Das Thema
Es ist nach wie vor umstritten, ob es nach dem Unionsrecht zulässig ist, die deutschen Mindestlohn-Regeln auch beim reinen Lkw-Transit durch die Bundesrepublik anzuwenden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll(t)en auch LKW-Fahrer den deutschen Mindestlohn für die Zeit beziehen, in der diese Deutschland durchqueren. Nach Ansicht der EU-Kommission darf das MiLoG auf LKW-Fahrer im Transitverkehr nicht angewendet werden. Auch die Nachbarstaaten, vor allem Polen, protestierten dagegen. Die Bundesregierung setzte daraufhin kurz nach dem Inkrafttreten des MiLoG im Januar 2015 die Regelung aus – vorerst. Durch ein neues Rechtsgutachten nimmt das Thema nun allerdings wieder Fahrt auf.
Aus der arbeitsrechtlichen Blogosphäre zum Thema
Die Rechtsauffassung der Bundesregierung bekommt aktuell Schützenhilfe aus der Wissenschaft: Ein Gutachten des Hamburger Experten für Internationales Privatrecht Peter Mankowski legt dar, dass die Einwände gegen die Anwendung des Mindestlohngesetzes europarechtlich nicht haltbar seien. Darauf weist u.a. der Beck-Blog hin.
Das Gutachten hatte der DGB gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bei dem Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Peter Mankowski in Auftrag gegeben. Schon in Zusammenhang mit der Einführung des MiLoG war die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns auf den europäischen Transportverkehr einer der größten Streitpunkte: darauf machte das Handelsblatt Rechtsboard genauso ausführlich aufmerksam wie der Blog von CMS Hasche Sigle, welcher zusätzlich auf generelle Probleme beim Mindestlohn mit Auslandsbezug einging.
Wegen der gesetzlich angeordneten Haftung dafür, dass auch im Rahmen von (unter)beauftragten Werk- bzw. Dienstleistungen der Mindestlohn gezahlt wird, müssen sich viele Unternehmen mit dieser Problematik – nach wie vor – ebenso wie mit dem MiLoG allgemein grundsätzlich beschäftigen. Zudem betrifft das Thema nicht nur Transitfahrten durch Deutschland, sondern etwa auch den Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland, etwa zu Zwecken von Schulungen etc..