• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung
    Quelle : VAHLE KÜHNEL BECKER (Blog: Arbeitsrecht FreshUp) 25.03.2023 - 12:25
  • LAG Nürnberg: „flinke Frauenhände gesucht“ – männlicher Bewerber diskriminiert
    Quelle : Beck-Blog 24.03.2023 - 14:57 Von stoffels
  • Betriebsratsvergütung nach dem Volkswagen-Urteil
    Quelle : Allen & Overy 22.03.2023 - 12:27
  • Eckpunktepapier des BMBF zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    Quelle : Beck-Blog 22.03.2023 - 09:12 Von stoffels
  • Internal Investigations – und ihre Grenzen
    Quelle : Küttner Feed 22.03.2023 - 08:00
  • VG Gießen: Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen
    Quelle : Beck-Blog 20.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Hohe Beitragsnachforderung wegen Schwarzarbeit
    Quelle : Beck-Blog 18.03.2023 - 08:10 Von stoffels
  • Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
    Quelle : Beck-Blog 16.03.2023 - 08:48 Von stoffels
  • Betriebsratsvergütung – wie geht’s richtig?
    Quelle : Küttner Feed 15.03.2023 - 14:50
  • Arbeitsrechtliche Herausforderungen bei Arbeitnehmerbefragungen im Rahmen von internen Untersuchungen
    Quelle : Allen & Overy 15.03.2023 - 10:00
  • Sozialplan: Neues zu Höchstbetragsregelungen vom BAG – Vorsicht bei Zuschlägen für Schwerbehinderte/Gleichgestellte
    Quelle : CMSHS 15.03.2023 - 06:48 Von Tobias Polloczek
  • Die unwirksame Kündigung – „Woran hat et jelegen“?
    Quelle : ADVANT Beiten 13.03.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • OVG Münster: Keine Lohn-Entschädigung für Fleischindustrie
    Quelle : Beck-Blog 13.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Hessisches LSG: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert
    Quelle : Beck-Blog 10.03.2023 - 12:39 Von stoffels
  • Algorithmisches Management – Arbeitsanweisungen durch künstliche Intelligenz
    Quelle : CMSHS 10.03.2023 - 06:41 Von Patricia Jares
  • Equal Pay in Deutschland im Jahr 2023
    Quelle : Allen & Overy 08.03.2023 - 11:50
  • Äußerungen zum Equal Pay Day (7.3.) und zum Internationalen Frauentag (8.3.)
    Quelle : Beck-Blog 08.03.2023 - 09:56 Von stoffels
  • Arbeitsrechtliche Aspekte der Energiepreisbremsen
    Quelle : CMSHS 07.03.2023 - 12:01 Von Martin Lützeler
  • LAG Niedersachsen zur Diskriminierung einer nicht-binären Person bei der Besetzung einer Stelle als einer Gleichstellungsbeauftragten
    Quelle : Beck-Blog 06.03.2023 - 10:54 Von stoffels
  • Streitthema BEM: Was schief läuft – und wie es besser geht
    Quelle : Beck-Blog 06.03.2023 - 09:19 Von Gastbeitrag

Kündigung wegen Schweißgeruch

  • 26. Juli 2018 |
  • Prof. Dr. Arnd Diringer

Wenn einem Arbeitnehmer sein Job stinkt, verursacht das oft Probleme bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht weniger problematisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer im Job stinkt.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Ein ungewöhnlicher Kündigungsgrund

Wenn einem Arbeitnehmer sein Job stinkt, verursacht das oft Probleme bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht weniger problematisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer im Job stinkt. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Urt. v. 25.03.2010 – 4 Ca 10458/09).

Eine Gemeinde hatte einem Verwaltungsangestellten während der Probezeit gekündigt. Begründung: Der Vorgesetzten des 50 Jahre alten Architekten war ein ungepflegtes Erscheinungsbild – insbesondere starker Schweißgeruch und unsaubere Hände – aufgefallen.

Der Betroffene war über diese Behauptungen entsetzt. Sie seien „falsch, frei erfunden und völlig aus der Luft gegriffen“. Seine Chefin habe diese nur aus Verärgerung über sein vorangegangenes Verhalten in die Welt gesetzt, um ihm zu schaden. Unterstützung erhielt er von elf Kollegen. Die Kündigung sei „nicht nachvollziehbar“ und „entbehre jeder Grundlage“ hieß in einem Brief, den sie an die Behördenleiterin richteten.

Ein Fehler des Gerichts

Das aber war wohl eher eine unkluge Verteidigungsstrategie – jedenfalls wenn das Gericht in den Urteilsgründen die in dem Schreiben niedergelegten Inhalte richtig widergibt. Dort heißt es u.a., dass der Kläger auf „die Stellungnahmen seiner Mitarbeiter“ verweist, „die den Vorwurf eines ungepflegten (sic!) Erscheinungsbildes bestätigen könnten.“

Stand das wirklich so in dem Schreiben? Oder handelt es sich um einen Fehler des Gerichts? Jedenfalls findet sich diese Formulierung in mehreren juristischen Datenbanken, in denen die Entscheidung veröffentlicht wurde.

Wie auch immer… Erfolg hatte der Verwaltungsangestellte vor Gericht jedenfalls nicht.

Kündigung lagen sachliche Erwägungen zugrunde

Da die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht abgelaufen war, musste die Kündigung lediglich an den Maßstäben der §§ 138 und 242 BGB gemessen werden. Umstände, die eine Sitten- oder Treuwidrigkeit begründen könnten, sah das Kölner Gericht indes nicht. Vielmehr lägen der Kündigung „sachliche Erwägungen der Vorgesetzten zugrunde“.

Ob das Erscheinungsbild objektiv betrachtet tatsächlich so war wie sie es beschrieben hatte, sei dabei irrelevant. Denn entscheidend ist nach Meinung des Arbeitsgerichts allein „die subjektive Einschätzung der Vorgesetzten“.

Wirklich überzeugend ist das nicht, zumal die Gemeinde auch behauptete, dass sein Erscheinungsbild den anderen Mitarbeitern nicht zuzumuten sei.

Medienöffentlichkeit macht es nicht besser

Das Vertrauen des Betroffenen in das Rechtssystem hat die Entscheidung jedenfalls nicht gestärkt. „Recht und Gerechtigkeit kann zweierlei sein, so fühlt sich das jetzt an“, sagte er nach dem Prozess zu Spiegel-Online. „Die Tatsachenbehauptung, ich würde nach Schweiß riechen, ist in der Welt“.

Und sie wird wohl auch noch eine Weile in der Welt bleiben, da auch andere Boulevardmedien, wie STERN und BILD auf ihren Internet-Seiten über den Fall berichteten.

Dass sich der Architekt für den Spiegel-Online-Artikel unter Nennung seines Vornamens und des ersten Buchstaben seines Nachnamens vor seinem Haus fotografieren ließ, macht die Situation für ihn allerdings nicht besser…

Aktuelle Buchveröffentlichung des Autors (Prof. Dr. jur. Arnd Diringer):

Kategorien: #ArbeitsRechtKurios Tags: ArbeitsRechtKurios

  • Prof. Dr. Arnd Diringer

    Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg) #EFAR - Profil Twitter LinkedIn Xing

Ähnliche Beiträge

ArbeitsRechtKurios
2. Februar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Endlich ist klar, wann Karneval ist. Dem ArbG Köln sei Dank!

Wann ist eigentlich Karnevalszeit? Und was unterscheidet sie von den Karnevalstagen? Wichtige Fragen! Und die kann natürlich niemand besser beantworten als ein Kölner Gericht.
Lesen
ArbeitsRechtKurios
10. Januar 2023 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Auch bei Beschimpfungen kommt es auf den Einzelfall an

Andere als „Arschloch“ zu bezeichnen, ist nicht gerade nett. Es rechtfertigt aber nicht immer eine Kündigung, meint das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 8.4.2010 – 4 Sa 474/09).
Lesen
ArbeitsRechtKurios
28. Dezember 2022 - Prof. Dr. Arnd Diringer

Bonnie, Tina und das VG Ansbach: simply the best

Darf man einen Wahlvorschlag zur Personalratswahl unter dem Kennwort „simply the best“ einreichen? Ja, meint das VG Ansbach (Beschl. v. 20.9.2016 – AN 8 P 16.01127). Dank Tina Turner.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Equal Pay – Verhandlungsgeschick kein objektives Differenzierungskriterium für Entgeltungleichheit
  • Darf Beschäftigten das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung verboten werden?
  • Kein Unfallversicherungsschutz bei Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt
  • Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen
  • ChatGPT und arbeitsrechtliche Aspekte

#EFAR – Jobs

  • ARQIS Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Referendar (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Legal Specialist (m/w/d) in Düsseldorf Düsseldorf
  • ARQIS Berufseinsteiger/Rechtsanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder München München

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.