Antrag einstimmig angenommen
Baden-Württemberg hat sich laut einer aktuellen Pressemitteilung im Rahmen der 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, die am 1. und 2. Dezember stattfand, erfolgreich für eine Überprüfung von Formerfordernissen im Arbeitsrecht eingesetzt. Es geht u.a. darum, nicht zwingend notwendige Formerfordernisse auf den Prüfstand zu stellen.
Alle Länder haben die Initiative des Landes Baden-Württemberg unterstützt und den Antrag einstimmig angenommen. Die neue Bundesregierung, die Digitalisierung und Bürokratieabbau zum festen Bestandteil ihrer Regierungsarbeit machen möchte, müsse nun zügig den Prüfauftrag der Fachministerinnen und Minister der Länder annehmen und konkrete Vereinfachungen vorschlagen.
Strenge Schriftformerfordernisse lockern
Im Arbeitsrecht wird in vielen Gesetzen die Einhaltung der Schriftform für Rechtsgeschäfte oder sogar nur für Nachweise verlangt. An einigen Stellen ist die Einhaltung der Schriftform nach wie vor sinnvoll, etwa bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. An anderen Stellen verhindert die strenge Schriftform aber die notwendige Digitalisierung von Geschäfts- und Personal-Prozessen sowie die Umsetzung mobiler Arbeitsformen (Homeoffice), ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenüberstünde.
Beispielsweise enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz an mehreren Stellen Schriftformerfordernisse (vgl. dazu auch den Beitrag „Digitale Unterschrift bei befristeten Arbeitsverträgen führt zur Unwirksamkeit: Und nun?“ zu einer aktuellen Entscheidung des ArbG Berlin). Nach dem Arbeitszeitgesetz kann z.B. Mehrarbeit lediglich dann vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat, wenngleich ein Tarifvertrag diese Möglichkeit erst einräumen muss. Insbesondere Schriftformerfordernisse verursachen Verwaltungsaufwand, u.a. weil sie Doppelstrukturen (digital und Papier) notwendig machen, Geschäftsprozesse verlangsamen und daher unnötige Kosten und Umweltbelastungen verursachen.
Wie es weiter geht
Die Anträge sind als Prüfbitten an die Bundesregierung formuliert. Diese wird nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrauen, die Anträge zu überprüfen und dazu Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran wird ein Bericht gefertigt, der im Sommer 2022 vorliegen dürfte. Eine rechtliche Bindung bewirken die Beschlüsse gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat etc. nicht. Sie sind aber als politisches Signal zu verstehen, dass sich etwas und was sich ändern sollte.
Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Links und Statements finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/initiative-des-landes-zum-buerokratieabbau-im-arbeitsrecht-erfolgreich/