Dies soll ein weiterer Impuls für Wirtschaftswachstum in Deutschland sein. Dass ältere Beschäftigte länger im eigenen Beruf arbeiten können, soll die Produktivität steigern und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken (Pressemitteilung des BMF v. 15.10.2025).
Im Einzelnen:
Die Steigerung der allgemeinen Erwerbstätigkeit ist ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzutreten. Zudem hilft dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.
Damit wird Arbeiten im Alter attraktiver: Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Freiwillige Erwerbstätigkeit im Rentenalter ist auch aus Arbeitnehmersicht eine oft gern genutzte Möglichkeit, länger dem eigenen Beruf nachzugehen.
Die Aktivrente soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. Damit werden Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung, überschritten haben. Somit werden Fehlanreize vermieden.
Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht: Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus.