• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Beiträge
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR Top–Themen
    • #EFAR–Suche
  • #EFAR-Stellenangebote
    • #EFAR-Jobs
    • Legalhead
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
  • LAG Düsseldorf: Kündigung wegen Entwendens von Desinfektionsmittel rechtmäßig
    Quelle : Beck-Blog 16.01.2021 - 12:34 Von stoffels
  • Wieder ganz vorne dabei – KLIEMT.Arbeitsrecht weiterhin mit Spitzenposition bei Legal 500 Deutschland
    Quelle : KLIEMT.blog 15.01.2021 - 11:25 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Corona – erhebliche Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld.
    Quelle : Buse 15.01.2021 - 08:00 Von Dr. Julia Bruck
  • Free speech and the US First Amendment: where it is implicated, and where it is not
    Quelle : KLIEMT.blog 15.01.2021 - 07:30 Von Ius Laboris
  • Das neue Kinderkrankengeld – auch bei gesunden Kindern
    Quelle : Esche 15.01.2021 - 00:00
  • Das neue Corona-Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a und 2b SGB V
    Quelle : ArbRB-Blog 14.01.2021 - 16:21 Von Detlef Grimm
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung an Rosenmontag – auch wenn der „Zoch“ corona- bzw. pandemiebedingt nicht „kütt“?
    Quelle : ArbRB-Blog 14.01.2021 - 14:58 Von Andrea Bonanni
  • Impfpflicht für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen kraft arbeitgeberseitiger Weisung?
    Quelle : Beck-Blog 14.01.2021 - 13:29 Von stoffels
  • Einführung von Kurzarbeit durch fristlose Änderungskündigung
    Quelle : PWWL 14.01.2021 - 12:37 Von alice
  • Ausblick auf das Wettbewerbsregister
    Quelle : Beiten Burkhardt 14.01.2021 - 13:00 Von Christopher Theis
  • Scheitern von Verhandlungen über Interessenausgleich in der Einigungsstelle
    Quelle : KLIEMT.blog 14.01.2021 - 09:31 Von Dr. Jan Heuer
  • Free speech and the US First Amendment: where it is implicated, and where it is not
    Quelle : KLIEMT.blog 14.01.2021 - 07:30 Von Ius Laboris
  • Übernahme von Betrieben oder Betriebsteilen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld?
    Quelle : Esche 14.01.2021 - 06:00
  • Maskenbefreiung am Arbeitsplatz – Nur mit nachvollziehbarer Begründung!
    Quelle : KLIEMT.blog 13.01.2021 - 08:00 Von Dr. Elke Platzhoff Dipl.-Bw. (FH)
  • Weiterhin kein James Bond im Kino und kein Ende des Lockdown für berufstätige Eltern
    Quelle : Beiten Burkhardt 12.01.2021 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Schon wieder Bußgeld wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
    Quelle : Buse 12.01.2021 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Mitbestimmung in der Matrix
    Quelle : KLIEMT.blog 12.01.2021 - 08:00 Von Vanessa Heuer
  • Begründung des BVerfG zur Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen Teile des Arbeitsschutzkontrollgesetzes liegt vor
    Quelle : Beck-Blog 11.01.2021 - 21:22 Von stoffels
  • Gegen die Homeoffice-Muffel: (K)Eine allgemeine Pflicht zur Arbeit von zu Hause während der Krise?
    Quelle : Beck-Blog 11.01.2021 - 13:37 Von Martin.Biebl
  • Inhaltliche Anforderungen an ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und zu erfolgten und gesundheitsbedingt nicht erfolgten Impfungen
    Quelle : ArbRB-Blog 11.01.2021 - 12:56 Von Wolfgang Kleinebrink

Corona-Lage: BMAS bereitet neuen Arbeitsschutzstandard als Teil der “Exit-Strategie” vor

  • 14. April 2020 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet schon die Grundlagen vor, auf denen eine größere Wirtschaftstätigkeit während der „Corona-Lage“ ermöglicht werden soll. Geplant ist, einen allgemeinen „Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ festzulegen, der über die bisherigen Vorgaben zum Gesundheitsschutz hinausgeht.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Bleiben die derzeitigen Beschränkungen aufgrund der „Corona-Lage“ weiter bestehen? Oder kommt es zeitnah zu Lockerungen? Werden derzeit ruhende betriebliche Tätigkeiten alsbald vollständig oder schrittweise wieder hochgefahren? Und wenn ja: Wie lassen sich die damit verbundenen Gefahren für Arbeitnehmer abmildern?

Anzeige

All diese Fragen sind derzeit offen. Vielleicht werden sie aber schon bei der nächsten Sitzung des „Corona-Kabinetts“ in dieser Woche beantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet jedenfalls schon die Grundlagen vor, auf denen eine größere Wirtschaftstätigkeit während der „Corona-Lage“ ermöglicht werden soll.

Geplant ist, einen allgemeinen „Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ festzulegen, der über die bisherigen Vorgaben zum Gesundheitsschutz hinausgeht. Dahinter steckt der Gedanke, dass sich durch das Hochfahren betrieblicher Tätigkeiten im Rahmen einer „Exit-Strategie“ auch die Zahl der Arbeitnehmer erhöhen wird, die durch ihre berufliche Tätigkeit dem Risiko einer Infektion ausgesetzt sind. [16. April 2020: Anm. der Redaktion – Die finale Fassung des Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard liegt inzwischen vor und ist am Ende des Beitrages abrufbar.]

Einbindung von BDA und DGB

Das Ministerium hat dafür bereits einen Entwurf ausgearbeitet, der dem #EFAR vorliegt. Nach den Ausführungen in dem Schreiben des Ministeriums wird „der Schutzstandard am Arbeitsplatz (…) vom BMAS in Zusammenarbeit mit BDA, DGB, DGUV und den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder erstellt und dem Corona-Kabinett der Bundesregierung als eine Entscheidungsgrundlage des BMAS und der betroffenen Kreise vorgelegt“.

An die genannten Verbände bzw. Institutionen wurde der Entwurf am Mittwoch, den 8. April 2020, versandt – zwei Tage vor Karfreitag und zumindest teilweise erst am Abend. Eine Rückmeldung sollte bis Dienstag, den 14. April 2020 um 9.00 Uhr beim BMAS vorliegen – einen Tag nach Ostermontag. Den eingebundenen Verbänden bzw. Institutionen blieb damit ein Werktag, um ihn zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Anzeige

Viel Zeit, Kritik an- oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, hatten sie also nicht. Und so hat etwa die BDA den Mitgliedern der von ihr eingebundenen verbandsinternen Ausschüsse und Informationskreise am 9. April den Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme bis 15.00 Uhr des gleichen Tages übersandt, um den zeitlichen Vorgaben gerecht werden zu können.

Unterstützung und Beratung

Tatsächlich scheint es aber zunächst ohnehin eher um eine politische als eine inhaltliche Einbindung zu gehen. Wenn die vorgesehenen Maßnahmen von der Spitzenorganisation der Arbeitgeberverbände ebenso mitgetragen werden wie vom Dachverband der größten Einzelgewerkschaften, ist es deutlich leichter, sie Arbeitgebern und Beschäftigten zu vermitteln.

Diesem Ziel dient es auch, wenn in dem Schreiben des Ministeriums ausgeführt wird, dass sich die Verbände und Institutionen dazu verpflichten sollen „die betrieblichen Covid-19 Schutzmaßnahmen zu unterstützen“. Das heißt aber nicht unbedingt, dass die arbeitsrechtlichen Koalitionen während der Krise nur als Feigenblatt fungieren sollen, das die Durchsetzung politisch gewünschter Maßnahmen erleichtert.

Nach den Vorschlägen des BMAS soll auch geprüft werden, „einen zeitlich befristeten Beraterkreis ‚Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Prävention von Covid-19‘ beim BMAS einzurichten, um schnell und möglichst breitgetragen Empfehlungen entsprechend der aktuellen Situation zum Schutz der Beschäftigten zu erarbeiten und zu veröffentlichen“. Diesem sollen Vertreter von BMAS, DGB, BDA, UVT, Ländern, BAuA und weitere, in dem Schreiben nicht näher benannte, Sachverständige angehören.

Der (neue) Arbeitsschutzstandard: Vorgesehene Schutzmaßnahmen

Die in dem „Betriebliche(n) Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV 2“ dargelegten Vorgaben wirken auf den ersten Blick ebenso einfach wie nachvollziehbar. Es enthält viele Anordnungen zum Gesundheitsschutz, die in zahlreichen Unternehmen bereits umgesetzt werden – wenn auch nicht überall.

Zu den genannten Maßnahmen gehört z.B., dass Mitarbeiter ausreichend Abstand zueinander halten, transparente trennende Schutzeinrichtungen insbesondere bei Publikumsverkehr zu nutzen sind und der Arbeitgeber ausreichend Seife, Handtuch- und Desinfektionsspender zur Verfügung stellen muss. Und es wird beispielsweise auch vorgegeben, dass in Pausenräumen und Kantinen ein ausreichender Abstand zwischen den Mitarbeitern sicherzustellen und darauf zu achten ist, dass möglichst keine Warteschlangen bei der Essensausgabe entstehen.

Einige der vorgesehenen Maßnahmen beziehen sich auf spezielle berufliche Situationen, z.B. Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, für die angeregt wird, Arbeitsabläufe zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Andere Vorgaben in dem Maßnahmenkatalog wirken wie die Darlegung arbeitsorganisatorischer Basics, etwa dass Beschäftigte im Homeoffice sicherstellen sollen, dass sie in vereinbarten Zeiträumen telefonisch oder digital erreichbar sind.

Herausforderungen für Arbeitgeber und Betriebsrat

Ganz so leicht, wie es auf den ersten Blick scheint, wird die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen aber sicherlich nicht. Arbeitgeber sollten sich diese, wenn die „Endfassung“ vorliegt, sehr genau anschauen, bevor sie ihre betrieblichen Tätigkeiten wieder hochfahren. Das gilt umso mehr, als in dem Schreiben des BMAS mehrfach betont wird, dass sie allein für den Schutz der Beschäftigten vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz verantwortlich sein sollen. Und die Vorgaben sind auch von den Betrieben zu beachten, die schon bislang ihre Tätigkeit fortgeführt haben.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass – unabhängig davon, wie die Vorgaben letztlich konkret ausgestaltet werden – bei der Festlegung einzelner Maßnahmen im Betrieb Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere die in § 87 Abs. 1 BetrVG statuierten Mitbestimmungsrechte, bestehen.

Welche Schwierigkeiten sich für einzelne Unternehmen ergeben, wird allerdings stark von der konkreten Ausgestaltung der auf der Basis des Entwurfs ausgearbeiteten Rechtsvorgaben abhängen. Hier besteht viel Konkretisierungs- und wohl auch Überarbeitungsbedarf, auch damit die notwendige Rechtssicherheit erreicht werden kann. Nach dem Schreiben des BMAS soll der genannte Schutzstandard dem „Corona Kabinett“ als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden. Parallel dazu sollen die darin bislang (allgemein) dargelegten Anforderungen „branchenspezifisch konkretisiert“ werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung werden Wiedereröffnung verhindern

Bleibt es bei den bislang vorgesehenen Vorgaben, werden einige Betriebe weiterhin nicht öffnen können, da sich die angedachten Maßnahmen in einzelnen Branchen nicht vollständig umsetzen lassen. Dazu gehören insbesondere Friseurläden, Fußpflege- und Nagelstudios sowie ähnliche Betriebe, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unvermeidbar ist.

Andere Vorgaben werden, wenn sie so wie in dem Entwurf vorgesehen umgesetzt werden, gerade kleine Betriebe vor besondere Herausforderungen stellen. Dazu gehört beispielsweise, dass sich der Arbeitgeber „fachkundig zu unterstützen lassen“ hat (sic!), mithin also eine entsprechende Pflicht statuiert wird, solche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerade für kleine Betriebe kann das bedeuten, dass sie vor Aufnahme oder Weiterführung der Tätigkeit zunächst externe Berater hinzuziehen müssen.

Bei anderen Betrieben wird es schwierig, alle Maßnahmen umzusetzen. So können schon die Abstandsvorgaben in Arbeits- und Pausenräumen sowie Kantinen eine unüberwindbare Hürde für eine uneingeschränkte Aufnahme oder Fortführung betrieblicher Tätigkeiten darstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Mitarbeiterzahl vor Ort nicht durch Maßnahmen wie Homeoffice (massiv) reduzieren lässt und sich auch Arbeitsabläufe und Pausen zeitlich nicht so entzerren lassen, dass den Vorgaben Genüge getan werden kann. Das aber entspricht – zu recht – auch der Intention des BMAS: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen oberste Priorität beim Hochfahren der Wirtschaft haben.“

Schwierigkeiten werden sich auch durch andere Vorgaben ergeben und es wird für einzelne Betriebe viel davon abhängen, wie schnell andere Unternehmen ihre Produktionskapazitäten erweitern oder gegebenenfalls auch auf neue Produkte umstellen können. Wenn nach den geplanten Vorgaben etwa Desinfektionsspender zur Verfügung zu stellen „sind“ (sic!), setzt das voraus, dass Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Ein erster (Ent-)Wurf

Insgesamt erscheinen die vorgesehenen Maßnahmen allerdings im Wesentlichen sachgerecht, auch wenn viele Detailfragen noch zu klären sind. Insofern ist zu hoffen, dass die Vorschläge der eingebundenen Verbände und Institutionen dazu beitragen, solche Fragen zu klären und auch darauf bedacht sind, besondere Situationen in einzelnen Branchen und Betrieben zu berücksichtigen.

Begrüßenswert ist der Vorschlag des BMAS, während der „Corona-Lage“ einen Beraterkreis einzurichten, um schnell und fundiert auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Hier ist zu wünschen, dass zu den in dem Schreiben des BMAS genannten „weitere(n) Sachverständigen“ auch Praktiker aus Unternehmen verschiedener Branchen gehören, damit die Anforderungen und Schwierigkeiten in einzelnen Betrieben stets mitbedacht werden können.

Unabhängig von den sich daraus hoffentlich ergebenden Verbesserungen für den Gesundheitsschutz ist aber klar, dass ein Hochfahren der Wirtschaft auf das Niveau vor der „Corona-Lage“ so bald nicht möglich ist. Man kann auch bezüglich Wirtschaftsleistung und Arbeitsplätzen nur hoffen, dass die Krise insgesamt bald ein Ende findet. Nur ist dieses derzeit leider nicht absehbar.

[16. April 2020: Finale Fassung veröffentlicht

Infolge einer Pressekonferenz am 16. April 2020 hat das BMAS zwischenzeitlich die finale Fassung des hier kommentierten Arbeitsschutzstandards herausgeben.]

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Arbeitsschutz, Corona

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Arbeitsschutz Crowdworker
2. Dezember 2020 - Claudia Knuth

BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

Eine neue BAG-Entscheidung betrifft die umstrittene Frage, ob Crowdworker, die ihre Aufträge über eine digitale Plattform per App erhalten, Arbeitnehmer sind oder nicht.
Lesen
Arbeitsschutz
21. Oktober 2020 - Dr. Frank Schemmel

Krankheitssymptome, Aufenthaltsorte, Infektionen: Umgang mit Mitarbeiterdaten in der Corona-Lage

Gesundheitsspezifische Mitarbeiterdaten werden in der Corona-Lage - bewusst oder unbewusst - sehr häufig erhoben. Auf was müssen Unternehmen beim Umgang mit Gesundheitsdaten achten, etwa wenn es um Krankheitssymptome, Aufenthaltsorte oder die Identität von infizierten Personen geht?
Lesen
Arbeitsschutz
17. September 2020 - Kerstin Gröne

Arbeitsschutz und Corona: Die wichtigsten Themen und Fragen im Überblick

Ein Überlick zu allen Handlungspflichten des Arbeitgebers im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der Corona-Lage sowie zu den wichtigsten Einzelfragen aus den letzten Monaten.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • Live–Log
  • ArbeitsRecht kurios
  • #EFAR–Stellenangebote
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Ein Leichenwagen als Dienstfahrzeug
  • Zeitarbeit: Gleichstellungsgrundsatz europarechtskonform?
  • Agile Transformation im Unternehmen: Strukturiertes Vorgehen bei der Implementierung agiler Arbeitsmethoden
  • Online-Bewerbung: Betriebsrat muss volle Einsicht in Tools und Prozesse erhalten
  • Agile Transformation im Unternehmen: Die Bedeutung der strategischen und unternehmerischen Entscheidung

#EFAR – Jobs

  • Viessmann Legal Counsel – Labour Law (m/w/d) Allendorf (Eder)
  • Sanofi Volljurist Arbeitsrecht (m/w/d) Frankfurt am Main.
  • GvW Graf von Westphalen Fachanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung oder als Berufseinsteiger (m/w/d) Frankfurt am Main
  • Lutz I Abel Rechtsanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht in München für Berufseinsteiger oder mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung München

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Bitte wählen Sie aus, wie Sie von uns hören möchten Expertenforum Arbeitsrecht:

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

We use Mailchimp as our marketing platform. By clicking below to subscribe, you acknowledge that your information will be transferred to Mailchimp for processing. Learn more about Mailchimp's privacy practices here.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.