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  • Augen auf beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
    Quelle : KLIEMT.blog 27.06.2022 - 08:00 Von Dr. Jan L. Teusch 
  • BAG: Keine wirksame BV bei fehlendem Betriebsratsbeschluss
    Quelle : Beck-Blog 27.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Employers ‘of record’ – Are they allowed? What are the risks?
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Neufassung des Nachweisgesetzes: Handlungsbedarf bei Muster-Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022
    Quelle : Esche 24.06.2022 - 00:00
  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes – was Unternehmen jetzt beachten müssen
    Quelle : Küttner Feed 23.06.2022 - 19:57
  • Streik! Und jetzt? – Vier Tipps für Arbeitgeber zum Umgang mit Streikaufrufen
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2022 - 08:04 Von Lena Fersch
  • Wer zu spät kommt ...
    Quelle : Beck-Blog 23.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Remote-Arbeit im Ausland
    Quelle : Esche 23.06.2022 - 00:00
  • Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht – Einsatz von Freelancern im Rahmen moderner Arbeitsformen
    Quelle : Hogan Lovells 22.06.2022 - 15:28
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen
    Quelle : Küttner Feed 22.06.2022 - 10:36
  • Reformvorschlag zum DCGK: Unternehmensführung soll nachhaltiger werden
    Quelle : KLIEMT.blog 22.06.2022 - 08:00 Von Anabel Vogel
  • Wo Du willst-Jobs: Wieviel Freiraum lässt das Arbeitsrecht?
    Quelle : Buse 21.06.2022 - 08:00 Von Tanja Radoux
  • AGG-Verstoß bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes?
    Quelle : KLIEMT.blog 21.06.2022 - 07:53 Von Laura Brüning
  • LAG Düsseldorf: Wirksame BV trotz fehlenden Betriebsratsbeschlusses
    Quelle : Beck-Blog 21.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Drei Minuten zur Anpassung von Arbeitsverträgen – ein schlechter Scherz
    Quelle : Vangard 20.06.2022 - 15:47 Von Christoph Kaul
  • Ich weiß, was Du diesen Sommer tun wirst
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  • Kann ich den Betriebsrat „abmahnen“? – Rechtsprechung weiterhin uneins
    Quelle : KLIEMT.blog 20.06.2022 - 08:00 Von Isabell Flöter
  • Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen die DS-GVO
    Quelle : Beck-Blog 20.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs

EU-Kommission: Maßnahmen zur Verbesserung der Plattformarbeit

  • 17. Dezember 2021 |
  • EFAR Redaktion

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zu verbessern und das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU zu unterstützen (Pressemitteilung der EU-Kommission v. 09.12.2021).

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Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus sollen sie zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements (d. h. automatisierte Systeme, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen oder ersetzen) erhalten. Gemeinsame EU-Vorschriften sollen für höhere Rechtssicherheit sorgen, sodass digitale Arbeitsplattformen in vollem Umfang vom wirtschaftlichen Potenzial des Binnenmarkts und gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren können.

Im Rahmen des Pakets hat die Kommission Folgendes vorgelegt:

  • eine Mitteilung über die Vorgehensweise und Maßnahmen der EU im Bereich Plattformarbeit. Die EU-Maßnahmen sollten durch Maßnahmen der nationalen Behörden, der Sozialpartner und anderer einschlägiger Akteure auf ihrer jeweiligen Ebene ergänzt werden. Ein weiteres Ziel ist, die Grundlagen für die Arbeit an künftigen globalen Standards für hochwertige Plattformarbeit zu schaffen;
  • einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Dieser Vorschlag umfasst Maßnahmen zur korrekten Feststellung des Beschäftigungsstatus von Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, sowie neue Rechte für Arbeitnehmer/innen und Selbstständige in Bezug auf algorithmisches Management;
  • einen Entwurf für Leitlinien, um die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu klären, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Dies schließt auch Personen ein, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten.

Weitere Informationen, u.a. zu nächsten Schritten und Hintergrund, zahlreiche Links, Details und Stellungnahmen finden sich auf: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6605

Vgl. zum Thema auch die #EFAR-Beiträge:

  • Crowdworking-Plattformen: Vermittler oder Arbeitgeber?
  • BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein
  • Crowdworker als Arbeitnehmer – Erste Gerichtsentscheidungen und die Folgen
  • Crowdworking und Co.: Neue EU-Richtlinie schafft mehr Rechte für Beschäftigte der Gig-Economy
  • Crowdworker, Clickworker – Cloud Work, Gig Work: Wohin damit im Arbeits- und Sozialrecht?
  • Crowdworking: Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Kategorien: #EFAR-News Tags: #EFAR-News

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