleichs mit dem Betriebsrat entscheidet, Zeitarbeitsverhältnisse zu kündigen.
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