Durchschnittliche Verfahrensdauer: neun Monate und sechs Tage
Im vergangenen Jahr gingen 1.391 Sachen ein. Davon waren 23,72 Prozent (330 Sachen) Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.503 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 19,13 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 4,82 Prozent. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 813 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug neun Monate und sechs Tage.
Die Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des BAG unter https://www.bundesarbeitsgericht.de/ eingesehen werden.
Europäisches Arbeitsrecht dominiert
Frau Gallner hob wie in den Vorjahren hervor, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht überformt ist. Sie nannte beispielhaft die Entscheidung des Achten Senats des BAG vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21), die Fragen der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen behandelt. Außerdem sprach sie Vorabentscheidungsverfahren bei Kündigungen im Zusammenhang mit Austritten aus der katholischen Kirche an (BAG, 01.02.2024 – 2 AZR 196/22 (A); erledigt: EuGH – C-630/22 [Kirchliches Krankenhaus]; BAG, 14.12.2023 – 2 AZR 130/21; 21.07.2022 – 2 AZR 130/21 (A)). Frau Gallner erwähnte, dass auch im Massenentlassungsverfahren wegen der Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet ist (BAG, 01.02.2024 – 2 AS 22/23 (A); vorgehend: BAG 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B)).
Pressemitteilung des BAG Nr. 6/24 vom 28.02.2024; Foto: BAG