• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Bundesarbeitsgericht setzt Leitlinien zur Statusabgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen am Beispiel des Schiedsrichter-Assistenten
    Quelle : Heuking 12.12.2025 - 09:26
  • The ‘Wisdom Dividend’: France’s new law on experienced employees
    Quelle : KLIEMT.blog 12.12.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Halleluja: Im kirchlichen Arbeitsrecht wird nicht gestreikt!
    Quelle : ADVANT Beiten 11.12.2025 - 12:33
  • Arbeitsrecht 2025: Die Top 6 Entscheidungen im Überblick
    Quelle : KLIEMT.blog 11.12.2025 - 08:00 Von Tobias Lamß
  • Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga - Arbeitsgerichte unzuständig für Entschädigungsklage
    Quelle : bundesarbeitsgericht 10.12.2025 - 17:05 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • Theaterintendant - Arbeitsgerichte zuständig für Kündigungsstreit
    Quelle : bundesarbeitsgericht 10.12.2025 - 17:00 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • (Weihnachts-)Geschenke an den Betriebsrat können sich rächen!
    Quelle : ADVANT Beiten 10.12.2025 - 10:27
  • Wer ist Whistleblower? Neues zum Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes
    Quelle : KLIEMT.blog 10.12.2025 - 08:00 Von Alisa Liebchen, LL.M.
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 88 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 09.12.2025 - 09:16 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Keine Regelwerte für angemessene Probezeiten in befristeten Verträgen
    Quelle : Buse 09.12.2025 - 09:01 Von Tobias Grambow
  • Rückforderung von überzahltem Arbeitsentgelt – Brutto oder Netto?
    Quelle : KLIEMT.blog 09.12.2025 - 08:00 Von Lars Kussmann LL.M.
  • IT-Mitbestimmung: Bürolokalisierung durch MS Teams
    Quelle : CMSHS 09.12.2025 - 06:20 Von Daniel Ludwig
  • ADVANT Beiten berät ProMach beim Erwerb der DFT Technology GmbH
    Quelle : ADVANT Beiten 08.12.2025 - 09:57
  • Zum Inlandsbezug des allgemeinen Kündigungsschutzes
    Quelle : 08.12.2025 - 09:44 Von By: Dr. Martin Greßlin
  • Variable Vergütung bei Abwesenheiten: Kürzung zulässig?
    Quelle : KLIEMT.blog 08.12.2025 - 08:00 Von Lara Lavinia Venter LL.M.
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 87 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 05.12.2025 - 12:03 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Beyond Barriers: Disability Rights in the Workplace
    Quelle : KLIEMT.blog 05.12.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Alaaf oder Abmahnung? Wie weit geht die Narrenfreiheit zur Karnevalszeit im Arbeitsrecht?
    Quelle : Küttner Feed 05.12.2025 - 08:00
  • Betriebsrat & Recht: Betriebsratstätigkeit im Homeoffice? Warum die Rechtsprechung weiterhin enge Grenzen setzt
    Quelle : PWWL 04.12.2025 - 09:25 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Standortkonsolidierung durch Home-Office: Welcher Betriebsrat sitzt am Verhandlungstisch?
    Quelle : KLIEMT.blog 04.12.2025 - 08:00 Von Nikita Bretz
Betriebsrat

Betriebsratswahl: Weniger Bewerber = „kleinerer“ Betriebsrat

  • 22. Juli 2024 |
  • Julia Certa, LL.M.

Ist eine Wahl nichtig oder unwirksam, wenn weniger Arbeitnehmer für den Betriebsrat kandidieren als für das Gremium nach Gesetz an Mitgliedern gewählt werden müssen?

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Das BAG hat entschieden, dass ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden kann, wenn bei einer Betriebsratswahl weniger Bewerber vorhanden als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (Beschl. v. 24.04.2024 − 7 ABR 26/23).

Anzeige

Arbeitgeber forderte Abbruch der Wahl

In einer Klinik mit regelmäßig ca. 170 Arbeitnehmern wurde im Mai 2022 eine Betriebsratswahl durchgeführt. Für diese kandidierten lediglich drei Arbeitnehmer, die 52, 50 und 60 Stimmen erhielten. Das Gesetz sieht für die Betriebsgröße der Klinik einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Aufgrund der geringen Bewerberzahl wurde jedoch nur ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern gewählt. Der Arbeitgeber hat den Wahlvorstand bereits während der Durchführung der Wahl erfolglos unter Hinweis auf den Kandidatenmangel zum Abbruch der Wahl aufgefordert. Nach der Wahl leitete er beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren ein und beantragte, die Nichtigkeit der Betriebsratswahl, hilfsweise deren Unwirksamkeit, festzustellen.

Gesetzgeberischer Wille

Der Arbeitgeber blieb mit seinem Antrag vor dem ArbG Hamburg und der Beschwerde vor dem LAG Hamburg erfolglos. Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung mit der entsprechenden Anwendung von § 11 BetrVG. Die Norm sieht für den anders liegenden Fall, dass keine ausreichende Zahl wählbarer Arbeitnehmer vorhanden ist, vor, dass dann für die Zahl der Betriebsratsmitglieder die nächstniedrigere Betriebsgröße gemäß der Staffel des § 9 BetrVG gilt. Mit der dagegen gerichteten Rechtsbeschwerde vor dem BAG hatte der Arbeitgeber keinen Erfolg.

Laut der Pressemeldung (der Volltext mit den ausführlichen Gründen liegt noch nicht vor) entschied das BAG, dass es der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegenstehe, wenn sich nicht genügend Kandidaten für das Betriebsratsamt finden. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Mit dieser Regelung drücke der Gesetzgeber seinen Willen aus, dass in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden sollen. In den Konstellationen, in denen weniger Kandidaten als zu besetzende Betriebsratssitze vorhanden sind, solle § 9 BetrVG so angewandt werden, dass auf die jeweils nächstniedrigere Stufe abzustellen sei. Diese Methode solle so lange angewandt werden, bis die Anzahl der Bewerber für die Errichtung eines Betriebsratsgremiums − mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern − ausreiche.

Fazit

Die Entscheidung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und entspricht auch der herrschenden Meinung in der juristischen Literatur. Sind bei einer Betriebsratswahl also weniger Kandidaten als vom Gesetz vorgesehene Betriebsratsmitglieder vorhanden, ist die Wahl nicht abzubrechen, sondern einfach ein kleinerer Betriebsrat zu errichten. Daraus resultieren weder Nichtigkeits- noch Anfechtungsgründe.

Anzeige

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Betriebsrat

  • Julia Certa, LL.M.

    Counsel, Eversheds Sutherland, München #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn

Ähnliche Beiträge

Mitbestimmung Schulung
21. November 2025 - Frederike Emme

Mitbestimmungsrechte bei Inhouse-Schulungen – echtes Befähigen oder nur Zurechtfinden?

Das ArbG Köln hatte zur Frage der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats beim „Inhousing“ von Schulungen zu bisher extern erbrachten Reparaturtätigkeiten zu entscheiden.
Lesen
Betriebsrat Flughafen
11. November 2025 - Janine Gebhart

Keine personenbezogenen Daten für „zweifelhaften“ Wahlvorstand

Fordert ein Wahlvorstand Informationen in Form personenbezogener Daten an, kann die Weitergabe datenschutzrechtlich unzulässig sein, wenn noch nicht geklärt ist, ob an dem Standort eine Betriebsratswahl wirksam durchgeführt werden kann.
Lesen
Betriebsrat Exit
30. Oktober 2025 - Felix Hörl

Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen eines groben Datenschutzverstoßes

Leitet ein Betriebsratsmitglied dienstliche E-Mails mit sensiblen betrieblichen Daten an seine private E-Mail-Adresse weiter, kann dies den Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigen.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • EuGH zur Arbeit in mehreren Staaten
  • Keine mittelbare Diskriminierung: Erziehungszeiten während Elternzeit bleiben bei Wartezeit zur bAV unberücksichtigt
  • Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim
  • Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen
  • Anspruch auf Herausgabe von Berichten zu Internal Investigations

#EFAR – Jobs

  • Heuking Kühn Lüer Wojtek Arbeitsrecht – Berufseinsteiger w/m/d oder Rechtsanwälte w/m/d mit (erster) Berufserfahrung Hamburg
  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.