Dies betrifft neben den Themen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Tarifautonomie und Mindestlohn z.B. die Arbeitsmarktpolitik sowie Sozial- und Sozialversicherungsrecht.
- So wurden beispielsweise die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie im Wesentlichen bis zum 31.03.2022 verlängert.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2022 brutto 9,82 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
- Am 12.12.2021 sind die am 30.06.2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen u.a. zur Durchführung virtueller Betriebsversammlungen und Versammlungen der leitenden Angestellten wieder eingeführt worden.
- Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst.
Details zu diesen und weiteren Änderungen (u.a. zu den Themen Insolvenzgeld, elektronische Arbeitslosmeldung, „Westbalkanregelung“, Regelbedarfe und Grundsicherung, Teilhabestärkungsgesetz, private Arbeitsvermittlung, Rentenversicherung, Altersgrenzen, Erwerbsminderung, Betriebsrente, Statusfeststellung) finden sich auf der Seite des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/das-aendert-sich-2022.html