In Kooperation mit den Handelsblatt Fachmedien und der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ führt das #EFAR regelmäßig Webinare unter dem Titel „Experten-Talks Arbeitsrecht“ durch. Drei neue Termine zu aktuellen Themen stehen von Dezember 2021 bis Februar 2022 an.
Dabei legen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern größte Sorgfalt auf die Auswahl der Themen und Referenten sowie den qualitativen Anspruch innerhalb der einzelnen Webinare. Die FAO-bewährten „Experten-Talks“ richten sich ausdrücklich an Fachanwälte für Arbeitsrecht – sei es nun aus Kanzleien oder Unternehmen (Syndizis) – einschließlich einer fachlichen Diskussion auf hohem Niveau. Als digitale Anwendung kommt „GoToWebinar“ zum Einsatz.
Experten-Talk Arbeitsrecht im Dezember 2021 zum (neuen) elektronischen Rechtsverkehr ab Januar 2022
Ab dem 01.01.2022 gilt die elektronische Einreichungspflicht von Schriftsätzen bundesweit für alle Gerichtsbarkeiten. Auch wer bereits jetzt freiwillig elektronisch eingereicht hat, musste dies fehlerfrei tun. Wie die Erfahrungen und auch jüngste BAG-Entscheidungen zeigen, bestehen neben erheblichen technischen Schwierigkeiten auf Seiten der Anwaltschaft auch große rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Datenformaten, Signaturberechtigungen, Wiedereinsetzung, Korrekturverfahren und der aktiven Nutzung des beA.
Neben aktueller erster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden verschiedenste Aspekte der elektronischen Einreichungspflicht und Abhilfemöglichkeiten bei Fehlern erörtert. Dabei geht RiArbG Olaf Möllenkamp am 2. Dezember 2021 auch auf die besonderen Herausforderungen für Syndikusanwälte ein, sichere Übermittlungswege und die qualifizierte elektronische Signatur sowie auf die Anforderungen an Datenformate von Schriftsätzen und Anlagen.
Hinweis und weitere Termine
#EFAR-Autoren können zu Sonderkonditionen an den “Experten-Talks Arbeitsrecht” teilnehmen; hierzu bitten wir um eine kurze Nachricht an die #EFAR-Redaktion. Die Webinare werden von Prof. Dr. Arnd Diringer und Claus Dettki (Chefredakteur “Der Betrieb Arbeitsrecht”) moderiert.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind sowohl für alle noch ausstehenden Termine der aktuellen Reihe im Paket als auch für Einzeltermine und -themen möglich.
Im Januar 2022 (“Mitarbeiter krank, was nun?”) sowie im Februar 2022 (“Freistellungen im Betriebsrat: Was Sie vor und nach der Wahl beachten müssen”) folgen weitere Termine.