Arbeitszeitkonten und Homeoffice zugenommen
Dabei hat die Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonto im Vergleich zu 2021 leicht zugenommen (66 Prozent 2021; 69 Prozent 2023). Zudem zeigen die Daten, dass vor allem bei der Arbeit von zu Hause der Anteil von Beschäftigten mit Arbeitszeiterfassung deutlich gestiegen ist (73 Prozent 2021; 80 Prozent 2023). Weitere Ergebnisse zur Arbeitszeiterfassung, Entgrenzung und Flexibilitätsmöglichkeiten hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Kompaktbericht veröffentlicht.
Rechtsprechung: Arbeitsschutz sicherstellen
Mit den Urteilen des EuGH von 2019 und des BAG von 2022 werden Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Beide Urteile argumentieren, dass nur dann Arbeitszeitvorschriften und damit der Arbeitsschutz sichergestellt und die Rechte der Beschäftigten geschützt werden können, wenn die Arbeitszeit erfasst wird. Der baua: Bericht kompakt “Arbeitszeiterfassung, Entgrenzung und Flexibilitätsmöglichkeiten für Beschäftigte: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023” beschreibt die Verbreitung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten (Pressemitteilung der BAuA v. 06.06.2024)
Geringere Entgrenzung, mehr Flexibilität
Die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 und 2021 weisen darauf hin, dass die Erfassung der Arbeitszeit mit einer geringeren Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben einhergeht. Dieser Zusammenhang wird durch die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 bestätigt. Zudem ermöglicht die Erfassung den Beschäftigten mehr Flexibilitätsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit. Dabei spielt das Arbeitszeitkonto eine untergeordnete Rolle, wichtiger ist die Erfassung an sich. Ob diese Entwicklungen eine Reaktion auf die Urteile des EuGHs und des BAGs sind, lässt sich anhand der Ergebnisse nicht eindeutig feststellen.