• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • „Du sollst nicht lügen“: Fristlose Kündigung wegen (versuchten) Prozessbetrugs
    Quelle : 14.11.2025 - 14:17 Von By: Dr. Martin Braun
  • Coworking spaces: how to protect workers from third party harassment
    Quelle : KLIEMT.blog 14.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • „Es kommt darauf an“- Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen
    Quelle : 13.11.2025 - 16:26 Von By: Dr. Ulrike Conradi
  • Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
    Quelle : bundesarbeitsgericht 13.11.2025 - 13:53 Von Das Bundesarbeitsgericht
  • (Vorerst) bleibt die Massenentlassungsanzeige ein "Endgegner"!
    Quelle : ADVANT Beiten 13.11.2025 - 09:34
  • Betriebsrat & Recht: Neutralitätspflicht und Koalitionsfreiheit des Betriebsrats
    Quelle : PWWL 13.11.2025 - 09:13 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Einsetzung der Einigungsstelle – Hürden bei der Antragsformulierung
    Quelle : KLIEMT.blog 13.11.2025 - 08:00 Von Dr. Maura Posth
  • Betriebliche Altersversorgung: Mitnahme von Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel
    Quelle : KLIEMT.blog 12.11.2025 - 09:02 Von Steffen Hein
  • ArbRB-Themenschwerpunkt „Betriebsratswahlen 2026“ – Zwischen Recht, Realität und Reformbedarf
    Quelle : ArbRB-Blog 11.11.2025 - 17:10 Von Nicolai Besgen
  • Gesundheitsschutz in Unternehmen – Gesundheitsmanagement von der Prävention bis zum Arbeitsschutz
    Quelle : Arbeitsrechtblog von OC 11.11.2025 - 16:03 Von Osborneclarke
  • Gibt es einen Anspruch auf das „Nachholen“ arbeitsfreier Tage?
    Quelle : ArbRB-Blog 11.11.2025 - 15:25 Von Wolfgang Kleinebrink
  • 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 84 ab sofort verfügbar!
    Quelle : KLIEMT.blog 11.11.2025 - 08:53 Von KLIEMT.Arbeitsrecht
  • Ein Biss(chen) Betriebsverfassung: „Der Steigbügelhalter“ (Folge 2)
    Quelle : PWWL 11.11.2025 - 08:43 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Vergütung von Umkleidezeiten bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub
    Quelle : KLIEMT.blog 11.11.2025 - 08:00 Von Niklas Matschiner
  • Abschlussbericht Entgelttransparenzrichtlinie veröffentlicht
    Quelle : CMSHS 11.11.2025 - 05:37 Von Angela Emmert
  • Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis: Was gilt wirklich?
    Quelle : KLIEMT.blog 10.11.2025 - 08:00 Von Dr. Kerstin Seeger 
  • Key-Takeaways aus dem Bericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
    Quelle : Küttner Feed 08.11.2025 - 08:00
  • Wie funktioniert eigentlich… eine Druckkündigung?
    Quelle : PWWL 07.11.2025 - 09:19 Von Pusch Wahlig Workplace Law
  • Denmark’s 2025/2026 legislative programme: A quiet omission on EU pay transparency
    Quelle : KLIEMT.blog 07.11.2025 - 08:00 Von Ius Laboris
  • From Coffee to Court: Wenn der Weg zur Kaffeemaschine zum Bundessozialgericht führt
    Quelle : Küttner Feed 07.11.2025 - 08:00
Ausruhen

Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung

  • 4. Mai 2023 |
  • EFAR Redaktion

Das LAG Düsseldorf musste nach einem Vergleichswiderruf nun in einem Verfahren entscheiden, in dem ein Angestellter im öffentlichen Dienst seine unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung seiner Vergütung feststellen lassen wollte.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Stadt verzichtet auf das persönliche Anbieten der Arbeitsleistung

Der Kläger war seit 1994 im Bereich der Grünpflege bei der beklagten Stadt tätig. Dieser war einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und tarifvertraglich ordentlich unkündbar. Er verdiente zuletzt monatlich 3.200,00 Euro brutto. Im Jahr 2015 erfolgte eine Abordnung zum Ordnungsamt. Mit einstweiligem Verfügungsverfahren erreichte der Kläger, dass die Beendigung der Abordnung Ende 2015 unter der Voraussetzung einer vertrauensärztlichen Untersuchung nicht erfolgte. Die Stadt teilte dem Kläger daraufhin mit, dass, sofern der Kläger seine Arbeitskraft nach Beendigung seiner Arbeitsunfähigkeit anbiete, diese bis auf Widerruf nicht angenommen werde, insbesondere nicht vor dem Vorliegen des amtsärztlichen Untersuchungsergebnisses. Es werde auf das persönliche Anbieten der Arbeitsleistung verzichtet und der Arbeitswille unterstellt. Gleichzeitig erfolge die Zahlung von Vergütung nach den Grundsätzen des Annahmeverzugslohns.

Versetzung und Vorstellungsgespräch scheiterten

Ein Versetzungsantrag des Klägers an das Ordnungsamt scheiterte. Mit Schreiben vom 27.11.2017 bot die Stadt dem Kläger eine Einsatzmöglichkeit im Amt für Straßen und Verkehr an. Trotz mehrfacher Versuche kam es nicht zu einem Gespräch zwischen dem Kläger und der Stadt. In einem weiteren gerichtlichen Verfahren vor dem ArbG Essen erklärte die Stadt nochmals, dass eine Tätigkeit im Bereich Straßen und Verkehr für den Kläger vorhanden sei. Das Verfahren wurde ruhend gestellt und ein Termin zum Kennenlernen seitens des Klägers wahrgenommen. Dieser verlief negativ. Nach der Vorstellung des Klägers im Museum Zeche Zollverein im Frühjahr2018 kam es dort zu keiner Einstellung. Der Kläger ist seitdem unbeschäftigt. Er erhielt gleichwohl fortlaufend seine vereinbarte Vergütung. Die Stadt forderte den Kläger Anfang 2022 auf, im Rathaus zu erscheinen, um über seine weitere Tätigkeit zu sprechen. Hierzu wurde kein Einvernehmen erzielt.

Zusage dauerhafter und unwiderruflicher Freistellung?

Der Kläger hat mit der Klage vom 20.04.2022 die Feststellung begehrt, dass er seitens der Stadt unwiderruflich und unter Fortzahlung seiner Vergütung freigestellt worden sei. Der für ihn zuständige Sachgebietsleiter habe dies bereits im Februar 2018 erklärt. Er habe ausdrücklich nachgefragt, wie lange dies dauern solle. Der Sachgebietsleiter habe geantwortet, dass dies dauerhaft und unwiderruflich sei. Er brauche auch keine weiteren arbeitsgerichtlichen Verfahren mehr zu führen. Dem hat die Stadt widersprochen. Eine entsprechende Zusage habe es nicht gegeben. Hierzu sei der Sachgebietsleiter zudem nicht befugt gewesen. Außerdem würden Personalgespräche bei ihr auf Arbeitgeberseite grundsätzlich durch zwei Personen geführt.

In zwei Instanzen unterlegen

Das ArbG Essen (Urt. v. 29.08.2022 – 6 Ca 714/22) hat die Klage abgewiesen. Die Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung habe der Kläger nach Vernehmung einer Zeugin, einer Bekannten des Klägers, und eines Zeugen, des Sachgebietsleiters, nicht beweisen können. Nachdem der Kläger den im ersten Kammertermin vor dem LAG abgeschlossenen Vergleich fristgerecht widerrufen hat, hat die 8. Kammer in der Sache entschieden (LAG Düsseldorf, Urt. v. 02.05.2023 – 8 Sa 594/22; Pressemitteilung des LAG Düsseldorf v. 02.05.2023). Sie hat die gegen das Urteil des ArbG gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen. Zunächst war die Beweiswürdigung des ArbG nicht zu beanstanden. Im Übrigen war die behauptete Erklärung bei Würdigung aller Umstände ohnehin nicht im Sinne einer Freistellung zu verstehen, die tatsächlich unwiderruflich war. Und weiter fehlte es an der erforderlichen Vollmacht des Sachgebietsleiters zu der von dem Kläger behaupteten Erklärung.

Das LAG hat die Revision nicht zugelassen.

Kategorien: #EFAR-News Tags: Prozessrecht

  • EFAR Redaktion

    #EFAR - ProfilLinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

Urlaubsrecht Prozess
5. Juni 2025 - EFAR Redaktion

Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“.
Lesen
Urlaubsrecht Justiz
28. Mai 2025 - Dr. David Sundermann

Vorsicht beim Tatsachenvergleich über Urlaubsansprüche!

Das LAG Köln hat bestätigt, dass ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unwirksam ist. Dies hat beachtliche Auswirkungen auf Aufhebungsverträge und gerichtliche Vergleiche.
Lesen
Prozessrecht Statistik
3. April 2025 - EFAR Redaktion

Erheblicher Anstieg der Rechtssachen beim EuGH, leichter Rückgang beim BAG, hohe Arbeitsbelastung für Unter...

2024 belief sich die Zahl der beim EuGH anhängig gemachten Rechtssachen auf 920. Dies stellt einen Anstieg um 12 % im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Zahl der Eingänge beim BAG ist 2024 geringfügig um 5,46 % auf 1.315 zurückgegangen. Und die Arbeitsbelastung von Unternehmensjuristen im Arbeitsrecht bleibt hoch und wird teilweise als in den nächsten Monaten noch stark ansteigend bewertet.
Lesen

Primary Sidebar

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • EU-Parlament unterstützt Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen  
  • Entgelttransparenz und betriebliche Mitbestimmung: Alte und neue Anforderungen an Unternehmen
  • EuGH bestätigt zum Großteil Gültigkeit der Mindestlohn-Richtlinie
  • Keine personenbezogenen Daten für „zweifelhaften“ Wahlvorstand
  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Kommission überreicht Abschlussbericht

#EFAR – Jobs

  • Osborne Clarke Rechtsanwalt (w/m/d) Arbeitsrecht München
  • Amadeus Fire AG (Senior) Legal Counsel (m/w/d) Frankfurt am Main
  • ARQIS Teamassistenz (m/w/d) Arbeitsrecht in Düsseldorf Düsseldorf

#EFAR Feeds (X & LinkedIN)

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Handcrafted with by Jung und Wild design.