• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • ArbG Koblenz: „Wir suchen coole Typen“ ist nicht diskriminierend
    Quelle : Beck-Blog 27.05.2022 - 15:20 Von stoffels
  • AI that detects your emotions: issues for employment?
    Quelle : KLIEMT.blog 27.05.2022 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Weitere Fallstricke einer krankheitsbedingten Kündigung – nach dem bEM ist vor dem bEM
    Quelle : CMSHS 27.05.2022 - 06:44 Von Carsten Domke
  • Wer zu spät kommt, ... - kein Anspruch des erstmalig gewählten Betriebsrats auf Sozialplan
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 26.05.2022 - 16:47
  • ArbG Bonn: Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
    Quelle : Beck-Blog 25.05.2022 - 16:55 Von stoffels
  • „Wir suchen coole Typen“: AGG-konforme Stellenanzeige oder Diskriminierung?
    Quelle : KLIEMT.blog 25.05.2022 - 10:29 Von Tobias Klaus
  • Die Auswirkungen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf das Arbeitsverhältnis
    Quelle : ADVANT Beiten 24.05.2022 - 14:00 Von Dr. Anne Dziuba, Benedikt Holzapfel
  • Alles bleibt beim Alten: Überstunden muss weiterhin der Arbeitnehmer beweisen
    Quelle : KLIEMT.blog 24.05.2022 - 09:29 Von Cornelius Ziegler
  • Betriebsratswahlen 2022: Ermittlung der gewählten Kandidaten.
    Quelle : Buse 24.05.2022 - 08:00 Von Tobias Grambow
  • BAG zur Massenentlassungsanzeige: Soll-Angaben werden nun doch keine Muss-Angaben
    Quelle : Esche 24.05.2022 - 00:00
  • BAG zu Massenentlassungsanzeigen: „Soll“ ist doch nicht gleich „muss“!
    Quelle : Beck-Blog 23.05.2022 - 17:35 Von stoffels
  • „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ verfassungsgemäß? BVerfG: verfassungsgemäß!
    Quelle : ADVANT Beiten 23.05.2022 - 14:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags bei eingescannter Unterschrift
    Quelle : ADVANT Beiten 23.05.2022 - 14:00
  • Betriebliche Mitbestimmung bei Carve-Outs – ein Überblick
    Quelle : KLIEMT.blog 23.05.2022 - 08:00 Von Laura Louise Schmidt, LL.B.
  • Umsetzung der sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie – Arbeitgeber müssen handeln
    Quelle : CMSHS 23.05.2022 - 06:30 Von Alexander Bissels
  • Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher trotz fehlender Überlassungserlaubnis des (ausländischen) Verleihers
    Quelle : ADVANT Beiten 20.05.2022 - 14:00 Von Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
  • Urteile zur einrichtungsbezogenen Impflicht
    Quelle : Beck-Blog 20.05.2022 - 08:55 Von stoffels
  • What are the new green reporting duties in France?
    Quelle : KLIEMT.blog 20.05.2022 - 07:00 Von Ius Laboris
  • Doch keine Freistellung ungeimpfter Beschäftigter im Gesundheitswesen?
    Quelle : CMSHS 19.05.2022 - 12:11 Von Alexander Bissels
  • Stellungnahme des DAV zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz
    Quelle : Beck-Blog 19.05.2022 - 11:09 Von stoffels

Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

  • 14. April 2022 |
  • EFAR Redaktion

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt hat.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Nur eingescannte Unterschrift des Geschäftsführers

Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und Einverständnis der Klägerin mit einer angeforderten Tätigkeit schlossen der Personalverleiher und die Klägerin über mehrere Jahre mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge. Diese bezogen sich jeweils auf die anstehende ein- oder mehrtägige Tätigkeit, zuletzt auf eine mehrtägige Tätigkeit als Messehostess. Hierzu erhielt die Klägerin jeweils einen auf diese Tage befristeten Arbeitsvertrag mit einer eingescannten Unterschrift des Geschäftsführers des Personalverleihers. Die Klägerin unterschrieb diesen Vertrag und schickte ihn per Post an den Personalverleiher als Arbeitgeber zurück.

Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Unwirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristung mangels Einhaltung der Schriftform geltend gemacht. Der Personalverleiher hat geltend gemacht, es sei für die Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmerin vor Arbeitsaufnahme eine im Original unterschriebene Annahmeerklärung des Arbeitgebers zugehe. Zudem verhalte sich die Klägerin widersprüchlich, wenn sie sich gegen eine Praxis wende, die sie lange Zeit unbeanstandet mitgetragen habe.

Eigenhändige Unterschrift oder qeS vor Vertragsbeginn

Das Landesarbeitsgericht hat der Klage wie bereits das Arbeitsgericht stattgegeben (Urt. v. 16.03.2022 – 23 Sa 1133/21, Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg v. 13.04.2022). Die vereinbarte Befristung sei mangels Einhaltung der gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG zwingend vorgeschriebenen Schriftform unwirksam. Schriftform im Sinne des § 126 BGB erfordere eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS). Der vorliegende Scan einer Unterschrift genüge diesen Anforderungen nicht. Bei einer mechanischen Vervielfältigung der Unterschrift, auch durch datenmäßige Vervielfältigung durch Computereinblendung in Form eines Scans liege keine Eigenhändigkeit vor. Den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur genüge ein Scan ebenfalls nicht. Eine etwaige spätere eigenhändige Unterzeichnung des befristeten Vertrages auch durch den Personalverleiher führe nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Vielmehr müsse die eigenhändig unterzeichnete Befristungsabrede bei der Klägerin als Erklärungsempfängerin vor Vertragsbeginn vorliegen. Dass die Klägerin diese Praxis in der Vergangenheit hingenommen habe, stehe der jetzt innerhalb der dreiwöchigen Frist nach vorgesehenem Befristungsablauf gemäß § 17 TzBfG erhobenen Klage nicht entgegen. Die Klägerin verhalte sich mit ihrer Klage nicht treuwidrig, vielmehr sei ein etwaiges arbeitgeberseitiges Vertrauen in eine solche nicht rechtskonforme Praxis nicht schützenswert. Aufgrund der Unwirksamkeit der Befristungsabrede bestehe das Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung durch die zwischenzeitlich ausgesprochene Kündigung fort.

Das LAG hat die Revision zum BAG nicht zugelassen.

Kategorien: #EFAR-News Tags: #EFAR-News

  • EFAR Redaktion

    #EFAR - ProfilLinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

#EFAR-News
3. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche Arbeitsleistungen

Muss die dreimonatige Arbeitsleistung von Pflegekräften für eine Corona-Prämie zusammenhängend erfolgen? Diese Frage hat das LAG Berlin-Brandenburg nun entschieden.
Lesen
#EFAR-News
2. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung – Auslandsbezug

Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt i.S.v. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG aF, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF sind in diesem Fall nicht erfüllt (BAG, Urt. v. 26.04.2022 – 9 AZR 228/21; Pressemitteilung des BAG v. 26.04.2022).
Lesen
#EFAR-News
29. April 2022 - EFAR Redaktion

Pfändbarkeit einer tariflichen Corona-Prämie

Nach Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg sind die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 kein unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis
  • Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
  • Unwirksame Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
  • Massenentlassungsanzeige – Fehlen der sog. Soll-Angaben

#EFAR – Jobs

  • Küttner Arbeitsrechtler (m/w/d) mit Berufserfahrung Köln
  • DLR Volljuristin oder Volljurist (w/m/d) Bonn - Bad Godesberg
  • Hays Volljurist/ Inhouse Counsel (m/w/d) Mannheim
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE MIT BERUFSERFAHRUNG (W/M/D) FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.