#ArbeitsRechtKurios
Emojis sollte man sich genau anschauen bevor man sie benutzt – und auch bevor man sich über deren Gebrauch aufregt. Das zeigt ein Fall, den das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden hat.
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Wenn der Betriebsratsvorsitzende ein "Scheisswochenende" wünscht, kann es sein, dass ein nachfolgendes Gerichtsverfahren ebenfalls besch. … läuft.
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15. November 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob einen anderen Job er findet
Facebook und Kündigung: Vorsicht beim Posten von Bildern, insbesondere von der eigenen Hochzeit, wenn "Mann" krankgeschrieben ist...
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23. August 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Die Spielbar sei aus diesem Grunde als ‚Russenpuff‘ in aller Munde
Dichterische Fähigkeiten eines Gerichts kann man sicherlich unterschiedlich beurteilen. Erstaunlich ist zudem der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt (Frei ab 18 Jahren!).
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Nicht jede Ehe ist nach 25 Jahren „so wertvoll wie Silber“. Sie ist aber immer zwei Tage Freistellung wert – zumindest nach Meinung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.
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7. Juni 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!
„Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!“, so lautet der Titel eines Buches eines Betriebsratsmitgliedes eines Küchenmöbelherstellers. Neben dem geneigten Leser beschäftigte das Buch auch die Arbeitsgerichte.
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17. Mai 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Arbeitszeugnis: Anspruch auf lachenden Smiley!
Kann sich für den Arbeitgeber die Pflicht ergeben, seine Unterschrift unter einem Zeugnis mit einem lachenden Smiley zu versehen? Ja, sagt das Arbeitsgericht Kiel.
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29. März 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Eine Striptease-Tänzerin und die 68er-Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven
Eine Striptease-Tänzerin, die etwas zu viel isst, riskiert sogar eine außerordentliche und damit in der Regel fristlose Kündigung?
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15. März 2019 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Vorsicht bissiger Gast! Was Arbeitnehmern so alles passiert…
Ein umgestoßenes Bierglas über die Kleidung und den nur mit einer Sandale bekleideten Fuß der Kellnerin: Ein Gast beißt zu.
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Das Toilettentagebuch eines Finanzamtsmitarbeiters sollte diesem bei der Behauptung helfen, dass der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt.
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Schon einmal über die arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten in einem Massagesalon nachgedacht? Das LAG Berlin-Brandenburg musste das - und zwar sehr ausführlich!
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Wenn man sich die Zähne an einem Weihnachtsessen ausbeißt: Kann das ein Dienstunfall sein?
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Schnelligkeit geht vor Genauigkeit – das meinte wohl eine Bankangestellte und gab in Eile einen Zahlungsbeleg mit einem "leicht fehlerhaften" Betrag ein.
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30. November 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Weihnachtsfeier: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt
Nur Arbeitnehmer, die brav an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen, bekommen auch ein Weihnachtsgeschenk von ihrem Arbeitgeber.
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Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch eine gerichtliche Auseinandersetzung kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
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Manchmal kann eine Sekunde über recht viel Geld entscheiden - sogar eine bloß „logische Sekunde“. Oder eben gerade nicht. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
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12. Oktober 2018 - Prof. Dr. Arnd Diringer
Sauberkeit und Ordnung – und der Betriebsrat
Darf der Betriebsrat mitbestimmen, ob und wie Pflanzen, die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz bringen, zu pflegen und zu gießen sind? Über diese und andere grundlegende Fragen, die die betriebliche Praxis seit Jahrzehnten bewegen ...
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Höflichkeit ist eine Zier. Und Arbeitnehmer sollten sich nicht zieren, ihren Chef zu grüßen – selbst wenn sie ihn außerhalb des Betriebs antreffen. Ob ein unterlassener Gruß allerdings so schlimm ist, dass dieser gleich eine Kündigung rechtfertigt?
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