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  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 2)
    Quelle : Vangard 29.06.2022 - 10:14 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Faktoren eines nachhaltigen Human Resources Managements (Teil I)
    Quelle : Küttner Feed 29.06.2022 - 09:00
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  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 1)
    Quelle : Vangard 28.06.2022 - 11:28 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Wann verjähren Ansprüche auf Urlaubsabgeltung?
    Quelle : KLIEMT.blog 28.06.2022 - 08:00 Von Martin Wörle
  • Urlaub ohne Ende? Acht To Dos für Arbeitgeber beim Thema Vertrauensurlaub.
    Quelle : Buse 28.06.2022 - 08:00 Von Dr. Julia Bruck
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  • BAG: Keine wirksame BV bei fehlendem Betriebsratsbeschluss
    Quelle : Beck-Blog 27.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
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  • Employers ‘of record’ – Are they allowed? What are the risks?
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  • Neufassung des Nachweisgesetzes: Handlungsbedarf bei Muster-Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022
    Quelle : Esche 24.06.2022 - 00:00
  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes – was Unternehmen jetzt beachten müssen
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  • Streik! Und jetzt? – Vier Tipps für Arbeitgeber zum Umgang mit Streikaufrufen
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2022 - 08:04 Von Lena Fersch
  • Wer zu spät kommt ...
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  • Remote-Arbeit im Ausland
    Quelle : Esche 23.06.2022 - 00:00
  • Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht – Einsatz von Freelancern im Rahmen moderner Arbeitsformen
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  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen
    Quelle : Küttner Feed 22.06.2022 - 10:36
  • Reformvorschlag zum DCGK: Unternehmensführung soll nachhaltiger werden
    Quelle : KLIEMT.blog 22.06.2022 - 08:00 Von Anabel Vogel

Kabinett verlängert Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

  • 23. Juni 2022 |
  • EFAR Redaktion

Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet (Pressemitteilung des BMAS v. 22.06.2022).

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Die Verordnung regelt im Einzelnen:

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, bleiben weiterhin bis zum 30.09.2022 herabgesetzt.
  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft und mit Ablauf des 30.09.2022 außer Kraft.

Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30.06.2022 aus. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen sind. Eine Verschärfung der pandemischen Situation mit einem erneuten Lockdown ist derzeit nicht zu erwarten. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt weiterhin auf Erholungskurs und die Nachfrage nach Arbeitskräften hoch ist.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Kurzarbeit

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