• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Alkohol auf der Weihnachtsfeier – rechtliche Fallstricke für Arbeitgeber
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 03.12.2025 - 10:56 Von Osborneclarke
  • Terminations in small businesses: Obstacles and risks outside the scope of the Unfair Dismissal Protection Act
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 03.12.2025 - 10:24 Von Osborneclarke
  • Statusfeststellung – Ehrenamt oder abhängige Beschäftigung?
    Quelle : KLIEMT.blog 03.12.2025 - 08:00 Von Dr. Thomas Leister, MBA
  • Das Ende der 39-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst? – Der neue § 6 Abs. 1a TVöD
    Quelle : Küttner Feed 03.12.2025 - 08:00
  • Postdigitalisierung mit Nebenwirkungen: Arbeitgeber verlieren möglicherweise ein wichtiges Beweismittel
    Quelle : KLIEMT.blog 02.12.2025 - 08:00 Von Alica Waldhofer
  • 7. Deutscher Arbeitsrechtstag, 28. bis 30. Januar 2026 in Berlin – Arbeitnehmerbegriff: Erosion oder Evolution?
    Quelle : ArbRB-Blog 01.12.2025 - 17:27 Von Peter Meyer
  • Ski + Business + Verletzung = Arbeitsunfall
    Quelle : ADVANT Beiten 01.12.2025 - 09:04
  • Wenn der Bonus zum Bumerang wird – Fristlose Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs
    Quelle : KLIEMT.blog 01.12.2025 - 07:31 Von Dr. Sebastian Verstege 
  • Italy’s first law on artificial intelligence takes effect
    Quelle : KLIEMT.blog 28.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Wenn Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse mitnehmen – was Arbeitgeber über die Einstufung von Informationen als Geschäftsgeheimnis wissen müssen.
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 27.11.2025 - 18:36 Von Osborneclarke
  • ADVANT Beiten begleitet die Gesellschafter der Büter Group beim Verkauf des Familienunternehmens an NPM Capital
    Quelle : ADVANT Beiten 27.11.2025 - 09:49
  • IEL Elite Guide 2026: Ogletree Deakins zählt zur Global Elite im Arbeitsrecht
    Quelle : 27.11.2025 - 09:46 Von By:
  • Tarifautonomie unter Druck: BAG kippt primäre Korrekturkompetenz der Tarifparteien bei unionsrechtlich geprägten Diskriminierungsverboten
    Quelle : KLIEMT.blog 27.11.2025 - 08:00 Von Sophie Haubold
  • Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung
    Quelle : bundesarbeitsgericht 26.11.2025 - 14:15 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • Die Zeitenwende bleibt (zumindest vorerst) aus – EuGH zu Fehlern bei der Massenentlassungsanzeige
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:28
  • Späterer Verfall von Urlaub bei Nichtinanspruchnahme wegen Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz oder Elternzeit
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:22
  • Inhaltskontrolle bei arbeitsvertraglichem Verweis auf einen Tarifvertrag
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:18
  • Ein „Paarvergleich“ genügt – Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechterdiskriminierung
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 11:16
  • Fenstersprung im Homeoffice wegen explodierendem E-Scooter-Akku ist kein versicherter Arbeitsunfall
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 10:55
  • Zulässigkeit einer Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
    Quelle : Heuking 26.11.2025 - 10:47
Beamte

Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann

  • 26. August 2024 |
  • EFAR Redaktion

Die 7. Kammer des VG Trier hat mit Urteil vom 16. Juli 2024 die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen (7 K 1185/24.TR; Pressemitteilung Nr. 12/2024 v. 26.08.2024).

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Einsatz nach Amokfahrt

Der Kläger stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand bis Mitte 2024 im Dienst der beklagten Stadt und war bei der Berufsfeuerwehr tätig.

Nach der Amokfahrt in der Innenstadt von Trier am 1. Dezember 2020 wurde der Kläger zum Einsatzort entsendet. Er verblieb zunächst in einem Bereitstellungsraum, von dem aus er nach einiger Zeit mit einem Kollegen den Innenstadtbereich mit dem Auftrag, im Rahmen der psychosozialen Einsatznachsorge angrenzende Geschäfte auf potentiell beteiligte Personen mit Verdacht auf Schockzustand zu überprüfen, anfuhr.

Nachdem sie keine behandlungsbedürftigen Personen antreffen konnten, beendeten sie ihren Einsatz. Im Januar 2021 meldete der Kläger den Einsatz präventiv als Dienstunfall und beantragte sodann Mitte 2023 die Anerkennung des betreffenden Ereignisses als Dienstunfall.

Klage abgewiesen

Die Beklagte verneinte einen solchen Anspruch mit der Begründung, bei dem Kläger habe bereits unabhängig von dem maßgeblichen Einsatz ein wesentlicher Vorschaden vorgelegen.

Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren hat der Kläger Anfang 2024 Klage erhoben, mit der er die Anerkennung des Einsatzes anlässlich der Amokfahrt als Dienstunfall weiterverfolgt hat. Das Einsatzgeschehen habe unabhängig von der Diagnose unzweifelhaft bei ihm schwere psychische Beeinträchtigungen hervorgerufen und sei hierfür die rechtlich allein wesentliche Ursache.

Das sahen die Richter der 7. Kammer anders und haben die Klage abgewiesen.

Keine „wesentlich mitwirkende Teilursache“

Zur Begründung führten sie im Wesentlichen aus, der Einsatz des Klägers im Zusammenhang mit der Amokfahrt mit einer Vielzahl von zum Teil tödlich verletzten Personen stelle zwar auch unter Berücksichtigung seiner Tätigkeit bei der Berufsfeuerwehr keinen Vorgang dar, der im Rahmen seines Dienstverhältnisses üblich und damit als diensttypisch einzuordnen sei und der daher schon von vornherein keinen Anlass für das Eingreifen der Unfallfürsorge darstellen könne.

Allerdings sei der Einsatz nicht die nach den rechtlichen Vorgaben erforderliche „wesentlich mitwirkende Teilursache“ für die nunmehr bestehende Beeinträchtigung des Klägers gewesen, was zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der schlüssigen und nachvollziehbaren Feststellungen der Sachverständigen im Rahmen der schriftlichen Stellungsnahmen und der mündlichen Verhandlung feststehe.

Der Dienstherr solle nur die spezifischen Gefahren der Beamtentätigkeit oder die nach der Lebenserfahrung auf die Beamtentätigkeit rückführbaren, für den Schaden wesentlichen Risiken übernehmen. Der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden bestehe dann nicht mehr, wenn für den Erfolg eine weitere Bedingung ausschlaggebende Bedeutung gehabt habe.

Anlagebedingtes Leiden

Eine wesentliche Ursache liege nicht vor bei sogenannten Gelegenheitsursachen, d.h. bei solchen Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung bestehe und das schädigende Ereignis nach menschlichem Ermessen bei jedem anderen nicht zu vermeidenden Anlass in naher Zukunft ebenfalls eingetreten wäre.

Der Zusammenhang zum Dienst sei deshalb nicht anzunehmen, wenn ein anlagebedingtes Leiden durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst worden sei. Das sei hier anzunehmen. Im Falle des Klägers sei im Rahmen der gebotenen wertenden Betrachtung davon auszugehen, dass wegen dessen psychischer Vorbelastung aufgrund verschiedener früherer Erlebnisse und Traumata auch eine andere im Alltag vorkommende Belastungssituation zu den nunmehr bestehenden psychischen Beeinträchtigungen geführt hätte. Der Einsatz nach der Amokfahrt sei allenfalls „der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe“.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Beamte

  • EFAR Redaktion

    #EFAR - ProfilLinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Beamte BVerfG
25. November 2025 - EFAR Redaktion

Besoldung der Berliner Landesbeamten 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig

Der Zweite Senat des BVerfG hat die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Lesen
Beamte Lehrer
9. Oktober 2025 - EFAR Redaktion

Keine Verbeamtung nach Täuschung über Gesundheitsdaten

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung verweigern, weil sie bei der amtsärztlichen Untersuchung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Das hat das VG Gelsenkirchen entschieden.
Lesen
Beamte Vater
2. Oktober 2025 - EFAR Redaktion

VG Köln: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht

Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das VG Köln entschieden und damit der Klage eines Beamten gegen die Bundesrepublik Deutschland als seinem Dienstherrn stattgegeben.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Entgeltfortzahlung für den Kläger – Kopfschmerzen nachgewiesen
  • Anspruch auf Herausgabe von Berichten zu Internal Investigations
  • Entgelttransparenz und (gerichtliche) Geltendmachung von Ansprüchen geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung
  • BA vereinfacht Erwerbsmigration für Fachkräfte
  • Hund am Arbeitsplatz – Kein Anspruch aus langjähriger Duldung

#EFAR – Jobs

  • Heuking Kühn Lüer Wojtek Arbeitsrecht – Berufseinsteiger w/m/d oder Rechtsanwälte w/m/d mit (erster) Berufserfahrung Hamburg
  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.