• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Betriebliche Mitbestimmung bei Carve-Outs – ein Überblick
    Quelle : KLIEMT.blog 23.05.2022 - 08:00 Von Laura Louise Schmidt, LL.B.
  • Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher trotz fehlender Überlassungserlaubnis des (ausländischen) Verleihers
    Quelle : ADVANT Beiten 20.05.2022 - 14:00 Von Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
  • Urteile zur einrichtungsbezogenen Impflicht
    Quelle : Beck-Blog 20.05.2022 - 08:55 Von stoffels
  • What are the new green reporting duties in France?
    Quelle : KLIEMT.blog 20.05.2022 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Doch keine Freistellung ungeimpfter Beschäftigter im Gesundheitswesen?
    Quelle : CMSHS 19.05.2022 - 12:11 Von Alexander Bissels
  • Stellungnahme des DAV zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz
    Quelle : Beck-Blog 19.05.2022 - 11:09 Von stoffels
  • Wenn die Rente weniger wert ist (Video)
    Quelle : KLIEMT.blog 19.05.2022 - 09:00 Von Thorsten Lammers
  • Internal Investigations: Kostenersatz bei Compliance-Untersuchungen
    Quelle : KLIEMT.blog 18.05.2022 - 09:17 Von Lisa Ryßok-Lösch
  • Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichteinführung von Kurzarbeit?
    Quelle : Esche 18.05.2022 - 00:00
  • EuGH-Generalanwalt: Bestandsschutz für Gewerkschaftsvertreter beim SE-Formwechsel
    Quelle : Beck-Blog 17.05.2022 - 11:45 Von Cornelius Wilk
  • Nachweisgesetz: Müssen bald alle Arbeitsverträge geändert werden?
    Quelle : KLIEMT.blog 17.05.2022 - 10:05 Von Dr. Dominik Sorber
  • Grün, grün, grün wird nun auch das Gehalt?
    Quelle : Buse 17.05.2022 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Generalanwalt zur Verjährung von Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 16.05.2022 - 15:39 Von stoffels
  • MAV-Wahlen bei der Katholischen Kirche und der Caritas – was tun bei Fehlern?
    Quelle : KLIEMT.blog 16.05.2022 - 09:26 Von Dr. Julia Christina König
  • ArbG Siegburg: Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion
    Quelle : Beck-Blog 14.05.2022 - 15:02 Von stoffels
  • Using ‘mystery calls’ to detect discrimination in recruitment in Belgium
    Quelle : KLIEMT.blog 13.05.2022 - 09:33 Von Ius Laboris
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Anordnung, nur in Pausen zu rauchen, nicht mitbestimmungspflichtig
    Quelle : Beck-Blog 12.05.2022 - 17:19 Von stoffels
  • Teilnahme an „wildem Streik” kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.05.2022 - 14:00 Von Benedikt Holzapfel
  • Ist das noch Zocken oder schon Arbeiten? Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und E-Sport
    Quelle : KLIEMT.blog 12.05.2022 - 10:36 Von Phil Rogge
  • „Trainerentlassung“ wegen Erfolgslosigkeit
    Quelle : CMSHS 12.05.2022 - 08:20 Von Philipp Deuchler

Einführung von Kurzarbeit durch fristlose Änderungskündigung

  • 2. Februar 2021 |
  • Thomas Wahlig
  • - Meike Christine Rehner

Können nicht tarifgebundene Arbeitgeber in Betrieben ohne Betriebsrat Kurzarbeit einseitig durch (außerordentliche) Änderungskündigung einführen?

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Wie und unter welchen Voraussetzungen können nicht tarifgebundene Arbeitgeber in Betrieben ohne Betriebsrat Kurzarbeit einseitig durch (außerordentliche) Änderungskündigung einführen? Vor allem, wenn die Arbeitsverträge der Mitarbeiter keine Regelung zu Kurzarbeit enthalten und einzelne Mitarbeiter eine einvernehmliche Vereinbarung ablehnen? 

Eine Änderungskündigung – insbesondere in Form der außerordentlichen Änderungskündigung – muss als letzte Möglichkeit des Arbeitgebers zur Durchsetzung von Kurzarbeit aus Sicht der Autoren zulässig sein, wobei sich Arbeitgeber mit einer solchen Maßnahme auf arbeitsrechtlich weitgehend ungeklärtes Terrain begeben.

Entscheidung zur Einführung von Kurzarbeit durch Änderungskündigung

Auch Anfang 2021 ist die praktische Relevanz der Kurzarbeit angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie unverändert hoch. Im Hinblick auf die Einführung von Kurzarbeit durch Änderungskündigung hat das Arbeitsgericht Stuttgart mit Urteil vom 22. Oktober 2020, Az. 11 Ca 2950/20, erste Leitlinien geschaffen und dabei die Position der Arbeitgeber gestärkt:

Das Arbeitsgericht hielt in dem entschiedenen Fall eine außerordentliche Änderungskündigung zur einseitigen Einführung von Kurzarbeit für gerechtfertigt. 

Grundsätze des BAG zur Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung nicht übertragbar

Dabei stellte das Gericht zunächst fest, dass die durch das BAG in früherer Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur reinen Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung auf eine Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit nicht übertragbar sind. Das BAG stellt bei einer Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung insbesondere darauf ab, dass ohne die Reduzierung betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstehen müssen, die absehbar zu einer Reduzierung der Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebs führen. Zudem fordert das BAG einen Sanierungsplan als milderes Mittel. 

Diese Kriterien wären in der Konstellation der Kurzarbeit nicht praktikabel, da die Möglichkeit zur vorübergehenden Absenkung der Personalkosten Arbeitgeber ja gerade vor einer massiven wirtschaftlichen Schieflage bewahren soll. So sah es auch das Arbeitsgericht Stuttgart und verwies zur Begründung auf die nur vorübergehende Natur der Kurzarbeit, während eine Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung meist auf Dauer angelegt ist, sowie die gleichzeitige Absenkung der Arbeitszeit im Verhältnis zur Absenkung des Entgelts bei Kurzarbeit. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird bei einer Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit anders als bei einer Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung somit gerade nicht berührt.

Kriterien für die Verhältnismäßigkeit der Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit

Eine Änderungskündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Das Arbeitsgericht Stuttgart nennt in den Entscheidungsgründen verschiedene Kriterien, die insoweit eine Rolle spielen:

  • Die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld müssen bei dem von der Änderungskündigung betroffenen Arbeitnehmer vorliegen.
  • Der Arbeitgeber muss eine angemessene Vorlauffrist einhalten. Im entschiedenen Fall waren dies gut drei Wochen. Dies hielt das Gericht für verhältnismäßig.
  • Die Einführungsmöglichkeit der Kurzarbeit muss zeitlich begrenzt sein. In dem entschiedenen Fall führte der Arbeitgeber Kurzarbeit für knapp 7,5 Monate ein.  
  • Der Arbeitgeber muss zuvor erfolglos versucht haben, die Kurzarbeit einvernehmlich durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer einzuführen.

An diesen Kriterien sollten sich Arbeitgeber, die den Ausspruch von Änderungskündigungen zur Einführung von Kurzarbeit erwägen, derzeit orientieren.

Ausdrückliche Zulässigkeit einer fristlosen Änderungskündigung

Abschließend geht das Arbeitsgericht Stuttgart ausdrücklich auf die Frage ein, ob eine Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist des jeweiligen Arbeitnehmers erklärt werden muss oder ob auch eine außerordentliche Änderungskündigung in Betracht kommt, mit der die Kurzarbeit nach Ablauf der angemessenen Ankündigungsfrist von wenigen Wochen eingeführt werden kann. 

Das Instrument der Kurzarbeit dient gerade dazu, einen vorübergehenden und kurzfristig aufgetretenen Arbeitsausfall zu überbrücken. Dies wäre bei einer lediglich ordentlichen Änderungskündigung jedenfalls bei Arbeitnehmern mit längeren Kündigungsfristen nicht sinnvoll möglich. Diesen Umstand würdigte auch das Arbeitsgericht Stuttgart und erklärte in dem entschiedenen Fall ausdrücklich eine fristlose Änderungskündigung für zulässig. 

Noch keine konstante Rechtsprechung zur Einführung von Kurzarbeit durch Änderungskündigung 

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch ist sie ein erfreuliches Signal für Arbeitgeber, die bei der Einführung von Kurzarbeit am Widerstand einzelner Arbeitnehmer scheitern.

Solange sich noch keine konstante Rechtsprechung zur Einführung von Kurzarbeit durch Änderungskündigung entwickelt hat, ist Arbeitgebern zu empfehlen, sich bei Ausspruch einer solchen Änderungskündigung an den durch das Arbeitsgericht Stuttgart geschaffenen Leitlinien zu orientieren.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Kündigung, Kurzarbeit

  • Thomas Wahlig

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei Pusch Wahlig Workplace Law (Berlin) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn Xing
  • Meike Christine Rehner

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Counsel bei Pusch Wahlig Workplace Law (München) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn

Ähnliche Beiträge

Kündigung
20. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben

Führt das Fehlen der sog. Soll-Angaben zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit? Über diese Frage hatte das BAG zu entscheiden.
Lesen
Kündigung
12. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Kündigung eines Angestellten im Polizeidienst wegen Reichsbürger-Ideologie

Das LAG Hamburg hat festgestellt, dass eine Kündigung eines Angestellten im Polizeidienst wegen seiner Identifikation mit der sog. Reichsbürger-Ideologie wirksam ist.
Lesen
Kündigung
8. März 2022 - Regina Holzer

EuGH zum Kündigungsschutz für (schwer-)behinderte Arbeitnehmer

Wie steht es für Arbeitnehmer mit Behinderung um den Kündigungsschutz während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses? Hierzu hat jüngst der EuGH entschieden.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
  • Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben
  • #EFAR-Basics: Whistleblowing
  • Hinweisgeberschutzgesetz: DAV fordert mehr Rechtssicherheit
  • VG Düsseldorf: Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte

#EFAR – Jobs

  • Küttner Arbeitsrechtler (m/w/d) mit Berufserfahrung Köln
  • DLR Volljuristin oder Volljurist (w/m/d) Bonn - Bad Godesberg
  • Hays Volljurist/ Inhouse Counsel (m/w/d) Mannheim
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE MIT BERUFSERFAHRUNG (W/M/D) FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.