Entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung vom 05.11.2025 beinhaltet das Sofortprogramm für die Vereinfachung im Arbeitsschutz (BMAS) u.a. das Anheben von Schwellen für Sicherheitsbeauftragte (≈ 123.000 Beauftragte entfallen), die Abschaffung von Druckluftbeauftragten und die Modernisierung von Formvorgaben (PM des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung [BMDS] v. 05.11.2025).
Sofortprogramm
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten wird abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage – damit werden rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft. Ferner wird der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abgeschafft (bei Überführung weniger, notwendiger Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen). Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem werden entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert.