• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 25.03.2023 - 12:25
  • LAG Nürnberg: „flinke Frauenhände gesucht“ – männlicher Bewerber diskriminiert
    Quelle : Beck-Blog 24.03.2023 - 14:57 Von stoffels
  • Betriebsratsvergütung nach dem Volkswagen-Urteil
    Quelle : Allen & Overy 22.03.2023 - 12:27
  • Eckpunktepapier des BMBF zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    Quelle : Beck-Blog 22.03.2023 - 09:12 Von stoffels
  • Internal Investigations – und ihre Grenzen
    Quelle : Küttner Feed 22.03.2023 - 08:00
  • VG Gießen: Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen
    Quelle : Beck-Blog 20.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Hohe Beitragsnachforderung wegen Schwarzarbeit
    Quelle : Beck-Blog 18.03.2023 - 08:10 Von stoffels
  • Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
    Quelle : Beck-Blog 16.03.2023 - 08:48 Von stoffels
  • Betriebsratsvergütung – wie geht’s richtig?
    Quelle : Küttner Feed 15.03.2023 - 14:50
  • Arbeitsrechtliche Herausforderungen bei Arbeitnehmerbefragungen im Rahmen von internen Untersuchungen
    Quelle : Allen & Overy 15.03.2023 - 10:00
  • Sozialplan: Neues zu Höchstbetragsregelungen vom BAG – Vorsicht bei Zuschlägen für Schwerbehinderte/Gleichgestellte
    Quelle : CMSHS 15.03.2023 - 06:48 Von Tobias Polloczek
  • Die unwirksame Kündigung – „Woran hat et jelegen“?
    Quelle : ADVANT Beiten 13.03.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • OVG Münster: Keine Lohn-Entschädigung für Fleischindustrie
    Quelle : Beck-Blog 13.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Hessisches LSG: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert
    Quelle : Beck-Blog 10.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Algorithmisches Management – Arbeitsanweisungen durch künstliche Intelligenz
    Quelle : CMSHS 10.03.2023 - 06:41 Von Patricia Jares
  • Equal Pay in Deutschland im Jahr 2023
    Quelle : Allen & Overy 08.03.2023 - 11:50
  • Äußerungen zum Equal Pay Day (7.3.) und zum Internationalen Frauentag (8.3.)
    Quelle : Beck-Blog 08.03.2023 - 09:56 Von stoffels
  • Arbeitsrechtliche Aspekte der Energiepreisbremsen
    Quelle : CMSHS 07.03.2023 - 12:01 Von Martin Lützeler
  • LAG Niedersachsen zur Diskriminierung einer nicht-binären Person bei der Besetzung einer Stelle als einer Gleichstellungsbeauftragten
    Quelle : Beck-Blog 06.03.2023 - 10:54 Von stoffels
  • Streitthema BEM: Was schief läuft – und wie es besser geht
    Quelle : Beck-Blog 06.03.2023 - 09:19 Von Gastbeitrag

Gauner, Pfeife und das „F…-Wort“

  • 16. November 2018 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber auch eine gerichtliche Auseinandersetzung kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Kündigungsschutzprozess führt zur Kündigung

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das ist bekannt. Aber auch umgekehrt gilt: Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Das belegt ein Fall, den das Landesarbeitsgericht Berlin (Urt. v. 8.3.2002 – 12 Sa 2340/01) entschieden hat.

Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Zur Begründung führte sie u.a. an, „der Kläger habe in einem Gerichtstermin zu einem anderen Rechtsstreit mit ihr am 3. Mai 2001 ihren Geschäftsführer, … in der mündlichen Verhandlung den „größten Gauner, der in Berlin herumlaufe“ genannt“.

Das ist schon „starker Tobak“. Aber der Arbeitnehmer hatte es in dem Rechtsstreit nicht dabei belassen, den Geschäftsführer zu beleidigen. Den Rechtsanwalt der Arbeitgeberin hatte er in bzw. vor der Verhandlung gleichfalls als „Gauner“ sowie als „Pfeife“ bezeichnet. Und nicht nur das. Nach der Verhandlung sagte er zu dem Juristen: „Komm mit nach unten vor die Tür!“ und „Ich fick dich, du Süßer.“

Die wegen dieser Vorfälle ausgesprochene außerordentliche Kündigung sahen sowohl das Arbeitsgericht Berlin (Urt. v. 25.9.2001 – 57 Ca 11456/01) als auch das Landesarbeitsgericht als rechtmäßig an.

Gerichtsverfahren binden Emotionen – oder auch nicht

Nach Meinung des Arbeitsgerichts Berlin „ist zwar einzuräumen, dass die Rechtsstreitigkeiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu nachvollziehbaren Spannungen im Verhältnis zur Beklagten führten.“ „Es ist“, so das Gericht, „dem Kläger auch zuzugestehen, dass die Zahlungsrückstände der Beklagten für den Kläger eine erhebliche soziale Belastung darstellten. Diese Umstände vermögen aber die Massivität und Grobheit der erfolgten Äußerungen nicht aufzuwiegen.“

Dabei sei „ insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerungen nicht spontan in einer direkten und für den Kläger überraschenden Konfrontationssituation mit der Beklagten oder ihrem Vertreter ausgesprochen wurden.“

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von rcm-eu.amazon-adsystem.com zu laden.

Inhalt laden

„Sie erfolgten“, wie die Berliner Richter weiter ausführen, „im Anschluss an eine gerichtliche Verhandlung, die schon auf Grund ihrer Förmlichkeit regelmäßig geeignet ist, Emotionen zu binden, und in der der Kläger zudem anwaltlich vertreten war, so dass er sich in vergleichsweise ausgeglichener Stellung zur Beklagten befand, deren Geschäftsführer selbst in der Verhandlung nicht anwesend war. Vor dem Hintergrund dieser konkreten Umstände wiegt der Vorfall umso schwerer.“

Wenn, dann… oder eben auch das nicht

Dieser Argumentation schloss sich das LAG Berlin an. Es betonte nochmals, dass die Äußerungen „als besonders schwerwiegend eingestuft werden müssen, da sie im Anschluss an eine gerichtliche Verhandlung erfolgten, die schon aufgrund ihrer Förmlichkeit regelmäßig geeignet sei, Emotionen zu binden.“ Ein durchaus überzeugendes Argument – auch wenn oder gerade weil der vorliegende Fall die berühmte Ausnahme von der Regel ist.

Dem in der Berufungsinstanz vorgetragenen Argument des Klägers, er hätte diese Äußerungen nicht abgegeben, wenn ein Geschäftsführer oder ein anderer Vertreter der Beklagten anwesend gewesen wäre, schenkte das Gericht keinen Glauben – wenn auch ohne nähere Begründung.

Zutreffend erscheint diese Einschätzung dennoch – zumindest wenn man auf die Anwesenheit des Geschäftsführers abstellt, den er zuvor beleidigt hat. Oder hätte sich der Arbeitnehmer wirklich mehr sprachliche Zurückhaltung auferlegt, nur weil jemand anwesend ist, den er als den „größten Gauner, der in Berlin“ herumläuft ansieht? Dass ein anderer „Gauner“, nämlich der Rechtsanwalt des Arbeitgebers anwesend war, hat ihn jedenfalls nicht von den Äußerungen abgehalten.

Endlich lieferbar ->  #ArbeitsRechtKurios – Heiteres aus deutschen Arbeitsgerichten, von Prof. Dr. jur. Arnd Diringer:

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios
2. Februar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Endlich ist klar, wann Karneval ist. Dem ArbG Köln sei Dank!

Wann ist eigentlich Karnevalszeit? Und was unterscheidet sie von den Karnevalstagen? Wichtige Fragen! Und die kann natürlich niemand besser beantworten als ein Kölner Gericht.
Lesen
ArbeitsRechtKurios
10. Januar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Auch bei Beschimpfungen kommt es auf den Einzelfall an

Andere als „Arschloch“ zu bezeichnen, ist nicht gerade nett. Es rechtfertigt aber nicht immer eine Kündigung, meint das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 8.4.2010 – 4 Sa 474/09).
Lesen
ArbeitsRechtKurios
28. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Bonnie, Tina und das VG Ansbach: simply the best

Darf man einen Wahlvorschlag zur Personalratswahl unter dem Kennwort „simply the best“ einreichen? Ja, meint das VG Ansbach (Beschl. v. 20.9.2016 – AN 8 P 16.01127). Dank Tina Turner.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Darf Beschäftigten das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung verboten werden?
  • Kein Unfallversicherungsschutz bei Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt
  • Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen
  • ChatGPT und arbeitsrechtliche Aspekte
  • Uneingeschränkter Widerrufsvorbehalt bei einer Pensionszusage ist steuerschädlich

#EFAR – Jobs

  • ARQIS Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Referendar (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Legal Specialist (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Berufseinsteiger/Rechtsanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München München

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.