• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • ADVANT Beiten berät Bosys beim Verkauf an Travelsoft
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 11:51
  • Stichtags- und Rückzahlungsklausel bei Sonderzahlungen
    Quelle : PWWL 12.01.2026 - 09:55 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Schnee, Eis und Sturm – (K)ein Recht nicht zur Arbeit zu erscheinen
    Quelle : ADVANT Beiten 12.01.2026 - 08:36
  • Die Zustimmung des Integrationsamtes bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Menschen: Was Arbeitgeber beachten müssen
    Quelle : KLIEMT.blog 12.01.2026 - 08:00 Von Christine Norkus
  • Verschwiegenheitspflicht im Personalrat: Drohende Sanktionen bei Verstoß
    Quelle : Küttner Feed 12.01.2026 - 08:00
  • Grippewelle im Betrieb: Wer ist arbeitsunfähig?
    Quelle : 09.01.2026 - 16:26 Von By: Daniela Schumann
  • Four-day weeks and 13-hour days: Greece introduces major labour law reform
    Quelle : KLIEMT.blog 09.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Entgelttransparenzrichtlinie im öffentlichen Dienst: Pflichten, Fristen, To dos
    Quelle : Küttner Feed 09.01.2026 - 08:00
  • Kann das Löschen von Daten den Job kosten?
    Quelle : KLIEMT.blog 08.01.2026 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Das Jahr 2025 im arbeitsrechtlichen Rückblick
    Quelle : Küttner Feed 08.01.2026 - 08:00
  • Was gehört eigentlich in die Personalakte? Datensparsamkeit schützt bei Einsichtsrechten!
    Quelle : KLIEMT.blog 07.01.2026 - 08:00 Von Dr. Jessica Jacobi 
  • Die Bedeutung des Streitgegenstands bei Vergütungsklagen von Mitgliedern des Betriebsrats
    Quelle : ArbRB-Blog 06.01.2026 - 13:54 Von Wolfgang Kleinebrink
  • BAG zur Entgeltgleichheit: Weitere Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast  
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 06.01.2026 - 10:52 Von Osborneclarke
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 92 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 10:02 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ernennungen bei PWWL und Zugang Frank Lenzen
    Quelle : PWWL 06.01.2026 - 10:02 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Jahresurlaubsplanung – drei Need-to-knows für Arbeitgeber
    Quelle : KLIEMT.blog 06.01.2026 - 08:00 Von Florian Selinger
  • ADVANT Beiten berät den Elisabeth Vinzenz Verbund beim Erwerb des Martha-Maria Krankenhauses Halle-Dölau
    Quelle : ADVANT Beiten 05.01.2026 - 09:26
  • DFB-Schiedsrichter – nun doch keine Arbeitnehmer (jedenfalls in der 3. Liga)!
    Quelle : KLIEMT.blog 05.01.2026 - 08:19 Von Ferdinand Groß
  • Neuerungen im Arbeitsrecht für 2026
    Quelle : 02.01.2026 - 14:23 Von By: Dr. Ulrike Conradi and Dr. Martin Römermann
  • The EU’s Digital Omnibus: Everything you need to know
    Quelle : KLIEMT.blog 02.01.2026 - 08:00 Von Ius Laboris

Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • 16. Januar 2025 |
  • EFAR Redaktion

Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Krankschrift aus Tunesien

Der Kläger ist seit 2002 als Lagerarbeiter bei der Beklagten mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von zuletzt 3.612,94 Euro beschäftigt. In den Jahren 2017, 2019 und 2020 legte er der Beklagten im direkten zeitlichen Zusammenhang mit seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Vom 22.08. bis zum 09.09.2022 hatte der Kläger Urlaub, den er in Tunesien verbrachte. Mit E-Mail vom 07.09.2022 teilte er der Beklagten mit, er sei bis zum 30.09.2022 krankgeschrieben. Beigefügt war ein Attest vom 07.09.2022 eines tunesischen Arztes, der in französischer Sprache bescheinigte, dass er den Kläger untersucht habe, dieser an „schweren Ischialbeschwerden” im engen Lendenwirbelsäulenkanal leide, der Kläger 24 Tage strenge häusliche Ruhe bis zum 30.09.2022 benötige und er sich während dieser Zeit nicht bewegen oder reisen dürfe. Einen Tag nach dem Arztbesuch buchte der Kläger am 08.09.2022 ein Fährticket für den 29.09.2022 und reiste an diesem Tag mit seinem PKW zunächst mit der Fähre von Tunis nach Genua und dann weiter nach Deutschland zurück. Danach legte er der Beklagten eine Erstbescheinigung eines deutschen Arztes vom 04.10.2022 vor, in der Arbeitsunfähigkeit bis zum 08.10.2022 bescheinigt wurde. Nachdem die Beklagte dem Kläger mitgeteilt hatte, dass es sich ihrer Auffassung nach bei dem Attest vom 07.09.2022 nicht um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handele, legte der Kläger eine erläuternde Bescheinigung des tunesischen Arztes vom 17.10.2022 vor, in welcher der Arzt bescheinigte, den Kläger am 07.09.2022 untersucht zu haben. Weiter heißt es: „Er hatte eine beidseitige Lumboischialgie, die eine Ruhepause mit Arbeitsunfähigkeit und Reiseverbot für 24 Tage vom 07/09/2022 bis zum 30/09/2022 erforderlich machte.“ Die Beklagte lehnte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab und kürzte die Vergütung für September 2022 um 1.583,02 Euro netto.

Anzeige

Mit seiner Klage hat der Kläger zuletzt Entgeltfortzahlung für September 2022 in dieser Höhe verlangt. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil abgeändert und die Beklagte zur Zahlung verurteilt (LAG München, Urt. v. 16.05.2024 – 9 Sa 538/23).

Gesamtwürdigung unterlassen – ernsthafte Zweifel

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Fünften Senat Erfolg (BAG, Urt. v. 05.01.2025 – 5 AZR 284/24; Pressemitteilung des BAG v. 15.01.2025). Das Landesarbeitsgericht hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, grundsätzlich der gleiche Beweiswert wie einer in Deutschland ausgestellten Bescheinigung zukommt, wenn sie erkennen lässt, dass der ausländische Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat. Das Berufungsgericht hat aber bei der Würdigung der von der Beklagten zur Begründung ihrer Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit vorgetragenen tatsächlichen Umstände nur jeden einzelnen Aspekt isoliert betrachtet und die rechtlich gebotene Gesamtwürdigung unterlassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der tunesische Arzt dem Kläger für 24 Tage Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, ohne eine Wiedervorstellung anzuordnen. Weiter buchte der Kläger bereits einen Tag nach der attestierten Notwendigkeit häuslicher Ruhe und des Verbots, sich bis zum 30.09.2022 zu bewegen und zu reisen, ein Fährticket für den 29.09.2022 und trat an diesem Tag die lange Rückreise nach Deutschland an. Zudem hatte er bereits in den Jahren 2017 bis 2020 dreimal unmittelbar nach seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Diese Gegebenheiten mögen – wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat – für sich betrachtet unverfänglich sein. In einer Gesamtschau begründen sie indes ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das hat zur Folge, dass nunmehr der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG trägt. Da das Landesarbeitsgericht – aus seiner Sicht konsequent – hierzu keine Feststellungen getroffen hat, war die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Vergütung

  • EFAR Redaktion

    #EFAR - ProfilLinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Vergütung Kopfschmerzen
9. Dezember 2025 - EFAR Redaktion

Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen

Das LAG Düsseldorf hat einer Klage auf Entgeltfortzahlung nach Eigenkündigung des Arbeitnehmers stattgegeben.
Lesen
Tarifvertrag Zeit
27. November 2025 - EFAR Redaktion

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Lesen
Vergütung Ether
26. November 2025 - Dominic Wallenstein

Kryptowährung als Arbeitsentgelt

Das BAG hat die Grundlage und die Grenze für die Vergütung von Arbeitsleistung durch Kryptowährung festgelegt. Konkret hat es entschieden, dass und in welchem Umfang das Arbeitsentgelt in Form von Kryptowährungen gezahlt werden darf. Damit hat es den Grundstein für die Zulässigkeit neuartiger Vergütungsformen gelegt und diesbezüglich für Rechtssicherheit gesorgt.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Neuer Fördercheck für Unternehmen
  • Auf Firmenkosten zur Champions-League
  • Arbeitsunfall bei Nachsuche nach Wild bestätigt – Sozialgericht gibt Klage statt
  • Startpunkte Workation
  • Skiausflug war keine Dienstreise: Sozialgericht lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Rechtsanwalt (m/w/d) mit Berufserfahrung für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München Düsseldorf oder München

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.