• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Beiträge
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR Top–Themen
    • #EFAR–Suche
  • #EFAR-Stellenangebote
    • #EFAR-Jobs
    • Legalhead
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
  • Führt Datenschutz zu Tatenschutz?
    Quelle : KLIEMT.blog 22.04.2021 - 07:00 Von Jakob Friedrich Krüger
  • AGG: Keine Entschädigung mit nicht rechtzeitig mitgeteilter Schwerbehinderung
    Quelle : Beck-Blog 22.04.2021 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Corona-ArbSchV 4.0 und das neue InfSchG: Zwei Tests für alle Arbeitnehmer und Pflicht zur Annahme des Homeoffice-Angebots
    Quelle : ArbRB-Blog 21.04.2021 - 21:25 Von Stefan Freh
  • Streitfrage Betriebliches Eingliederungsmanagement: Überraschung aus Bayern
    Quelle : Beck-Blog 21.04.2021 - 10:38 Von Tobias Fülbeck
  • Digitale Betriebsratsarbeit nach dem geplanten Betriebsrätemodernisierungsgesetz – Rolle rückwärts oder Innovation?
    Quelle : KLIEMT.blog 21.04.2021 - 07:00 Von Henrik Lüthge
  • Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung muss im Einzelfall begründet werden.
    Quelle : Buse 20.04.2021 - 08:00 Von Dr.Mathias Kühnreich
  • Pandemiebedingtes Homeoffice ist keine „Versetzung“
    Quelle : KLIEMT.blog 20.04.2021 - 07:00 Von Katja Giese, LL.M.
  • BAG: Urteilsgründe in Sachen "Crowdworking" liegen vor
    Quelle : Beck-Blog 20.04.2021 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Corona-Testpflicht – Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmer bei fehlenden Testangeboten?
    Quelle : PWWL 19.04.2021 - 18:14 Von alice
  • Wegweisende Veränderungen in der Fleischindustrie durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz
    Quelle : PWWL 19.04.2021 - 10:57 Von alice
  • Coronatests für Arbeitnehmer
    Quelle : Beiten Burkhardt 19.04.2021 - 14:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Massenentlassungsanzeige – (Keine) Folgen bei Verstoß gegen Unterrichtungspflicht?
    Quelle : KLIEMT.blog 19.04.2021 - 07:00 Von Dr. Sebastian Verstege 
  • Doch noch eine weitere Regulierung befristeter Arbeitsverträge in dieser Legislaturperiode?
    Quelle : Beck-Blog 19.04.2021 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Corona-Tests am Arbeitsplatz – Wie Arbeitgeber ihre Angebotspflicht umsetzen
    Quelle : Esche 19.04.2021 - 00:00
  • Gratis: Praxis-Leitfaden zur neuen Corona-Testpflicht und zu Impfungen
    Quelle : ArbRB-Blog 16.04.2021 - 12:24 Von ArbRB Redaktion
  • Posted workers: Austria implements the Directive but only for the construction industry
    Quelle : KLIEMT.blog 16.04.2021 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Die Corona Testpflicht für Unternehmen kommt – Ein Überblick
    Quelle : CMSHS 15.04.2021 - 13:07 Von Paula Wernecke
  • Was bedeutet die Corona-Testangebotspflicht für Arbeitgeber?
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 15.04.2021 - 11:44 Von Osborne Clarke
  • BAG erweitert Gestaltungsmöglichkeiten: „Auswechseln“ außerordentlicher Kündigungsgründe nach vorangegangener („Blanko“-)Kündigung
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 15.04.2021 - 09:00
  • Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Verpflichtende Testangebote im Betrieb
    Quelle : KLIEMT.blog 15.04.2021 - 07:00 Von Lars Grützner

Für Dich immer noch Sie!

  • 13. April 2018 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Soll man alle Kollegen „duzen“ oder doch besser alle „siezen“? Oder vielleicht nur manche „duzen“, andere „siezen“? Und was ist, wenn man als Arbeitnehmer die Kolleginnen und Kollegen nicht “duzen” will?

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Soll man alle Kollegen „duzen“ oder doch besser alle „Siezen“? Oder vielleicht nur manche „duzen“, andere „siezen“? Diese Fragen hat sich wohl schon jeder Arbeitnehmer gestellt – und ganz individuell beantwortet. Was aber kann man tun, wenn das Unternehmen darauf besteht, dass man zu seinen Kollegen „Du sagt“, obwohl man das nicht will? Diese Frage musste das LAG Hamm (Urteil vom 29.7. 1998, 14 Sa 1145/98) beantworten.

Der Kläger war als Abteilungsleiter in der Filiale eines Bekleidungsunternehmens angestellt, das – so die Ausführungen im Tatbestand der Entscheidung – „einen konventionellen klassischen Stil pflegte, der insbesondere auch ein Publikum mittleren Alters ansprach“. Später wurde diese Filiale von H&M übernommen, ein Unternehmen, das nach den Darlegungen im Urteil des LAG Hamm „auf ein unkonventionelleres, preisbewußtes jüngeres Publikum“ setzt. Das Arbeitsverhältnis des Abteilungsleiters ging im Rahmen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf H&M über.

H&M legt im „Umgang der Mitarbeiter und Vorgesetzten untereinander (…) Wert auf einen betont kollegialen Stil, der den Abbau von Hierarchien zum Ziel hat. Sämtliche Belegschaftsmitglieder duzen sich untereinander.“ Und das wurde der Belegschaft unmittelbar nach dem Betriebsübergang in einer Betriebsversammlung auch mitgeteilt. In der Folgezeit sprachen sich die Mitarbeiter, einschließlich des Klägers, dementsprechend mit dem Vornamen an und „duzten“ sich.

Nach knapp zwei Jahren ließ der Filialleiter dann aber dem Unternehmen durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er Wert darauf legt, dass „korrekte Umgangsformen gewahrt werden“. Er wolle sich „nur mit denjenigen Freunden und Mitarbeitern duzen (…), die er hierfür auswählt“. Die Firma H&M sollte die Mitarbeiter in der Filiale anweisen, ihn mit „Sie“ anzusprechen, es sei denn er biete einzelnen Mitarbeitern ausdrücklich das „Du“ an.

H&M lehnte das ab, woraufhin der Arbeitnehmer gegen das Unternehmen klagte. Vor dem Arbeitsgericht Rheine unterlag er und auch die Berufung blieb ohne Erfolg.

Das LAG Hamm ging in der Begründung zunächst auf den unterschiedlichen Gebrauch des „Du“ und des „Sie“ in der Gesellschaft ein:

Danach ist dem Kläger durchaus „darin zu folgen, daß im deutschen Kulturkreis ein Selbstbestimmungsrecht des (erwachsenen) Individuums anzuerkennen ist, zu wählen, in welcher Weise es angeredet werden will. Denn bekanntermaßen existieren zwei mögliche Anredeformen, das „Du“ und das „Sie“, die in der Regel mit der Anrede beim Vornamen oder Nachnamen korrespondieren. Dieses Selbstbestimmungsrecht hat aber relativ enge Grenzen, denn es ist eingebettet in diejenigen Gebräuche, die im jeweiligen Beziehungskreis des Betroffenen üblich sind. Jemand, der beispielsweise in eine Gewerkschaft eintritt, als Bauarbeiter in einer Kolonne mitarbeitet oder als Sportler in einer Gemeinschaft mitspielt, muß sich üblicherweise gefallen lassen, daß er geduzt wird. Schon diese Beispiele zeigen, daß das Anredeselbstbestimmungsrecht kein absolutes ist. Ein Vergleich mit anderen Kulturkreisen, bei denen es nur eine Anredeform gibt, unterstreicht dies nur.“

Nach diesen eher „kulturellen Erwägungen“ stellte das Gericht klar, dass gegen die „Duzerei“ weder kollektiv- noch individualarbeitsrechtliche Bedenken durchgreifen.

Der Betriebsrat habe die von H&M „initiierten neuen Umgangsformen offensichtlich mitgetragen, so daß eine formlose Regelungsabrede in der Mitbestimmungsangelegenheit gemäß § 87 I Nr. 1 BetrVG vorliegt“. Einen Anspruch gesiezt zu werden hätte der Arbeitnehmer daher nur, „wenn dieser Inhalt seines bisherigen Arbeitsverhältnisses gewesen sein sollte“.

Es könne allerdings „schwerlich davon ausgegangen werden, daß die Anredeform Gegenstand des bisherigen Vertragsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Firma D war“. Entscheidend sei aber letztlich, dass der Beschäftigte die „eingeführten neuen Umgangsformen akzeptiert hat“ – zumindest zunächst. Und insofern komme es auch nicht darauf an, ob dies – wie der Arbeitnehmer behauptete – mit Widerwillen geschah. Denn nach außen in Erscheinung getreten ist dieser Widerwille lange Zeit nicht.

Er hätte also schneller reagieren müssen. Hat er aber nicht. Und damit bleibt in der H&M-Filiale alles beim Neuen – ob es ihm passt oder nicht.

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

 

Kategorien: ArbeitsRecht kurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • Live–Log
  • ArbeitsRecht kurios
  • #EFAR–Stellenangebote
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Homeoffice-„Pflicht“ jetzt auch für Beschäftigte?
  • Erneute Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung : Verpflichtende Corona-Test-Angebote für Arbeitnehmer
  • Außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber: BAG erweitert Gestaltungsmöglichkeiten
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Scheinheilige Reform der Betriebsverfassung oder tatsächliche Veränderung?
  • Vertriebstipps des Landessozialgerichts Thüringen

#EFAR – Jobs

  • Taylor Wessing (Senior) Manager Business Development für Human Resources / Employment (w/m/d) Berlin, Düsseldorf, Hamburg
  • ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwalt (m/w/d) – Arbeitsrecht Hamburg
  • Heraeus Syndikus-Rechtsanwalt (m/w/d) imArbeitsrecht Hanau
  • Taylor Wessing Associate (w/m/d) Arbeitsrecht Hamburg

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.

Anzeige
×