ArbeitsRecht kurios
Einen Teil des Gehalts als Kanzlei einbehalten, weil der ehemaliger Mitarbeiter - ein Anwalt - „pflicht- und vertragswidrig erhebliche Arbeitszeit über das übliche Maß weit hinausgehend auf der Toilette verbracht" habe? Viel Spaß beim Arbeitsgericht Köln...
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Pausenbummelei oder Magenprobleme? Jedenfalls gab es eine außerordentliche Kündigung. Und Uneinigkeit scheint auch im Hinblick auf das Alter des Arbeitnehmers vorgelegen zu haben.
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Es gibt Grenzen im Umgang mit Vorgesetzten. Das gilt insbesondere für Beschimpfungen, auch wenn diese in fröhlicher Stimmung auf Weihnachtsfeiern erfolgen.
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Dürfen Gerichte eine Verweisung an das „jüngste Gericht“ ablehnen? Handelt es sich bei einem Sportjournalisten um eine Kapazität in Fragen der Grammatik? Wie steht es mit der Rechtschreibkompetenz von Juristen? Und was hat das alles mit „Puh, der Bär“ zu tun?
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Jährlich landen zehntausende Kündigungen vor Gericht. Dass sich darunter auch kuriose Fälle finden, ist wenig verwunderlich. Manchmal sind es aber auch die Ausführungen der Gerichte, die einen zum Schmunzeln bringen – oder bei denen einem das Lachen im Halse stecken bleibt.
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Im öffentlichen Dienst verdient man so wenig, dass man eine zusätzliche Einnahmequelle braucht, um seine Familie zu ernähren. Das behauptete ein städtischer Straßenbauarbeiter.
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Dass man manchen Arbeitnehmern Beine machen muss, heißt nicht, dass sie neue Gliedmaßen benötigen. Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Wer Redensarten allzu wörtlich nimmt, kann sich schnell mit einer Kündigung konfrontiert sehen.
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In der Kürze liegt die Würze. Das ist bekannt. Bekannt ist allerdings ebenfalls, dass diese Würze nicht unbedingt dem Geschmack deutscher Gerichte entspricht. Aber auch unter Juristen sind die Geschmäcker verschieden, wie eine Entscheidung des LAG Sachsen belegt.
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Wer während der Arbeitszeit schläft, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen - bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Vielleicht können aber in einer solchen Situation gute Ausreden helfen.
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Ob man von Student oder Studierenden spricht ist inzwischen zu einer „gesellschaftspolitischen Glaubensfrage“ geworden, über die auch an den Hochschulen heftig gestritten wird. Allerdings ist spätestens beim "toten Studierenden" Schluss.
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„Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung“. Diese Erkenntnis stammt aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen, auf die ein weiterer Blick lohnt. Arbeitsrecht kurios!
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2. August 2017 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Sturz von der Bierbank: Bei einer Lehrerin ein Dienstunfall
Lehrer haben morgens recht und mittags frei. Das ist allgemein bekannt. Für die Feststellung, dass es sich um einen Dienstunfall handeln kann, wenn eine Lehrerin von einer Bierbank fällt, musste dagegen erst die Justiz bemüht werden.
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Streitgespräche unter Juristen werden nicht immer sachlich ausgetragen. Juristen sollten dabei allerdings nicht allzu dünnhäutig auf Beleidigungen reagieren.
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Bewerbung

13. Juli 2017 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Sex und Migräne gehören nicht in ein Bewerbungsschreiben!
Erholen, Schlafen, Gymnastik, Zahnweh, Grippe, Migräne, Kunst und Sex. Zu diesen Themen hatte ein ALG II-Empfänger eine sog. Mottoliste im Bewerbungsschreiben verfasst, die er seinen Bewerbungen beilegte. Ob er damit erfolgreich war?
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