• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • #ArbeitsRechtKurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Wearables
    Quelle : CMSHS 07.02.2023 - 13:30 Von Daniela Rindone
  • Wann ist ein Kündigungsschreiben wirksam unterschrieben?
    Quelle : Buse 07.02.2023 - 08:00
  • Mutterschutz: BAG hält an 280-Tage-Rückrechnung fest
    Quelle : Beck-Blog 07.02.2023 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Kappungsgrenze im Sozialplan darf Schwerbehinderte nicht benachteiligen
    Quelle : Beck-Blog 06.02.2023 - 13:24 Von Christian.Rolfs
  • „Hätte hätte Fahrradkette“ – Schadensersatz bei Verstoß gegen das NachwG
    Quelle : ADVANT Beiten 06.02.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • Kopftuchverbot für Lehrerinnen: Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde
    Quelle : Beck-Blog 04.02.2023 - 20:15 Von stoffels
  • BAG zur Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
    Quelle : Beck-Blog 02.02.2023 - 20:33 Von stoffels
  • Aktuelles zur Massenentlassungsanzeige – Stolpersteine in der Praxis
    Quelle : Küttner Feed 02.02.2023 - 08:00
  • Digital Services Act: New obligations for many online services as of 17 February already
    Quelle : ADVANT Beiten 01.02.2023 - 13:00 Von Dr Andreas Lober
  • Digital Services Act: Neue Pflichten für viele Online-Dienste bereits ab dem 17. Februar 2023
    Quelle : ADVANT Beiten 01.02.2023 - 13:00 Von Dr. Andreas Lober
  • Digital Services Act: Neue Pflichten für viele Online-Dienste be-reits ab dem 17. Februar 2023
    Quelle : ADVANT Beiten 01.02.2023 - 13:00 Von Dr. Andreas Lober
  • Die Kündigung von professionellen Mannschaftssportlern
    Quelle : CMSHS 01.02.2023 - 06:54 Von Philipp Deuchler
  • Überstunden und Teilzeit - regelmäßige oder individuelle Arbeitszeit maßgebend?
    Quelle : Allen & Overy 01.02.2023 - 01:00
  • Reputationsschutz bei Whistleblowing durch Arbeitnehmer.
    Quelle : Buse 31.01.2023 - 08:00 Von Dr.Volker Perten
  • Dankeschön Berlin – das Annahmeverzugslohnrisiko sinkt
    Quelle : ADVANT Beiten 30.01.2023 - 13:00 Von Dr. Erik Schmid
  • BAG zum gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
    Quelle : Beck-Blog 30.01.2023 - 12:39 Von stoffels
  • LAG Köln zur Mitbestimmungspflichtigkeit einer Regelung über Krankenrückkehrgespräche
    Quelle : Beck-Blog 27.01.2023 - 12:52 Von stoffels
  • Gleiche Qualifizierung, gleiche Tätigkeit, ungleiche Vergütung?
    Quelle : ADVANT Beiten 26.01.2023 - 13:00 Von Caroline Gotzen
  • Personalabbau unter Einbeziehung einer Transfergesellschaft
    Quelle : Küttner Feed 26.01.2023 - 08:00
  • ArbG Stuttgart: Angebot der Arbeitsleistung bei rechtswidriger Anordnung von Kurzarbeit erforderlich
    Quelle : Beck-Blog 25.01.2023 - 12:58 Von stoffels

Nachhaltigkeit im Unternehmen: (Auch) Eine Frage der Mitbestimmung

  • 9. August 2022 |
  • Prof. Dr. Michael Johannes
  • - Katja Schiffelholz Semedo

Nachhaltigkeit und “ESG” sind Buzzwords der Stunde in den Unternehmen. Und auch der Betriebsrat wird bei der betrieblichen Umsetzung von ESG-Zielen zu beteiligen sein.

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Nachhaltigkeit ist das Buzzword der Stunde, auch in Personalabteilungen. Arbeitgeber sollten jedoch auf dem Schirm haben, dass sie nicht im Alleingang handeln können. In diesen drei Bereichen haben die Mitarbeitervertretungen beim Thema ESG (Environmental Social Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)  mehr als ein Wörtchen mitzureden.

Was bedeutet ESG?

 Unter dem Stichwort „ESG“ werden Kriterien verstanden, mit welchen unter anderem der Stellenwert der ökologischen und sozialen Führung bewertet werden kann. Unter „E“ fallen typischerweise Umweltschutzthemen, während unter „S“ soziale Themen, also faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte und unter „G“ die Unternehmens-Compliance und Offenlegungspflichten, aber auch Aspekte der Manager-Vergütung beschrieben werden.

Auch den Gesetzgeber treibt das Thema an, sodass in den letzten Jahren mehrere Gesetze und Rechtsverordnungen zum Thema ESG ergangen sind, die nun von Unternehmen umgesetzt werden müssen. So gilt seit dem 10. März 2021 die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Am 11. Juni 2021 wiederum hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, das ESG-Gesichtspunkte nun ein für alle Mal zum wichtigen Thema über alle Industrien hinweg gemacht hat.

Für die Personalabteilung sind insbesondere drei Themen entscheidend, faire Arbeitsbedingungen im Allgemeinen, die unternehmensbezogene Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung.

Faire Arbeit

Faire Arbeitsbedingungen gehören zu den klassischen Themen im Bereich HR, auch wenn sie durch das Thema ESG stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind nun auch einige Standards der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zum in Deutschland geltenden Recht geworden. Generell betreffen den Bereich fairer Arbeitsbedingungen jedoch nicht nur Mindestarbeitsbedingungen, sondern auch Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliche Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit, Diversität und Inklusion.

Unternehmensbezogene Mitbestimmung

Zu allererst ist ESG ein Kernbestandteil der Unternehmensstrategie und -politik. Bei Unternehmen mit einem mitbestimmten Aufsichtsrat wirken etwa die Arbeitnehmervertreter an der ESG-Ausrichtung mit. Richtigerweise sind die Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung auch beim Aufsichtsrat wegen dessen Kontroll- und Überwachungsfunktion der Geschäftsführung zu verorten. Die Ausrichtung an ESG-Kriterien stellt in aller Regel eine grundlegende und damit beratungspflichtige Maßnahme aufgrund der Auswirkungen auf die Planung, Organisation und Leitung eines Unternehmens dar.

Leitplanken betrieblicher Mitbestimmung

Die Ebene der unternehmensbezogenen Mitbestimmung ist mit der betrieblichen Mitbestimmung, also den Rechten des Betriebsrats verschränkt. Während faire Arbeitsbedingungen inklusive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Belegschaft als soziale Themen seit jeher im Fokus der betrieblichen Mitbestimmung stehen, so sind auch Maßnahmen zum Umweltschutz nicht frei von betrieblicher Mitbestimmung.

Jüngst wurde ein in der Reichweite eingeschränktes Informationsrecht für den Wirtschaftsausschuss in § 106 Abs. 3 Nr. 5a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zum betrieblichen Umweltschutz eingeführt. Hinzu kommen bereits bestehende Rechte des Betriebsrates, die in der Praxis zwar bisher kaum eine Rolle gespielt haben, in Zukunft jedoch aufgrund der starken Fokussierung der Öffentlichkeit auf das Thema ebenfalls stärker vom Betriebsrat in Anspruch genommen werden könnten. Zu denken ist an die Überwachungsfunktion des Betriebsrates zum Thema betrieblicher Umweltschutz gemäß § 89 BetrVG sowie weitreichende Informationsansprüche zum betrieblichen Umweltschutz. Kommt es im Zuge einer Neuausrichtung von Geschäftsfeldern zu Umstrukturierungen, so ist klassischerweise auch hier der Betriebsrat zu beteiligen. Ein weiteres Beispiel: Bei Incentivierung von Mitarbeitern bezüglich ESG-Zielen ist der Betriebsrats ebenfalls einzubeziehen – wir berichteten in diesem Kontext bereits. Schließlich ist ob der politischen und gesellschaftlichen Dimension des Themas auch an freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG zu denken.

Unser Rat: Bei einem ESG-Umsetzungsprojekt sollte nach Abschluss der Planungsphase und Prüfung der betrieblichen Auswirkungen je nach einschlägigem Mitbestimmungstatbestand der zuständige (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat frühzeitig eingebunden werden, auch wenn es sich nicht um die klassischen Themen der betrieblichen Mitbestimmung handelt.

Fazit: Vielfältige Mitbestimmungsrechte, wenn auch nicht formalrechtlich geregelt

Die unternehmensstrategische und -politische Dimension von ESG ist formalrechtlich kein Thema der betrieblichen Mitbestimmung. Daran ändern auch die jüngst eingeführten neuen Mitbestimmungstatbestände des Wirtschaftsausschusses zum betrieblichen Umweltschutz wenig.

Der Betriebsrat wird aber in aller Regel bei der betrieblichen Umsetzung von ESG-Zielen zu beteiligen sein. Hier bestehen vielfältige Mitbestimmungsrechte, die im Zuge eines Umsetzungsprojekts geprüft werden müssen, um Verzögerungen oder Kostensteigerungen zu vermeiden.

Mit Blick auf die hohe gesellschaftliche Wahrnehmung des Klimawandels und des sich steigernden Umweltbewusstsein müssen Unternehmen das Thema ESG aktiv und gegebenenfalls proaktiv etwa unter Einbeziehung von Umweltverbänden angehen. Ohne Zweifel gewinnen Nachhaltigkeitsfragen zunehmend mediale Aufmerksamkeit – mit all den damit verknüpften Risiken für Unternehmen. Schon aus diesen Gründen müssen die arbeitsrechts-bezogenen ESG-Themen frühzeitig geprüft und gelöst werden.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Mitbestimmung

  • Prof. Dr. Michael Johannes

    RA Dr. Michael Johannes Pils, Salary Partner, Taylor Wessing (Büro Düsseldorf) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn Xing
  • Katja Schiffelholz Semedo

    RAin/FAinArbR, Salary Partner bei Taylor Wessing (Büro München). #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn

Ähnliche Beiträge

EuGH Konferenzraum
19. Oktober 2022 - EFAR Redaktion

Umwandlung in SE darf Gewerkschaften im Aufsichtsrat nicht beeinträchtigen

Nach einer Entscheidung des EuGH darf die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern.
Lesen
Mitbestimmung
15. Oktober 2022 - EFAR Redaktion

Keine Allzuständigkeit der Thüringer Personalräte

Der Fachsenat für Personalvertretungssachen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hatte in einem Beschwerdeverfahren darüber zu entscheiden, ob die Verlängerung der Probezeit von Beamten der Mitbestimmung des Personalrats der Thüringer Landespolizeidirektion unterliegt (Beschl. v. 10.10.2022 – 5 PO 525/21; Pressemitteilung v. 11.10.2022).
Lesen
Europa
15. August 2022 - Dr. Christoph Kurzböck

Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie: Neue Mitbestimmungsregeln bei grenzüberschreitenden Unternehmensreorga...

Der Referentenentwurf und die inzwischen vorliegende Beschlussfassung der Bundesregierung zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in Deutschland versprechen zahlreiche Neuerungen im Bereich der Mitbestimmung.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • #ArbeitsRechtKurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg
  • Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen
  • Zugangszeiten zu Dienstgebäuden gelten auch für Personalratsvorsitzenden
  • Plattformarbeiter: EU-Parlament bereit für Gespräche über neues Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises

#EFAR – Jobs

  • Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Rechtsanwalt (m/w/d) im Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsanwälte w/m/d für den Bereich Arbeitsrecht Hamburg
  • ADVANT Beiten RECHTSANWÄLTE (W/M/D) MIT UND OHNE BERUFSERFAHRUNG FÜR DEN BEREICH ARBEITSRECHT MÜNCHEN
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.