• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)
Expertenforum
Arbeitsrecht (#EFAR)

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)

Themen der arbeitsrechtlichen Blogosphäre

  • #EFAR-Beiträge
    • #EFAR-News
    • ArbeitsRecht Kurios
    • #EFAR–Suche
  • Live–Log
    • Registrierte Blogs
    • Blog registrieren
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • Arbeitsrechts-Experten
    • #EFAR–Autoren
    • #EFAR–Fokusseiten
    • #EFAR-Webinare
LinkedIn
Twitter
Xing
Facebook
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 2)
    Quelle : Vangard 29.06.2022 - 10:14 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Faktoren eines nachhaltigen Human Resources Managements (Teil I)
    Quelle : Küttner Feed 29.06.2022 - 09:00
  • Whistleblowing: Vorwürfe gegen die Geschäftsführung
    Quelle : KLIEMT.blog 29.06.2022 - 08:08 Von Dr. Jan Heuer
  • Auf die Plätze! Fertig! Urlaub! – FAQ zum Urlaubsrecht (Teil 1)
    Quelle : Vangard 28.06.2022 - 11:28 Von Svenja Gaida, Kim Kleinert
  • Wann verjähren Ansprüche auf Urlaubsabgeltung?
    Quelle : KLIEMT.blog 28.06.2022 - 08:00 Von Martin Wörle
  • Urlaub ohne Ende? Acht To Dos für Arbeitgeber beim Thema Vertrauensurlaub.
    Quelle : Buse 28.06.2022 - 08:00 Von Dr. Julia Bruck
  • Immer noch: Örtlich zuständige Arbeitsagentur (Air Berlin)
    Quelle : Beck-Blog 28.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Augen auf beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
    Quelle : KLIEMT.blog 27.06.2022 - 08:00 Von Dr. Jan L. Teusch 
  • BAG: Keine wirksame BV bei fehlendem Betriebsratsbeschluss
    Quelle : Beck-Blog 27.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Update: Gesetzliche Neuregelungen zur Anpassung von Arbeitsverträgen unverändert beschlossen
    Quelle : Vangard 24.06.2022 - 10:35 Von Christoph Kaul
  • Employers ‘of record’ – Are they allowed? What are the risks?
    Quelle : KLIEMT.blog 24.06.2022 - 08:00 Von Ius Laboris
  • Neufassung des Nachweisgesetzes: Handlungsbedarf bei Muster-Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022
    Quelle : Esche 24.06.2022 - 00:00
  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes – was Unternehmen jetzt beachten müssen
    Quelle : Küttner Feed 23.06.2022 - 19:57
  • Streik! Und jetzt? – Vier Tipps für Arbeitgeber zum Umgang mit Streikaufrufen
    Quelle : KLIEMT.blog 23.06.2022 - 08:04 Von Lena Fersch
  • Wer zu spät kommt ...
    Quelle : Beck-Blog 23.06.2022 - 06:00 Von Christian.Rolfs
  • Remote-Arbeit im Ausland
    Quelle : Esche 23.06.2022 - 00:00
  • Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht – Einsatz von Freelancern im Rahmen moderner Arbeitsformen
    Quelle : Hogan Lovells 22.06.2022 - 15:28
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen
    Quelle : Küttner Feed 22.06.2022 - 10:36
  • Reformvorschlag zum DCGK: Unternehmensführung soll nachhaltiger werden
    Quelle : KLIEMT.blog 22.06.2022 - 08:00 Von Anabel Vogel

Einsatz von Fremdpersonal: Die Neuregelungen zum Statusfeststellungsverfahren

  • 29. Juli 2021 |
  • Dr. Thomas Leister

Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsgesetz sind im Mai 2020 zahlreiche Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens auf den Weg gebracht worden. Rechts- und Planungssicherheit für alle Vertragsbeteiligten soll früher, einfacher und schneller als bisher erreicht werden. Kann das gelingen?

  • twittern 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Das Thema

Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschlossen.

Gegenstand dieses sogenannten Barrierefreiheitsgesetzes sind zahlreiche Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens (zum 1. April 2022), um Rechts- und Planungssicherheit für alle Vertragsbeteiligten früher, einfacher und schneller als bisher herzustellen.

Feststellung des Erwerbsstatus: Worum es im Statusfeststellungsverfahren (nur noch) gehen soll

Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konnte bisher in den Statusfeststellungsverfahren nicht über das Vorliegen einer Beschäftigung isoliert entschieden werden, sondern ausschließlich über die Versicherungspflicht (auf Grund abhängiger Beschäftigung) in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Zukünftig soll nur über den Erwerbsstatus als Element einer möglichen Versicherungspflicht entschieden werden.

Selbstverständlich ist es wichtig zu wissen, ob der Status „selbstständig“ oder „abhängig beschäftigt“ lautet. Jedoch ist es für die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens von umso größerer Bedeutung, ob Beitragspflichten bestehen, z. B. bei Geringfügigkeit der Tätigkeit, Erwerbstätigkeit im Rentenalter, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen, Vorliegen einer Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk usw.

Einsatz von Fremdpersonal: Typische Dreiecksverhältnisse in der Praxis werden stärker durchleuchtet

 Bei Einsatz von Fremdpersonal in Unternehmen kommt es häufig zur Beteiligung von mehr als zwei Parteien, z. B. wenn ein Dienstleister (Auftraggeber) dem Unternehmen (Kunde/Dritter) projektbezogen einen Spezialisten (Auftragnehmer) zur Verfügung stellt.

In diesen Fällen sind für die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu betrachten, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen, die den Einsatz des Auftragnehmers prägen, also auch die zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Sofern ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, stellt sich die Anschlussfrage, mit wem – Auftraggeber oder Dritter – das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Bislang konnten solche Dreiecksverhältnisse nicht abschließend geklärt werden, sondern immer nur jeweils ein Zweipersonenverhältnis; gegebenenfalls mussten zwei Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nunmehr können Dritte mit einbezogen werden: Wird die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Auftragnehmer in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt, stellt die Deutsche Rentenversicherung bei Vorliegen einer Beschäftigung auch fest, ob das Beschäftigungsverhältnis zu dem Dritten besteht.

Ein erheblicher Kritikpunkt ist, dass Dritte in das Statusfeststellungsverfahren einbezogen werden können, ohne ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten zu haben. Zudem ist aus datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten Kritik angebracht, wenn die Vertragswerke offengelegt werden.

Prognoseentscheidung soll Verfahren beschleunigen

Bislang wird das Statusfeststellungsverfahren regelmäßig erst nach Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt. Dies beruht darauf, dass für die Beurteilung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, das gelebte Vertragsverhältnis entscheidend ist, sofern dies von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht. Dies bleibt im Grundsatz unverändert.

Jedoch sollen die Beteiligten auf Antrag bereits vor Aufnahme der Tätigkeit – und damit frühzeitiger als bisher – durch eine Prognoseentscheidung Rechtssicherheit über den Erwerbsstatus erlangen.

Es dürfte fraglich sein, ob bei den immer schnelleren und kürzeren Projekten die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund rechtzeitig erfolgen wird. Das Ziel, durch eine Prognoseentscheidung schneller Rechtssicherheit zu erlangen, dürfte auf Grund einer bloßen Prognoseentscheidung schwierig zu erreichen sein.

Gruppenfeststellungen: Bürokratieabbau per (nicht bindende) Gutachten

Werden mehrere Auftragsverhältnisse auf Grundlage einheitlicher Vereinbarungen durchgeführt, ist es erforderlich, gegebenenfalls für jeden Auftrag eine Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status zu beantragen. Dies gilt nicht nur für Fallgestaltungen, bei denen eine Identität zwischen den Vertragsbeteiligten besteht (wie bei Rahmenverträgen zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer), sondern auch dann, wenn ein Auftraggeber gegenüber unterschiedlichen Auftragnehmern im Wesentlichen einheitliche Bedingungen für eine Vielzahl von Auftragsdurchführungen vorgibt und diese dann auch weitgehend identisch umgesetzt werden sollen.

Zum Abbau von Bürokratie und zur Schaffung einer möglichst frühzeitigen und umfassenden Gewissheit über den Erwerbsstatus wird die sogenannte Gruppenfeststellung eingeführt. Mit ihr wird ermöglicht, eine gutachterliche Äußerung für derartige gleiche Auftragsverhältnisse einzuholen. Das neue Instrument der Gruppenfeststellung ist kein bindender Verwaltungsakt, sondern lediglich eine gutachterliche Äußerung.

Ein erheblicher Kritikpunkt wurde im Gesetzgebungsverfahren selbst eingeräumt: Weder die Deutsche Rentenversicherung Bund noch andere Versicherungsträger sind in einem formalen Sinne (wie bei einem Verwaltungsakt) an die gutachterliche Äußerung gebunden.

Mündliche Anhörung soll individuelle Entscheidungen fördern

Im Gesetzgebungsverfahren wurde konstatiert, dass Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht selten deshalb wenig Akzeptanz finden, weil bei den Betroffenen der Eindruck besteht, dass keine Würdigung der individuellen Gegebenheiten, sondern eine pauschale Beurteilung erfolgte und die Art der Tätigkeit, beispielsweise im Kontext von Projektarbeit oder agilen Arbeitsformen, nicht zutreffend erfasst worden sei.

Bisher erfolgte das Verfahren ausschließlich schriftlich. Mit Einführung einer mündlichen Anhörung wird das Ziel verfolgt, die rechtlich erheblichen Umstände besser aufklären und zu einer individuell abgestimmten Entscheidung kommen zu können, um so die Akzeptanz bei den Beteiligten zu steigern.

Das Recht auf persönliche Anhörung besteht jedoch lediglich im Widerspruchsverfahren – und nicht bereits im Antragsverfahren – und ist auf die Fälle begrenzt, in denen der Widerspruch zuvor begründet wurde.

Befristung einiger Neuregelungen

 Die Einführung der neuen Instrumente der Prognoseentscheidung, der Gruppenfeststellung und der mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren sowie die Möglichkeit, über den Erwerbsstatus in bestimmten Dreiecksverhältnissen abschließend entscheiden zu können, werden bis zum 30. Juni 2027 befristet. Die Deutsche Rentenversicherung Bund legt zu diesem Zwecke bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vor.

Ausblick und Kritik

Die vorgesehenen Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens haben zum Ziel, Rechts- und Planungssicherheit für alle Vertragsbeteiligten früher, einfacher und schneller als bisher herzustellen. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht der Fall sein wird. Insbesondere der seit langem geäußerte Wunsch nach mehr Rechtssicherheit wird hierdurch nicht erfüllt. Das Statusfeststellungsverfahren bleibt daher nach wie vor mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Positiv ist jedenfalls die Möglichkeit der mündlichen Anhörung.

Es bleibt abzuwarten, ob die Deutsche Rentenversicherung Bund – deren Anmerkungen und Bewertung der Neuregelungen hier abrufbar ist –  trotz Anhörungsschreiben und anschließendem Ausgangsbescheid sich im Widerspruchsverfahren umstimmen lässt.

Kategorien: #EFAR-Beiträge Tags: Arbeitnehmerüberlassung

  • Dr. Thomas Leister

    RA/FAArb Dr. Thomas Leister, MBA Partner und Leiter der Arbeitsrechtspraxis, Osborne Clarke (Büro München) #EFAR - Profil #EFAR - Fokusseite LinkedIn

Ähnliche Beiträge

Arbeitnehmerüberlassung
16. Mai 2022 - EFAR Redaktion

Leiharbeit: Urlaubsabgeltung mindestens wie bei Arbeitnehmern

Nach einer Entscheidung des EuGH muss die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld mindestens der entsprechen, die sie erhalten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären.
Lesen
Arbeitnehmerüberlassung
14. Juli 2021 - Michael Riedel

Zukunft von Personalgestellungen ungewiss!

Sind Personalgestellungen mit der europäischen Leiharbeitsrichtlinie vereinbar? Der EuGH wird nun entscheiden.
Lesen
Arbeitnehmerüberlassung
18. Dezember 2020 - Dr. Alexander Bissels

Zeitarbeit: Gleichstellungsgrundsatz europarechtskonform?

Equal treatment / equal pay Grundsatz in der Zeitarbeit europarechtskonform? Endlich hat sich das BAG geäußert: Und zwar so vielschichtig, wie es nur geht.
Lesen

Primary Sidebar

Mehr Informationen

  • Anzeige schalten
  • #EFAR-Beiträge
  • #EFAR-News
  • ArbeitsRecht kurios
  • Live–Log
  • #EFAR-Stellenmarkt
  • #EFAR–Autoren
  • #EFAR–Fokusseiten
Anzeige

#EFAR–Fokusseiten

Dynamische Profilseiten namhafter Kanzleien mit Fokus Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge

  • Arbeitsbedingungen: Neue (?) Nachweispflichten in der betrieblichen Altersversorgung
  • Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
  • Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
  • Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen – Handlungsbedarf für alle Unternehmen
  • Kein Zwangsgeld bei fehlendem Impfnachweis

#EFAR – Jobs

  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Hamburg
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) München
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Berlin
  • Taylor Wessing Referendar (w/m/d) Düsseldorf

#EFAR – Newsletter

* indicates required

Vorherige Kampagnen ansehen.

Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Link in der Fußzeile unserer E-Mails klicken. Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website.

Footer

Das #EFAR in den sozialen Medien
  • Über das #EFAR
  • Datenschutz
  • Haftungsauschluss
  • Mediadaten
  • Kontakt
  • Impressum
Blogverzeichnis - Bloggerei.de Cookie Einstellungen

Handcrafted with by Jung und Wild design.