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EU Parlament

EU-Parlament unterstützt Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen  

  • 14. November 2025 |
  • EFAR Redaktion

Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen angenommen. 382 Abgeordnete stimmten für das Verhandlungsmandat, 249 dagegen und 13 enthielten sich.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: vereinfacht und nur für große Unternehmen

Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass nur große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet werden sollten. Nur Unternehmen, die diesen Vorgaben unterliegen, müssten auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, also der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, Nachhaltigkeitsberichte vorlegen (Pressemitteilung des EU-Parlaments v. 13.11.2025).

Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern; branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein.

Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer größeren Geschäftspartner geschützt, die keine zusätzlichen Informationen verlangen dürfen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.

Sorgfaltspflichten: weniger Anforderungen und nur für sehr große Unternehmen

Die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu erkennen und zu überwachen. Anstatt systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sollen sie sich auf bereits verfügbare Daten stützen und zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall anfordern dürfen.

Diese Unternehmen müssten künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten könnten Geldbußen verhängt werden, deren Leitlinien von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden sollen. Verstöße würden auf nationaler, nicht auf EU-Ebene geahndet, und betroffene Personen hätten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz.

Die Abgeordneten fordern außerdem, dass die Kommission ein digitales Portal für Unternehmen einrichtet, das kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bietet und damit den European Single Access Point (einheitlicher EU-Zugangspunkt für Unternehmensdaten) ergänzt.

Nächste Schritte

Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die ihre Position zu dem Vorschlag bereits festgelegt haben, werden am 18. November beginnen. Ziel ist es, die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen.

Hintergrund

Nach der verzögerten Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten zielt der aktuelle Vorschlag darauf ab, diese zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Dies ist Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus I“, das die Europäische Kommission am 26.02.2025 vorgeschlagen hat.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Compliance, Europa

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