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  • Mitteilung zu den Verfahren - 8 AZR 308/24 - und - 8 AZR 4/25 - (immaterieller Schadenersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO)
    Quelle : bundesarbeitsgericht 24.06.2025 - 14:33 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 64 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2025 - 09:06 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neuregelung ab Juni 2025
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2025 - 08:00 Von Kim Julia Sadeghian
  • Mann von vorgesetzten Frauen diskriminiert?
    Quelle : Buse 24.06.2025 - 08:00 Von Alexander Maximilian Kossakowski
  • Der Urlaub – Größte Freude und größtes Ärgernis im Arbeitsverhältnis
    Quelle : ADVANT Beiten 23.06.2025 - 10:43
  • Arbeitsrecht für Insolvenz und Krise mit Eva Wißler – Wenn der hohe Auftragseingang zum Risiko wird
    Quelle : PWWL 23.06.2025 - 09:56 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Kein einfacher Urlaubsverzicht durch (Prozess-)Vergleich
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2025 - 09:00 Von Benedict Seiwerth
  • Keine automatische Verlängerung: Befristung endet trotz Betriebsratswahl
    Quelle : 20.06.2025 - 15:08 Von By: Dr. Merle Steinhuber
  • No room for silence: tackling hate at work
    Quelle : KLIEMT.blog 20.06.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - Benachteiligungsverbot
    Quelle : bundesarbeitsgericht 18.06.2025 - 15:26 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • „Return to Office“ – rechtlicher Rahmen für Arbeitgeber
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 18.06.2025 - 08:42 Von caroline
  • IT-Mitbestimmung als Gegenstand tariflicher Regelungen
    Quelle : KLIEMT.blog 18.06.2025 - 08:00 Von Henrik Lüthge
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    Quelle : KLIEMT.blog 17.06.2025 - 09:08 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Rechtsprechungsänderung zum Verfall von virtuellen Aktienoptionen
    Quelle : KLIEMT.blog 17.06.2025 - 08:49 Von Dr. Oliver Vollstädt 
  • Rechtssicheres Marketing mit Mitarbeitern als Actionfiguren – Was Unternehmen beachten müssen
    Quelle : Buse 17.06.2025 - 08:00 Von Prof. Dr. Thorsten Behling
  • “Litigation Hacks” – Die Kunst des guten Vergleichs im Kündigungsschutzprozess
    Quelle : PWWL 16.06.2025 - 09:44 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Zurechnung? Fehlanzeige – Betriebsänderungen innerhalb eines Konzerns
    Quelle : KLIEMT.blog 16.06.2025 - 08:00 Von Nikita Bretz
  • AI at work: tips on battling bias
    Quelle : KLIEMT.blog 13.06.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • The Best Lawyers in Germany™: Ogletree Deakins Anwälte in der Ausgabe 2026 gelistet.
    Quelle : 12.06.2025 - 15:59 Von By: Dr. Ulrike Conradi
  • Kein Verzicht auf Mindesturlaub im Rahmen eines Tatsachenvergleichs
    Quelle : RA Blaufelder 12.06.2025 - 12:07 Von Thorsten Blaufelder
Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Chancenkarte für gezielte Fachkräfteeinwanderung

  • 4. Juni 2024 |
  • EFAR Redaktion

Mit Inkrafttreten der dritten und letzten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes können dringend benötigte Fachkräfte nun gezielt auf dem deutschen Arbeitsmarkt einen Job suchen.

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Voraussetzungen für die Chancenkarte

Als neues Instrument der Erwerbsmigration gilt seit dem 01.06.2024 die Chancenkarte (Pressemitteilung von BMAS und BMI v. 31.05.2024). Es handelt sich um eine neuartige Aufenthaltserlaubnis, um zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Die Chancenkarte kann auf zwei Wegen erworben werden:

  1. Man ist bereits Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne. Dies bedeutet, man hat einen deutschen bzw. anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss. In diesem Fall gibt es keine weiteren besonderen Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte.
  2. Wenn man keine Fachkraft ist, steht der Weg zu einer Chancenkarte unter folgenden Voraussetzungen offen:
    1. Man kann eine ausländische Berufsqualifikation oder einen ausländischen Hochschulabschluss vorweisen. Beides muss nicht in Deutschland, sondern im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sein.
    1. Man kann einfache (Niveau A1) deutsche oder gute (Niveau B2) englische Sprachkenntnisse nachweisen.

Punktesystem

Hat man diese Eintrittsvoraussetzungen erfüllt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Punkte zu sammeln. Es gibt unterschiedlich viele Punkte zum Beispiel für:

  • einen (Teil-)Anerkennungsbescheid einer deutschen Anerkennungsstelle
  • Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch
  • Berufserfahrung im Bereich der Berufsqualifikation oder des Hochschulabschlusses
  • Berufsqualifikation/Hochschulabschluss in einem Engpassberuf
  • Einhaltung bestimmter Altersgrenzen bei Beantragung der Chancenkarte
  • rechtmäßigen Voraufenthalt in Deutschland
  • Partner/in erfüllt die Voraussetzungen für eine Chancenkarte ebenfalls und beantragt diese auch.

Derzeit müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden, um eine Chancenkarte zu bekommen. Dies ist nur in Kombination verschiedener Merkmale möglich.

Während der Zeit der Jobsuche sind Nebenbeschäftigungen und Probebeschäftigungen möglich. Die Chancenkarte wird in der Regel für ein Jahr erteilt. In Fällen, in denen die Jobsuche zwar zu einer qualifizierten Beschäftigung führt, aber nicht alle Voraussetzungen für einen Erwerbstitel erfüllt werden, kann die Chancenkarte mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Kontingent der Westbalkanregelung wird verdoppelt

Daneben wurde das Kontingent der Westbalkanregelung zum 01.06.2024 von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdoppelt. Die Westbalkanregelung ist ein intensiv genutzter Arbeitsmarktzugang für Angehörige der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Liegt ein konkretes Arbeitsangebot oder ein Arbeitsvertrag vor, kann die betreffende Person unabhängig von der Qualifikation in den deutschen Arbeitsmarkt einreisen.

Eine Änderung in der Aufenthaltsverordnung sorgt dafür, dass nunmehr in viel weniger Fällen die Ausländerbehörde des späteren Wohnorts beteiligt werden muss, bevor die zuständige Auslandsvertretung das Einreisevisum erteilen kann. Das sorgt für Beschleunigungseffekte.

Die erste Stufe der neuen Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung ist bereits im November 2023 in Kraft getreten. Sie umfasste hauptsächlich Erleichterungen bei der „Blauen Karte EU“ und bei anerkannten Fachkräften.

Die zweite Stufe zu März 2024 beinhaltete einen leichteren Zugang für ausländische Fach- und Arbeitskräfte mit Berufserfahrung und für Auszubildende sowie die bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Gesetze

  • EFAR Redaktion

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