EuGH/EuG
Beim EuGH wurden im letzten Jahr 863 Rechtssachen erledigt, was einen Anstieg um 10 % darstellt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Vorabentscheidungsersuchen ist von 16,8 Monaten im Jahr 2023 auf 17,2 Monate im Jahr 2024 gestiegen, während die Bearbeitungsdauer von Klagen im gleichen Zeitraum von 20,8 Monaten auf 21,5 Monate gestiegen ist.
Beim EuG sind 2024 786 Rechtssachen eingegangen. Das Gericht erledigte 922 Rechtssachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2024 betrug 18,5 Monate für durch Urteil oder Beschluss abgeschlossene Rechtssachen (gegenüber 18,2 im Jahr 2023) und 22,1 Monate (gegenüber 21 im Jahr 2023), wenn nur die durch Urteil abgeschlossenen Rechtssachen berücksichtigt werden (Pressemitteilung des EuGH v. 21.03.2025; Jahresbericht 2024/Jahresüberblick).
BAG
Im Jahr 2024 sind beim BAG 1.602 Sachen erledigt worden. Es handelte sich um 512 (Vorjahr 596) Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.007 (Vorjahr 830) Nichtzulassungsbeschwerden. Die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr acht Monate und 26 Tage (im Vorjahr neun Monate und sechs Tage).
Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten unter Berücksichtigung der Zurückverweisungen 197 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 38,48 % gegenüber 19,13 % (114 Sachen) im Vorjahr. Von den Nichtzulassungsbeschwerden waren 54 Beschwerden (5,36 % – im Vorjahr 40 entsprechend 4,82 %) erfolgreich (Pressemitteilung des BAG v. 12.03.2025 zum Jahresbericht 2024).
Arbeitsrechtler
Die Arbeitsbelastung für Unternehmensjuristen im Arbeitsrecht bleibt ebenfalls konstant hoch. Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) hat dazu die Ergebnisse einer Umfrage unter seinen Mitgliedern veröffentlicht. Auch wegen der derzeit wirtschaftlichen Unsicherheit in den Unternehmen werden danach vielerorts trotz Kenntnis der Arbeitsbelastung keine neuen Stellen geschaffen. Die Schwierigkeiten, solche Stellen mit gut ausgebildeten Berufsanfängern oder berufserfahrenen Spezialisten zu besetzen, dauerten ebenso an.
Auch die Perspektive auf die kommenden Monate stimme dabei wenig optimistisch: Über 70% der Befragten erwarteten, dass das Arbeitsvolumen größer oder noch einmal deutlich größer sein wird. Jeder Dritte der Umfrageteilnehmer wolle zusätzliche Kapazitäten für die arbeitsrechtliche Beratung unternehmensintern aufbauen, erhalte hierfür aber kein Budget. Entsprechend fordert der BVAU, die personelle Ausstattung im Bereich Arbeitsrecht anzupassen und politisch, die Modernisierung des deutschen Arbeitsrechts voranzubringen und Komplexität der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung dringend zu verringern (Pressemitteilung des BVAU v. 20.02.2025).