• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Reputationsschutz bei Whistleblowing durch Arbeitnehmer.
    Quelle : Buse 31.01.2023 - 08:00 Von Dr.Volker Perten
  • BAG zum gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
    Quelle : Beck-Blog 30.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • LAG Köln zur Mitbestimmungspflichtigkeit einer Regelung über Krankenrückkehrgespräche
    Quelle : Beck-Blog 27.01.2023 - 12:52 Von stoffels
  • Personalabbau unter Einbeziehung einer Transfergesellschaft
    Quelle : Küttner Feed 26.01.2023 - 08:00
  • ArbG Stuttgart: Angebot der Arbeitsleistung bei rechtswidriger Anordnung von Kurzarbeit erforderlich
    Quelle : Beck-Blog 25.01.2023 - 12:58 Von stoffels
  • Early expiration of Corona Occupational Health and Safety Ordinance announced
    Quelle : Hogan Lovells 24.01.2023 - 17:26
  • Rechtsrahmen für Wearables: Totale Kontrolle oder nützliche Tools?
    Quelle : Buse 24.01.2023 - 08:00 Von Tobias Vößing
  • Mitarbeiterbenefits als Mittel gegen Fachkräftemangel
    Quelle : CMSHS 24.01.2023 - 06:08 Von Roman Christian Kies
  • Lachen ist menschlich
    Quelle : Beck-Blog 23.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz entfallen früher
    Quelle : Beck-Blog 21.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung angekündigt
    Quelle : Hogan Lovells 20.01.2023 - 12:06
  • BAG zur Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
    Quelle : Beck-Blog 20.01.2023 - 09:46 Von stoffels
  • Freedom Day auch im BMAS - Corona-Schutzmaßnahmen sollen bereits zwei Monate früher entfallen
    Quelle : Beck-Blog 19.01.2023 - 14:13 Von Martin.Biebl
  • Der Sozialplan – Was regelt er? Was ist Pflicht? Was ist Kür?
    Quelle : Küttner Feed 19.01.2023 - 09:00
  • Mitwirkung des Arbeitgebers bei der Urlaubsplanung
    Quelle : Allen & Overy 18.01.2023 - 16:26
  • Was lange währt, wird schließlich gut? Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt endlich.
    Quelle : Buse 17.01.2023 - 08:00 Von Dr. Jan Tibor Lelley
  • Jeopardy! Das ist der Auflöser
    Quelle : ADVANT Beiten 16.01.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Jeopardy! Das ist der Auflöser
    Quelle : ADVANT Beiten 16.01.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • ArbG Siegburg: "Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung
    Quelle : Beck-Blog 16.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • LAG Schleswig-Holstein: Dienst-SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden
    Quelle : Beck-Blog 13.01.2023 - 14:28 Von stoffels

Geschäftsgeheimnisschutz im Homeoffice: Klare Richtlinien helfen

  • 8. April 2020 |
  • Dr. Thorsten Troge

Eine Homeoffice-Richtlinie mit klaren Anweisungen kann nicht nur faktisch den Geschäftsgeheimnisschutz wirksam ergänzen, sondern dient auch als einfach vorzulegender Nachweis für die spätere rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

In Zeiten, in denen sich in vielen Unternehmen ein Großteil der Mitarbeiter im Homeoffice befindet, dürfen grundlegende Anforderungen an den Geschäftsgeheimnisschutz nicht vernachlässigt werden. Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (in Kraft seit April 2019) verlangt, dass stets „angemessene Schutzmaßnahmen“ zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse getroffen werden. Anderenfalls kann der Schutz des Gesetzes nicht in Anspruch genommen werden.

Die Formulierung einer Homeoffice-Richtlinie kann helfen.

Warum eine Homeoffice-Richtlinie zu empfehlen ist

Eine Homeoffice-Richtlinie für Mitarbeiter klärt darüber auf, wie sich im Homeoffice verhalten werden darf. Eine solche Richtlinie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie ist aber sehr zu empfehlen.

Mit einer solchen Richtlinie kann sichergestellt werden, dass Mitarbeiter informiert und sensibilisiert sind für Themen der Arbeitsorganisation, der IT-Sicherheit, des Datenschutzes und vor allem auch des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens.

Eine Homeoffice-Richtlinie erfüllt also gleich mehrere Zwecke:

  • sie schult und informiert die Mitarbeiter
  • bietet den Mitarbeitern Hilfestellung in Zweifelsfragen
  • entlastet damit auch die IT- und HR-Abteilungen
  • sie schafft ein Bewusstsein, mit sensiblen Informationen vorsichtig umzugehen
  • sie dient als Nachweis, angemessene Schutzmaßnahmen getroffen zu haben

Geschäftsgeheimnisgesetz verlangt angemessene Schutzmaßnahmen

Hintergrund für letzteres ist die im neuen Geschäftsgeheimnisgesetz vorgesehene Voraussetzung, dass geheime Informationen nur dann nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen geschützt sind, wenn das Unternehmen jeweils angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat (siehe hierzu 10 Praxistipps für das neue Geschäftsgeheimnisgesetz).

Kommt es also dazu, dass wichtige Geschäftsgeheimnisse an Dritte geraten, muss das Unternehmen in der Lage sein, Nachweise vorzulegen, dass das betroffene Geschäftsgeheimnis auch hinreichend geschützt wurde. Nur dann sind die neuen zivilrechtlichen Abwehr- und Schadensersatzansprüche bei einer Nutzung fremder Geschäftsgeheimnisse durch Dritte sichergestellt.

Eine Homeoffice-Richtlinie mit klaren Anweisungen kann daher nicht nur faktisch den Geschäftsgeheimnisschutz wirksam ergänzen, sondern dient auch als einfach vorzulegender Nachweis für die spätere rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Was gehört typischer Weise in eine Homeoffice-Richtlinie?

Der Inhalt einer Homeoffice-Richtlinie richtet sich nach den praktischen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Unternehmen. Typischerweise werden dabei u.a. geregelt:

  • Die Mitnahme von Unterlagen nach Hause und, wenn erlaubt, deren sichere Verwahrung
  • Ausdruck von Unterlagen zu Hause und Weiterleitung von E-Mails auf private E-Mail-Konten
  • Nutzung des privaten PC und weiterer privater Hardware
  • Speicherung auf privaten Endgeräten und Speichermedien
  • Zugang zum Homeoffice-Computer (Nutzung durch andere Familienmitglieder etc.)
  • Pflicht zur Nutzung bestimmter Software und Verbot weiterer Software
  • Sicherstellung vom Schutz vor Viren-, Trojanern und anderen Sicherheitseinbrüchen
  • Passwortschutz und Verschlüsselung (Passwort-Richtlinie)
  • Vorsichtsmaßnahmen bei TelCos und Videokonferenzen (Mithören Dritter)
  • Sichere Löschung und Vernichtung von Geschäftsunterlagen
  • Hinweise zu Arbeitsschutz, Datenschutz und weiteren bestehenden Regelungen zum Geschäftsgeheimnisschutz

Weitere organisatorische, technische und rechtliche Schutzmaßnahmen bei Homeoffice

Schulungen der Mitarbeiter

Mitarbeiter sollten zudem über die sichere Arbeit im Homeoffice geschult werden, nur so lässt sich sicherstellen, dass die Vorgaben der Homeoffice-Richtlinie auch verstanden und gelebt werden. Oftmals wissen Mitarbeiter gar nicht um Sicherheitsrisiken oder welche Informationen des Unternehmens geheim und wertvoll sind, welche besonderen Schutz bedürfen, gerade auch in Homeoffice-Situationen.

Aktualisierung und Ergänzung vorhandener technischer und IT-Schutzmaßnahme

Die vorhandenen Strukturen sollten einer schnellen Bewertung zugeführt und bei Bedarf durch neue geeignete Maßnahmen ergänzt werden. Dies betrifft die IT-Infrastruktur, verwendete Software und die Einführung von verschärften, an die Homeoffice-Situationen angepassten IT-Schutzmaßnahmen (VPN, Verschlüsselung, verschlüsselte Telefonie-, Video- und Chat Kommunikation, Implementierung sicherer Software, sichere Hardware für die Mitarbeiter)

Mitarbeiter-NDAs

Nicht zuletzt sollten auch vertragliche Schutzmaßnahmen überdacht und ggf. ergänzt werden. Hierzu gehören unter anderem die Anpassung oder Ergänzung von Geheimhaltungsklauseln oder der Abschluss von gesonderten Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern, die mit besonders geheimen und wertvollen Geschäftsgeheimnissen zu tun haben.

Einbindung ins Geschäftsgeheimnis-Schutzkonzept des Unternehmens

Die aufgeführten Schutzmaßnahmen in Homeoffice-Situationen sollten sich in das bereits vorhandene oder im Aufbau befindliche Geschäftsgeheimnisschutz-Konzept des Unternehmens einpassen. Hierzu gehört die:

  • Identifizierung des im Unternehmen vorhandenen geheimen Know-Hows und weiterer Geschäftsgeheimnisse wie Kundenlisten, Konzepte, Strategien und neue Produktideen
  • die Kategorisierung der Geschäftsgeheimnisse nach Wichtigkeit und Wert
  • Identifizierung der vorhandenen Schutzmaßnahmen
  • die Anpassung der vorhandenen Schutzmaßnahmen
  • Schaffung von organisatorischen Strukturen für eine fortlaufende Anpassung des Konzepts
  • Schulung von Leitern und Mitarbeitern

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Corona, Homeoffice

  • Dr. Thorsten Troge

    RA und Partner, Taylor Wessing (Hamburg) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Arbeitsschutz Maske
25. Januar 2023 - EFAR Redaktion

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben

Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt seit dem 01.10.2022. Sie wird auf Grund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit Wirkung zum 02.02.2023 vorzeitig aufgehoben (Meldung des BMAS v. 24.01.2023).
Lesen
Corona
24. Januar 2023 - EFAR Redaktion

Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen

Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschl. v. 1.9.2022 – L 9 AL 106/22 B ER; PM v. 20.1.2023).
Lesen
Corona
27. Dezember 2022 - EFAR Redaktion

Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig

Die Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die im Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf solche Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das VG Koblenz und wies die Klage eines pensionierten Landesbediensteten ab (Urt. v. 22.11.2022 – 5 K 645/22.KO; PM Nr. 45/2022 v. 22.12.2022).
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Desksharing einführen: Die Herausforderungen für Arbeitgeber
  • Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben
  • Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
  • Auto zerkratzt – Hörte die Dashcam mit?

#EFAR – Jobs

  • Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Rechtsanwalt (m/w/d) im Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte w/m/d für den Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE (W/M/D) MIT UND OHNE BERUFSERFAHRUNG FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.