• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten gewünscht? Dann lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag!
    Quelle : KLIEMT.blog 02.10.2023 - 10:30 Von Dr. Maya Poth
  • BAG: Verwertbarkeit offener Videoüberwachung
    Quelle : Beck-Blog 02.10.2023 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Vertrauensarbeitszeit: Was ist das eigentlich?
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 01.10.2023 - 18:36
  • Razzia bei VW im Zusammenhang mit überhöhten Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder
    Quelle : Beck-Blog 30.09.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Änderung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 29.09.2023 - 14:19 Von caroline
  • ArbG Aachen: Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen.
    Quelle : Beck-Blog 29.09.2023 - 10:23 Von stoffels
  • Das Betriebsratsmandat und die Identität des Betriebs: Ein Rechtsstreit in der Modewelt
    Quelle : PWWL 29.09.2023 - 09:14 Von alice
  • Recent developments in ESG and pensions
    Quelle : KLIEMT.blog 29.09.2023 - 08:44 Von Ius Laboris
  • Wird das Arbeitsrecht künftig unbürokratischer?
    Quelle : KLIEMT.blog 28.09.2023 - 08:40 Von Katharina Fenner
  • Zur Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Antritt einer 10-stündigen Bahnreise
    Quelle : ArbRB-Blog 27.09.2023 - 09:40 Von Henning Hülbach
  • Entspannt aber rechtskonform: Wann stellt eine Dienstleistung eine Arbeitsleistung dar?
    Quelle : KLIEMT.blog 27.09.2023 - 08:41 Von Sandra Fredebeul
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Social Media?
    Quelle : KLIEMT.blog 26.09.2023 - 08:38 Von Christine Norkus
  • Unterschiedliche Nachtzuschläge: BAG sieht kein Problem.
    Quelle : Buse 26.09.2023 - 08:00 Von Nikolai Lasaroff
  • Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot
    Quelle : PWWL 25.09.2023 - 12:47 Von alice
  • LAG München: Kündigung der Referentin in der KZ-Gedenkstätte Dachau wegen Faschismusvergleichs ist wirksam
    Quelle : Beck-Blog 25.09.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Informationsrechte des Betriebsrats über Fremdpersonaleinsatz
    Quelle : KLIEMT.blog 25.09.2023 - 08:28 Von Hasret Seker
  • ArbG Berlin bestätigt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des RBB
    Quelle : Beck-Blog 22.09.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Equal Pay Day 2023: where are we on the gender pay gap?
    Quelle : KLIEMT.blog 22.09.2023 - 08:40 Von Ius Laboris
  • Hausverbot gegen Betriebsratsmitglied nicht ohne Antrag bei Gericht
    Quelle : KLIEMT.blog 21.09.2023 - 08:31 Von Vera Ellger
  • Wegen massiver sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: LAG Köln bestätigt fristlose Kündigung
    Quelle : Küttner Feed 21.09.2023 - 08:00

Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!

  • 7. Juni 2019 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

„Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!“, so lautet der Titel eines Buches eines Betriebsratsmitgliedes eines Küchenmöbelherstellers. Neben dem geneigten Leser beschäftigte das Buch auch die Arbeitsgerichte.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Frei erfunden – oder auch nicht

„In dieser Geschichte geht es um Personen und Handlungen, die natürlich frei erfunden sind. Sollte Euch vielleicht doch die eine oder andere Person erstaunlich bekannt vorkommen, kann das nur daran liegen, dass es wohl in jeder Firma einen Kollegen gibt, auf den die überzeichnete Beschreibung meiner Charaktere passen könnte. (…) Doch in Wirklichkeit kann es solche merkwürdigen Figuren ja gar nicht geben, oder…?“

Mit diesen Worten beginnt das Buch „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!“, das ein Betriebsratsmitglied eines Küchenmöbelherstellers 2010 veröffentlichte. Das Problem: Nach Meinung seines Arbeitgebers gibt es die in dem Roman beschriebenen „merkwürdigen Figuren“ sehr wohl. Und zwar in seinem Unternehmen.

Besonders lustig fand er das nicht. Seiner Meinung nach beinhaltet das Buch grobe Beleidigungen der Geschäftsführer und einiger Arbeitnehmer des Betriebs. Und weil das so sei, kündigte er das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. In einem elfseitigen Schreiben an das Betriebsratsgremium legte der für Personalangelegenheiten zuständige Geschäftsführer des Küchenmöbelherstellers ausführlich dar, welche Geschäftsführer und Mitarbeiter seiner Ansicht nach in dem Roman auftauchen.

Klar erkennbar?

In diesem Schreiben verweist er u.a. auf die Darstellung der Romanfigur ‚Fatma‘, die in dem Buch folgendermaßen beschrieben wird:

„Fatma ist Türkin. Als solche erfüllt sie so manches Klischee, was man allgemein von Türken pflegt: ihre krasse Nutzung der deutschen Sprache und auch ihr aufschäumendes Temperament. Und das wiederum macht sie für einen Großteil der konservativen türkischen Freier natürlich schwer vermittelbar. Was Fatma allerdings hat, sind Hupen. Und zwar Dinger, die wirklich in die Kategorie monströs fallen. Leider steht ihr Intellekt genau diametral zu ihrer Körbchengröße, das heißt: Fatma ist dämlich! Ich muss bei Fatmas Anblick immer an diesen alten Gag denken, den Chauvinisten so gern erzählen – den, wo Gott ausruft: ‚Hirn ist alle, jetzt gibt´s Titten!‘“

Nicht gerade eine nette Beschreibung – vorsichtig ausgedrückt! Aber hat der Betriebsrat auch wirklich verstanden, was hier ausgeführt wird? Um das sicherzustellen erklärte der Geschäftsführer der Arbeitnehmervertretung: „Als Freier wird eine Person bezeichnet, die für sexuelle Dienstleistungen bezahlt. Der Freier ist demnach meist der ökonomische ‚Handelspartner‘ einer Prostituierten.“

Es geht um mehr!

Der „ökonomische Handelspartner“? Wieder was gelernt – oder auch nicht. Jedenfalls sei „die Zahl der türkischen Arbeitnehmer, die die B3 K3 GmbH & Co. KG im Angestellten-Bereich beschäftigt, (…) überschaubar“ und daher habe die Geschäftsleitung „keinen Zweifel daran, dass der Arbeitnehmer B1 mit ‚Fatma‘ die Arbeitnehmerin M5 B5 meint.“

Weil es wenige türkische Arbeitnehmerinnen gibt, lässt sich aufgrund der vorgenannten Beschreibung ganz konkret auf eine Beschäftigte schließen? Eine interessante Behauptung. Aber es ging ja auch um andere Personen, die aufgrund nicht gerade schmeichelhafter Beschreibungen angeblich als Beschäftigte des Betriebs auszumachen waren. Auf Seite 166 des Buches erkannte der Geschäftsführer, der das Schreiben an den Betriebsrat verfasst hatte, sogar sich selbst wieder. Dort heißt es:

“Doch ich mucke mich nach wie vor nicht, und damit kann Herr Horst nicht umgehen. Er ist ein Feigling! Er hat nicht die Eier, jemandem persönlich gegenüberzutreten, dafür schickt er für gewöhnlich seine Lakaien.”

Ein Buch als Spiegel?

Das liest man natürlich ungern über sich. Es erstaunt aber schon, dass der Geschäftsführer aus dieser Beschreibung überhaupt darauf schließen konnte, dass er gemeint sei. Für ihn ist die Sache jedoch völlig klar: Es handelt sich um den „eindeutig zu identifizierenden Geschäftsführer, nämlich den Geschäftsführer, der für Personalangelegenheiten zuständig ist“ – also ihn selbst. Und deshalb widerspricht er auch in aller Deutlichkeit der Darstellung in dem Buch:

„Der Unterzeichner ist keine Mimose“, heißt es dazu in dem Schreiben an die Arbeitnehmervertretung. Gekündigt hat er den Arbeitnehmer trotzdem, wobei er gegenüber dem Betriebsrat betonte:

„Es geht nicht um Überempfindlichkeiten der Geschäftsführer. Es geht schlicht und einfach um den Betriebsfrieden.“

Zwei Instanzen – eine Meinung

Worum auch immer es ging: Die gegen die Kündigung gerichtete Klage des Arbeitnehmers hatte sowohl vor dem Arbeitsgericht Herforth (Urt. v. 18.2.2011 – 2 Ca 1394) als auch vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urt. v. 15.7.2011 – 13 Sa 436/11) Erfolg. Beide Instanzen kamen zu dem Ergebnis, dass kein wichtiger Grund vorliegt, der eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses tragen kann – und das mit interessanten Ausführungen.

Das LAG Hamm erklärte in seiner Entscheidung zunächst, mit welchem Genre man es hier zu tun hat:

„Dabei handelt es sich um einen Roman, also die literarische Gattung erzählender Prosa, in der das Schicksal einzelner oder einer Gruppe von Menschen geschildert wird (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl., Stichwort “Roman”).“

Kunst ist Kunst, ist Kunst!

Da muss man bei einem Buch, auf dessen Titelbild das Wort „Roman“ prangt, erstmal drauf kommen! Aber wenn man drauf gekommen ist, ist auch die rechtliche Problematik leicht zu klären:

„Dieses Romanwerk fällt unter die Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, weil in ihm im Wege einer freien schöpferischen Gestaltung Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse aus dem Arbeitsleben durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur Anschauung gebracht werden.“ Und an „der Einstufung als grundgesetzlich geschütztes Kunstwerk ändert sich nichts dadurch, dass es in ihm – typisch für die Kunstform des Romans – häufig Anknüpfungen an die Wirklichkeit gibt und diese mit der künstlerischen Gestaltung verbunden wird.“

„In dem Zusammenhang ist“, wie das LAG Hamm weiter ausführt, „zu beachten, dass ein zutreffend als Roman eingestuftes Werk – im Gegensatz zu einer reportageartigen Schilderung – zunächst einmal als Fiktion anzusehen ist, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Die Vermutung gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter dem Abbild reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Je stärker nun der Autor seine Romanfigur von ihrem Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbständigt, umso weiter bewegt er sich in den Bereich der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten Kunstfreiheit.“

Künstlerische Freiheit

Dass das in dem Roman so ist, belegt das Gericht anhand einiger Beispiele, u.a. der in dem Buch als ‚Fatma‘ bezeichneten Arbeitnehmerin:

„Allein die Angaben, dass es sich dabei um eine türkische Arbeitnehmerin mit einer Oberweite handelt, die im Roman als “monströs” beschrieben wird, reichen nicht aus, um sie als Beschäftigte der Beklagten identifizieren zu können.“

Und da vergleichbare Erwägungen auch für die anderen in dem Roman auftretenden Figuren gelten, „scheitert die Wirksamkeit der ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung des Klägers schon daran, dass die Beklagte an keiner Stelle belegt hat, dass der Kläger durch den Roman über den ihm durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gesteckten Rahmen zulässiger Kunstausübung hinausgegangen ist und tatsächlich existierende Personen im Betrieb in ihrem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht gravierend verletzt hat.“

Womit alle rechtlichen Fragen geklärt und zumindest beim Verfasser dieses Beitrags die Neugier auf das Buch „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!“ geweckt ist – auch wenn es „in Wirklichkeit (…) solche merkwürdigen Figuren ja gar nicht geben (kann), oder…?“

Aktuelle Buchveröffentlichungen von Prof. Dr. jur. Arnd Diringer:

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
28. Juni 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Der Sado-Maso-Pfleger

Ein Krankenpfleger erzählt im Fernsehen über seine sexuellen Neigungen und wird deshalb gekündigt. Zu Unrecht, wie das ArbG Berlin festgestellt hat.
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
18. Mai 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Der digitus impudicus im Arbeitsrecht

Der ausgestreckte Mittelfinger gilt als Zeichen der Abwertung anderer. Daher kann diese Geste auch eine Kündigung rechtfertigen. Aber nicht immer, wie eine Entscheidung des LAG Düsseldorf zeigt.
Lesen
ArbeitsRechtKurios ArbeitsRechtKurios
12. April 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Weil der Mandant nervte: Anwalt erfindet Urteil

Mandanten können anstrengend sein. Deshalb ein Urteil zu erfinden, ist allerdings heikel. Strafbar ist es jedoch nicht, meint das OLG Hamm - zumindest nicht immer.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • BSG: Krankengeld auch bei verspäteter AU-Feststellung
  • Beschäftigte müssen Raten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung selbst zahlen
  • #EFAR-Basics: Homeoffice
  • Homeoffice, Workation und Co. vs. Präsenzpflicht in Unternehmen: Rechtlicher Rahmen für „Rückholaktionen“
  • Schlussformel im Arbeitszeugnis: Einmal dankbar – ewig dankbar?

#EFAR – Jobs

  • IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte Rechtsanwält:in/Fachanwält:in für Arbeitsrecht w/m/d Darmstadt
  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte Arbeitsrecht w/m/d München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Rechtsanwalt (m/w/d) mit Berufserfahrung für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München Düsseldorf oder München

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.