• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ verfassungsgemäß? BVerfG: verfassungsgemäß!
    Quelle : ADVANT Beiten 23.05.2022 - 14:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags bei eingescannter Unterschrift
    Quelle : ADVANT Beiten 23.05.2022 - 14:00
  • Betriebliche Mitbestimmung bei Carve-Outs – ein Überblick
    Quelle : KLIEMT.blog 23.05.2022 - 08:00 Von Laura Louise Schmidt, LL.B.
  • Umsetzung der sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie – Arbeitgeber müssen handeln
    Quelle : CMSHS 23.05.2022 - 06:30 Von Alexander Bissels
  • Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher trotz fehlender Überlassungserlaubnis des (ausländischen) Verleihers
    Quelle : ADVANT Beiten 20.05.2022 - 14:00 Von Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
  • Urteile zur einrichtungsbezogenen Impflicht
    Quelle : Beck-Blog 20.05.2022 - 08:55 Von stoffels
  • What are the new green reporting duties in France?
    Quelle : KLIEMT.blog 20.05.2022 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Doch keine Freistellung ungeimpfter Beschäftigter im Gesundheitswesen?
    Quelle : CMSHS 19.05.2022 - 12:11 Von Alexander Bissels
  • Stellungnahme des DAV zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz
    Quelle : Beck-Blog 19.05.2022 - 11:09 Von stoffels
  • Wenn die Rente weniger wert ist (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 19.05.2022 - 09:00 Von Thorsten Lammers
  • Internal Investigations: Kostenersatz bei Compliance-Untersuchungen
    Quelle : KLIEMT.blog 18.05.2022 - 09:17 Von Lisa Ryßok-Lösch
  • Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichteinführung von Kurzarbeit?
    Quelle : Esche 18.05.2022 - 00:00
  • EuGH-Generalanwalt: Bestandsschutz für Gewerkschaftsvertreter beim SE-Formwechsel
    Quelle : Beck-Blog 17.05.2022 - 11:45 Von Cornelius Wilk
  • Nachweisgesetz: Müssen bald alle Arbeitsverträge geändert werden?
    Quelle : KLIEMT.blog 17.05.2022 - 10:05 Von Dr. Dominik Sorber
  • Grün, grün, grün wird nun auch das Gehalt?
    Quelle : Buse 17.05.2022 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Generalanwalt zur Verjährung von Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 16.05.2022 - 15:39 Von stoffels
  • MAV-Wahlen bei der Katholischen Kirche und der Caritas – was tun bei Fehlern?
    Quelle : KLIEMT.blog 16.05.2022 - 09:26 Von Dr. Julia Christina König
  • ArbG Siegburg: Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion
    Quelle : Beck-Blog 14.05.2022 - 15:02 Von stoffels
  • Using ‘mystery calls’ to detect discrimination in recruitment in Belgium
    Quelle : KLIEMT.blog 13.05.2022 - 09:33 Von Ius Laboris
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Anordnung, nur in Pausen zu rauchen, nicht mitbestimmungspflichtig
    Quelle : Beck-Blog 12.05.2022 - 17:19 Von stoffels

Innerbetriebliches Meldesystem zu Datenpannen: Mitbestimmung und Zuständigkeit des Betriebsrats

  • 3. Dezember 2019 |
  • Bernd Weller

Eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zur Mitbestimmung und Zuständigkeit des Betriebsrats bei Einführung innerbetrieblicher Meldesysteme im Hinblick auf Datenpannen wirft mehr Fragen auf als diese klärt.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Festlegung, wie und an wen in welcher Form Arbeitnehmer eine von ihnen festgestellte Datenpanne im Sinne der DSGVO innerhalb des Unternehmens zu melden haben. Für die Wahrnehmung dieses Mitbestimmungsrechtes ist der lokale Betriebsrat originär zuständig. Das stellte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit seinem Beschluss vom 06.08.2019 (2 TaBV 9/19) klar.

Diese Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, verkennt aber nach Einschätzung des Autors schlichtweg die ständige Rechtsprechung des BAG. Es bleibt daher abzuwarten, ob das BAG die Gelegenheit bekommt, die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zu begradigen. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, könnten die Auswirkungen dieses Beschlusses neben (neuer) Rechtsunsicherheit weitreichend sein.

Arbeitgeber installiert Meldesystem für etwaige Datenpannen

Ein Callcenter-Unternehmen mit mehreren Betrieben verfügt über lokale Betriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat. Die Arbeitgeberin verteilte eine Arbeitsanweisung im Hinblick auf die Artikel 33 und 34 der DSGVO, um ein Meldesystem im Hinblick auf etwaige Datenpannen und deren Behandlung entsprechend der Vorgaben der DSGVO zu installieren.

Danach wurden die Mitarbeiter unter anderem angewiesen, ein standardisiertes Meldeverfahren zu verwenden, indem an eine unternehmenszentrale E-Mail-Adresse eine E-Mail mit im Einzelnen vorgegebenen Mindestangaben zu versenden war. Überdies sah die Anweisung vor, dass die eine solche Datenpanne meldende Person sich während des gesamten Prozesses der Aufklärung kurzfristig erreichbar halten müsse und zur weiteren Mitwirkung und Unterstützung der zentralen Maßnahmen verpflichtet sei. Überdies sollten Abwesenheitszeiten bei dem zentralen Datenschutz-Einsatzteam vorab angemeldet werden. Ein lokaler Betriebsrat war der Auffassung, dass seine Mitbestimmungsrechte durch diese Arbeitsanweisung verletzt würden und leitete ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren ein.

Instanzen bejahen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Meldung einer Datenpanne sei keine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers

Sowohl das Arbeitsgericht Kiel als auch das LAG Schleswig-Holstein bejahten ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Dieses Mitbestimmungsrecht besteht nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG, Beschluss vom 11.06.2002 – 1 ABR 46/01) nur dann, wenn eine arbeitgeberseitige „Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinanders oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebes zielt“. Vorgaben zum Arbeitsverhalten sind hingegen mitbestimmungsfrei. Ein Arbeitsverhalten liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber innerhalb seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechtes näher bestimmt, welche Arbeiten vom Arbeitnehmer wie ausgeführt werden sollen.

Nach Auffassung des LAG Schleswig-Holstein ist die Meldung einer Datenpanne keine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers; aufgrund der Einschränkung des Meldeverfahrens liege eine betriebliche Verhaltensregelung vor, die die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer einschränke. Das LAG Schleswig-Holstein macht zudem deutlich, dass nicht erkennbar sei, warum diese Einengung auf den Versand einer E-Mail erforderlich sei; auch eine mündliche Meldung sei doch ausreichend.

Überdies, so das LAG Schleswig-Holstein in der Begründung seines Beschlusses vom 6. August 2019, liege die Mitbestimmung in den Händen des lokalen Betriebsrates. Es sei kein hinreichender Grund erkennbar, warum hier ein Fall der objektiven oder subjektiven Unmöglichkeit vorliege, der die Mitbestimmung originär in die Hände des Gesamtbetriebsrates lege.

Verkennt die Entscheidung die ständige Rechtsprechung des BAG?

Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein verkennt nach Auffassung des Autors die ständige Rechtsprechung des BAG. Zum einen ist die Bestimmung eines Meldeverfahrens gemäß DSGVO jedenfalls eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht eines jeden Arbeitnehmers und fällt daher in das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer. Selbst wenn man diese Auffassung nicht teilen sollte, müssten jedenfalls die Voraussetzungen des „Ordnungsverhaltens“ positiv geprüft werden.

Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BAG besteht zwischen Arbeits- und Ordnungsverhalten nämlich kein Entweder-oder-Verhältnis. Das BAG hat hingegen auch schon Fälle anerkannt, in denen weder Arbeits-, noch Ordnungsverhalten betroffen waren (sog. sui generis-Anordnungen – BAG, Beschluss vom 14.04.2014 – 1 ABR 85/12). Es müsse positiv festgestellt werden, dass eine Maßnahme die betriebliche Ordnung betreffe.

Eine solche Subsumtion ist der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein nicht zu entnehmen. Die bloße kollektive Vorgabe einer Arbeitshandlung bzw. eines Arbeitsweges stellt noch keine Maßnahme der betrieblichen Ordnung dar. Wenn der Arbeitgeber festlegt, welche Arbeitnehmer an wen zu berichten hat, ist dies auch keine Frage des betrieblichen Zusammenlebens, sondern eine mitbestimmungsfreie Frage der Arbeitsorganisation. Insofern überzeugt die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein nicht.

Gravierende Folgen, auch für Zuständigkeitsfragen der Betriebsratsgremien?

Es bleibt abzuwarten, ob das BAG die Gelegenheit bekommt, die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zu begradigen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten die Auswirkungen weitreichend sein. Letztlich ließe sich nämlich die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein auf jedwede Meldung eines innerbetrieblichen Unfalls (Auslaufen von Säure, Umweltgifte etc.) übertragen. Der effektive Schutz der Öffentlichkeit (Umweltschutz, Datenschutz) würde dann gefährdet durch Verhandlungen in der Einigungsstelle.

Überdies ist die lapidare Aussage des LAG Schleswig-Holsteins zu kritisieren, dass keine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates vorliege. Das LAG Schleswig-Holstein setzt sich damit in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BAG, die von der originären Zuständigkeit des Konzern-/Gesamtbetriebsrates bei Compliance-Systemen ausgeht.

Warum dies für Compliance-Systeme, nicht aber für Data-Compliance-Systeme gelten soll, bleibt das Geheimnis des LAG Schleswig-Holstein. Insofern bleibt nur zu hoffen, dass diese Fehlentscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom BAG korrigiert werden wird.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Betriebsrat, Datenschutz

  • Bernd Weller

    RA/FAArbR, Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek (Frankfurt/M.) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Betriebsrat
11. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Mitbestimmung bei Einbindung betriebsfremder Führungskräfte

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Einbindung einer betriebsfremden Führungskraft in den Betrieb und welche Rolle spielen Weisungsrecht und Entscheidungsbefugnis dabei? Diese Frage hat das LAG Niedersachsen entschieden.
Lesen
Betriebsrat
26. April 2022 - Klaus Thönißen

Wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tablets bezahlt

Turnusgemäß nach den Betriebsratswahlen sind viele (neu) gewählte Betriebsratsmitglieder auf der Suche nach Einsteigerschulungen. Die Schulungsanbieter locken nicht nur mit guten Referenten, sondern häufig auch mit hochwertigen „Starter-Sets“. Wer diese „Beigaben“ letztendlich bezahlt, hat vor Kurzem das BAG entschieden.
Lesen
Betriebsrat
31. März 2022 - Tobias Neufeld, LL.M.

Betriebsrat: Datenschutzrechtliche Stellung und Pflichten nach der Betriebsverfassung, DSGVO und BDSG

Die datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats und die daraus resultierenden Pflichten waren und sind auch nach der Einführung des § 79a BetrVG in der Diskussion. Zum aktuellen Stand eine Beitragsreihe mit Handlungsempfehlungen.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
  • Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben
  • #EFAR-Basics: Whistleblowing
  • Hinweisgeberschutzgesetz: DAV fordert mehr Rechtssicherheit
  • VG Düsseldorf: Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte

#EFAR – Jobs

  • Küttner Arbeitsrechtler (m/w/d) mit Berufserfahrung Köln
  • DLR Volljuristin oder Volljurist (w/m/d) Bonn - Bad Godesberg
  • Hays Volljurist/ Inhouse Counsel (m/w/d) Mannheim
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE MIT BERUFSERFAHRUNG (W/M/D) FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.