Das Thema
Die Digitalisierung ist bereits heute eine der größten Herausforderungen in den Betrieben. Maschinen werden immer smarter und sind als kollaborierende Systeme bereits Partner und Kollege von menschlichen Arbeitskräften. Zwar ist die Technik im ersten Schritt prägendes Element der Digitalisierung, zugleich entstehen aber zahlreiche Rechtsfragen im Rahmen der Umsetzung im Unternehmen. Das demnächst erscheinende Fachbuch „Digitalisierung im Betrieb“ befasst sich mit der rechtssicheren Gestaltung der Digitalisierung und fokussiert sich dabei auf die wesentlichen Bereiche Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz. Verantwortliche und Berater werden damit in die Lage versetzt, die Schnittmengen zwischen Technik und Recht zu gestalten.
Die Autoren beschreiben für das #EFAR, mit welchem Inhalten das neue Fachbuch zu den wichtigsten Stellschrauben (bei) der Digitalisierung im Betrieb aufwarten wird.
Arbeitsrechtliche Herausforderungen der Digitalisierung
Zahlreiche Unternehmen setzen bereits heute auf agile Teams, die sowohl Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft als auch externe Spezialisten umfassen. Dies erfordert zwingend einen zeit- und ortsflexiblen Einsatz dieser Arbeitskräfte. Die Vorgaben zu Arbeitszeit und Ruhepausen macht diese Gestaltung zumindest für die festen Mitarbeiter regelmäßig schwierig. Darüber hinaus muss beim Einsatz von smarten und kollaborierenden Maschinen in Form des „Kollegen Roboter“ zum einen die gesundheitlichen Belastung als auch die mögliche Gefährdung des Bedienpersonals beachtet werden. Dies zieht auch eine durchgängige Weiterbildung der Mitarbeiter hinsichtlich der neuen Technik nach sich. Durch den Einsatz von Maschinen wird es dennoch regelmäßig auch zu einem Personalüberhang kommen, der spätestens dann die Restrukturierungsmaßnahmen und Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen nach sich zieht.
Compliance-Aspekte der Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet der Compliance zunächst eine enorme Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten (Stichwort „Legal Tech“). Jeder Geschäftsbereich wird digitale Spuren hinterlassen, so dass das Nichteinhalten von Vorgaben erheblich erleichtert werden wird. Gleichzeitig birgt die Digitalisierung auch neue Compliance-Risiken. Der Einsatz von intelligenten Robotern, die teilweise schon autonom handeln können, beinhaltet die Frage nach der Haftung im Falle von Schäden. Insoweit stellt sich die Frage ob ein Roboter als Erfüllungsgehilfe eingesetzt wird bzw. ob eine Gefährdungshaftung oder „Roboterhalterhaftung“ in Betracht kommt. Entsprechende betriebliche Regelungen bei der Herstellung und beim Einsatz solcher Maschinen sind geboten. Insgesamt bestehen damit auch neue betriebliche Organisationspflichten beim Einsatz von intelligenten Systemen.
Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Digitalisierung
Daten, und insbesondere personenbezogene Daten, sind das „Rohöl“ der digitalen Zukunft. Die Vernetzung aller Maschinen und Bestandteile in einem einzigen intelligenten System (vgl. sog. „Smart Factory“) beinhaltet automatisch die Verarbeitung der Verhaltens- und Leistungsdaten des menschlichen Bedieners. Zur Interaktion mit diesem System tragen Mitarbeiter sog. Wearables. Dies erlaubt dem System gleichzeitig, den Einsatz des Mitarbeiters zu optimieren, indem es ihm mitteilt, welche Aufgaben als nächstes optimal auszuführen sind. Eine solche Optimierung ist nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen automatisierter Einzelfallentscheidungen zulässig. Eine erfolgreiche Digitalisierung hängt damit entscheidend von der datenschutzkonformen Verarbeitung ab.
Recht 4.0 – aktuelle Rechtslage und künftige gesetzgeberische Gestaltung
Die Digitalisierung ist in den Betrieben bereits im vollen Gange. Unternehmen können daher nicht abwarten, bis der Gesetzgeber die Regularien an die neue Welt anpasst. Das Fachbuch „Digitalisierung im Betrieb“ (weitere Informationen und Order) beleuchtet die heutigen Herausforderungen nach der aktuellen Rechtslage. Gleichzeitig gibt es einen Ausblick auf die zu erwartenden gesetzgeberischen Regelungen. Verantwortliche und Berater werden damit in die Lage versetzt, ausgehend von den operativen betrieblichen Vorgängen die Digitalisierung im Betrieb möglichst rechtssicher und zukunftsweisend zu gestalten.

(C.O., DSB)
Geschäftsführer CAD-Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz
Kontakt (soziale Medien): Xing

Geschäftsführerin CAD-Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz
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