Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus sollen sie zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements (d. h. automatisierte Systeme, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen oder ersetzen) erhalten. Gemeinsame EU-Vorschriften sollen für höhere Rechtssicherheit sorgen, sodass digitale Arbeitsplattformen in vollem Umfang vom wirtschaftlichen Potenzial des Binnenmarkts und gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren können.
Im Rahmen des Pakets hat die Kommission Folgendes vorgelegt:
- eine Mitteilung über die Vorgehensweise und Maßnahmen der EU im Bereich Plattformarbeit. Die EU-Maßnahmen sollten durch Maßnahmen der nationalen Behörden, der Sozialpartner und anderer einschlägiger Akteure auf ihrer jeweiligen Ebene ergänzt werden. Ein weiteres Ziel ist, die Grundlagen für die Arbeit an künftigen globalen Standards für hochwertige Plattformarbeit zu schaffen;
- einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Dieser Vorschlag umfasst Maßnahmen zur korrekten Feststellung des Beschäftigungsstatus von Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, sowie neue Rechte für Arbeitnehmer/innen und Selbstständige in Bezug auf algorithmisches Management;
- einen Entwurf für Leitlinien, um die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu klären, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Dies schließt auch Personen ein, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten.
Weitere Informationen, u.a. zu nächsten Schritten und Hintergrund, zahlreiche Links, Details und Stellungnahmen finden sich auf: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6605
Vgl. zum Thema auch die #EFAR-Beiträge:
- Crowdworking-Plattformen: Vermittler oder Arbeitgeber?
- BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein
- Crowdworker als Arbeitnehmer – Erste Gerichtsentscheidungen und die Folgen
- Crowdworking und Co.: Neue EU-Richtlinie schafft mehr Rechte für Beschäftigte der Gig-Economy
- Crowdworker, Clickworker – Cloud Work, Gig Work: Wohin damit im Arbeits- und Sozialrecht?
- Crowdworking: Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen