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    Quelle : bundesarbeitsgericht 24.06.2025 - 14:33 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 64 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2025 - 09:06 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
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    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2025 - 08:00 Von Kim Julia Sadeghian
  • Mann von vorgesetzten Frauen diskriminiert?
    Quelle : Buse 24.06.2025 - 08:00 Von Alexander Maximilian Kossakowski
  • Der Urlaub – Größte Freude und größtes Ärgernis im Arbeitsverhältnis
    Quelle : ADVANT Beiten 23.06.2025 - 10:43
  • Arbeitsrecht für Insolvenz und Krise mit Eva Wißler – Wenn der hohe Auftragseingang zum Risiko wird
    Quelle : PWWL 23.06.2025 - 09:56 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Kein einfacher Urlaubsverzicht durch (Prozess-)Vergleich
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2025 - 09:00 Von Benedict Seiwerth
  • Keine automatische Verlängerung: Befristung endet trotz Betriebsratswahl
    Quelle : 20.06.2025 - 15:08 Von By: Dr. Merle Steinhuber
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    Quelle : KLIEMT.blog 18.06.2025 - 08:00 Von Henrik Lüthge
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    Quelle : KLIEMT.blog 17.06.2025 - 09:08 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Rechtsprechungsänderung zum Verfall von virtuellen Aktienoptionen
    Quelle : KLIEMT.blog 17.06.2025 - 08:49 Von Dr. Oliver Vollstädt 
  • Rechtssicheres Marketing mit Mitarbeitern als Actionfiguren – Was Unternehmen beachten müssen
    Quelle : Buse 17.06.2025 - 08:00 Von Prof. Dr. Thorsten Behling
  • “Litigation Hacks” – Die Kunst des guten Vergleichs im Kündigungsschutzprozess
    Quelle : PWWL 16.06.2025 - 09:44 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Zurechnung? Fehlanzeige – Betriebsänderungen innerhalb eines Konzerns
    Quelle : KLIEMT.blog 16.06.2025 - 08:00 Von Nikita Bretz
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    Quelle : KLIEMT.blog 13.06.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • The Best Lawyers in Germany™: Ogletree Deakins Anwälte in der Ausgabe 2026 gelistet.
    Quelle : 12.06.2025 - 15:59 Von By: Dr. Ulrike Conradi
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    Quelle : RA Blaufelder 12.06.2025 - 12:07 Von Thorsten Blaufelder

Kabinett verlängert Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

  • 23. Juni 2022 |
  • EFAR Redaktion

Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet (Pressemitteilung des BMAS v. 22.06.2022).

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Die Verordnung regelt im Einzelnen:

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, bleiben weiterhin bis zum 30.09.2022 herabgesetzt.
  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft und mit Ablauf des 30.09.2022 außer Kraft.

Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30.06.2022 aus. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen sind. Eine Verschärfung der pandemischen Situation mit einem erneuten Lockdown ist derzeit nicht zu erwarten. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt weiterhin auf Erholungskurs und die Nachfrage nach Arbeitskräften hoch ist.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Kurzarbeit

  • EFAR Redaktion

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